Am Rückzug: Das Intendantenehepaar Peter und Renate Loidolt – hier 2012 im Rahmen eines Pressefrühstückes in Wien – gab diese Woche seinen Rückzug bekannt.

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Reichenau/Wien – Der Rechnungshof (RH) empfiehlt dem Land Niederösterreich, von einer weiteren Förderung der Festspiele Reichenau Ges.m.b.H. abzusehen: Die festgestellten Abläufe und Vertragsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und zwei anderen, den Festspielen zugeordneten Unternehmen sowie die Verwendung der Fördermittel seien als "vergaberechtswidrig, intransparent und unwirtschaftlich zu beurteilen". Der Endbericht wurde gestern Freitag veröffentlicht.

Erst diese Woche wurden die Festspiele zum zweiten Mal in Folge abgesagt. Das geschäftsführende Ehepaar Renate und Peter Loidolt gab zudem seinen Rückzug mit Jahresende bekannt: Man sah sich durch die Corona-Auflagen am Geschäftsgang gehindert.

Massive Mängel

Der vom RH überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2015 bis 2017. Kritik übt man am Land Niederösterreich wegen unzureichender Kontrollen. "Geschäftsführung und Intendanz besorgte ein Ehepaar, das gemeinsam mit dessen Tochter noch zwei weitere Unternehmen im Zusammenhang mit den Festspielen betrieb. Ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen hatte bereits im Jahr 2010 massive Mängel aufgezeigt, vor allem die Geschäftsbeziehungen der geförderten Festspiele mit den beiden Unternehmen sowie zu hohe Entlohnungen", so der RH. "Trotzdem führte das Land Niederösterreich danach keine Vor-Ort-Prüfung durch."

Die Gesellschaft habe zentrale Teile ihrer Leistungserbringung, wie etwa die Herstellung der gesamten Produktionen einschließlich der Künstlerengagements, an die beiden Subunternehmen übertragen und so die Transparenz bei der Mittelverwendung eingeschränkt. "Diese beiden Aufträge vergab sie ohne Ausschreibungen", so die Prüfer, die auch auf Interessenkonflikte aufgrund naher Verwandtschaftsverhältnisse verwiesen.

Eine Förderung von 462.000 Euro von 2017 wäre so weit rückwirkend zurückzufordern, hielt der RH weiter fest. Die Festspiele hätten entgegen dem Fördervertrag das Vergaberecht nicht eingehalten. (Ronald Pohl, 7.5.2021)