Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker ist seit 2016 im Amt.

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Der Finanzausgleich aus dem Jahr 2017 war nicht gerade ein Reformturbo. Das zeigt nun auch ein Rechnungshof-Bericht. Denn von den geplanten Reformprojekten wurden die größeren meist nicht abgeschlossen oder brachten keine zählbaren Ergebnisse. Extrageld des Bundes, das an diese Initiativen gebunden war, floss trotzdem.

Große Pläne, wenig Umsetzung

Der damalige Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hatte für den Finanzausgleich, der die Steuergelder zwischen den Gebietskörperschaften verteilt und auch Aufgaben zwischen Bunde, Ländern und Gemeinden regelt, große Pläne gehabt. Vor allem das Thema Aufgabenorientierung sollte in den Vordergrund rücken, ebenso angedacht war eine gewisse Abgabenautonomie für die Länder. Herausgekommen war letztlich wenig, die Vorhaben wurden in Arbeitsgruppen verschoben.

Allzu viel tat sich dort nicht. Die Bandbreite reichte laut Rechnungshof von mehreren Arbeitsgruppensitzungen im Jahr bis zu einer einmaligen schriftlichen Informationsweitergabe. Von den 28 Reformprojekten waren zum Zeitpunkt der Prüfung 14 abgeschlossen, nicht durchgeführt wurde unter anderem die Evaluierung der Planungskompetenzen im Gesundheitsbereich. In sechs Fällen gab es einen Abbruch während des Projekts, darunter in den nicht gerade unwesentlichen Bereichen Bundesstaatsreform und Aufgabenorientierung.

Wenig Positives

Gelungen war in letzterem Themenfeld ohnehin wenig: Die vereinbarten Reformprojekte bei der Aufgabenorientierung im Bereich der Elementarbildung und Pflichtschule waren als gescheitert zu betrachten, schreibt der Rechnungshof. Denn die diesbezügliche gesetzliche Regelung wurde rückwirkend wieder aufgehoben. Auch bei der Bundesstaatsreform konnten "nur begrenzte Umsetzungserfolge verzeichnet werden". Wesentliche gebietskörperschaftenübergreifende Bereiche wie das Spitalswesen oder das Bildungswesen seien nämlich nicht umfasst gewesen. Der Rechnungshof empfiehlt für neue Anläufe, sich verbindliche Ziele vorzunehmen.

Auch die Arbeitsgruppen Abgabenautonomie und Grundsteuer erzielten keine Fortschritte und beendeten frühzeitig die Arbeitstreffen, wie der Rechnungshof bedauert. Immerhin eine bedeutende Arbeitsgruppe war erfolgreich. Der Wohnbauförderungsbeitrag wurde in eine ausschließliche Landesabgabe übergeführt.

Geld floss dennoch

Was der Rechnungshof speziell bemängelt, ist, dass auch an Reformarbeit gebundene Mittel flossen, ohne dass etwas geschehen musste. Dabei ging es um 300 Millionen für Länder und Gemeinden für den Sozialbereich, 125 Millionen zur Bewältigung der besonderen Aufwendungen aus Migration und Integration und die Weiterführung des Pflegefonds mit 350 Millionen. Die Auszahlung dieser Bundesmittel erfolgte laut Rechnungshof bereits ab dem Jahr 2017, auch wenn viele der vorgesehenen Reformprojekte noch nicht abgeschlossen bzw. noch nicht begonnen worden waren. Darüber hinaus habe das Paktum keine Kriterien für die Überprüfung, ob die vorgesehenen Reformprojekte und Maßnahmen durchgeführt bzw. umgesetzt wurden, enthalten. Konsequenzen bei Nichtdurchführung eines Projekts seien nicht festgelegt worden. (APA, 7.5.2021)