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Kontakt ja, aber mit Maske und Abstand. Aus Sicherheitsgründen wird Gästen und Hoteliers im heurigen Sommer einiges abverlangt.

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Ein Sommer so unbekümmert, wie er früher einmal war, das wird es auch heuer nicht spielen. Masken tragen bleibt Pflicht, Zeitfenster bei Saunagängen nutzen auch, Hygieneregeln einhalten sowieso. Zusätzlich gibt es noch jede Menge andere Sachen, die berücksichtigen sollte, wer einen halbwegs entspannten Urlaub verbringen möchte.

Frage: Ich möchte im Sommer in Österreich Urlaub machen. Was ist zu beachten?

Antwort: Die Vertragsbedingungen genauestens zu lesen ist extrem wichtig, empfiehlt der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Nur weil es Corona gibt, werden die Vertragsbedingungen nicht ausgehöhlt. Man sollte schauen, welche Stornobedingungen vereinbart sind. Viele Anbieter haben spezielle Tarife und sichern zu, dass man auch ohne Angabe von Gründen in einer gewissen Zeitspanne zurücktreten kann. Aber das muss vertraglich vereinbart sein, sonst ist es wertlos. Die Einwendung, dass es wegen Corona zum Wegfall der Geschäftsgrundlage gekommen sei, sticht jedenfalls heuer nicht. Dass es die Corona-Pandemie gibt, ist hinlänglich bekannt.

Frage: Was ist mit einer mündlichen Vereinbarung oder Zusage, dass man im Fall des Falles kulant sei?

Antwort: Es ist ratsam, sich die Zusicherung schriftlich geben zu lassen. Freilich kann man Verträge auch nur mündlich vereinbaren, die Nachweisbarkeit ist das Problem.

Frage: Soll man jetzt buchen oder zuwarten auf die Gefahr hin, dass das Wunschhotel ausgebucht ist?

Wie der Sommer tatsächlich wird, muss sich erst zeigen. Am Wörthersee in Kärnten rechnet man schon jetzt nit einer guten Saison.
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Antwort: Man weiß nicht, wie es im Sommer sein wird. Es kann durchaus sein, dass es eine neue Verordnung gibt, die alles über den Haufen wirft. Wenn die Vertragsbedingungen so gestaltet sind, dass man auch kurzfristig zurücktreten kann, vielleicht zu einer geringen oder, noch besser, gar keiner Stornogebühr, dann ist man auf der sicheren Seite.

Frage: Kann ich kostenlos stornieren, wenn mein gebuchtes Hotel in einer Region mit Corona-Cluster liegt?

Antwort: Hier muss man differenzieren. Allein dass man vermutet, dass sich ein Kranker im Hotel befindet, und man infolgedessen Angst hat, reicht nicht. Wenn allerdings das Hotel während des Urlaubs behördlich geschlossen wird, kann man gut argumentieren, dass man eine aliquote Abfindung haben möchte, wenn die weitere Leistung vom Hotelbetreiber nicht angeboten werden kann.

Frage: Und wenn ein Corona-Fall im Hotel auftritt, in dem ich eingecheckt bin? Muss ich trotzdem bleiben, oder kann ich vorzeitig abreisen und auf Kostenerstattung pochen?

Antwort: Die gleiche Antwort wie oben. Wenn das Hotel noch offen hat und man nur vermutet, dass es einen Fall gibt, dann kann man nicht einfach abreisen und sagen, dass man mein Geld zurück möchte. Anders ist es, wenn behördlich festgestellt wird, dass sich eine infizierte Person im Hotel befindet, und das Haus dann behördlich geschlossen wird.

Frage: Was sehen die normalen Stornobedingungen vor, und gelten die auch in Zeiten von Corona?

Antwort: Die gelten auf jeden Fall. Ist gar nichts vereinbart, betragen die Stornokosten, wenn man vertragsbrüchig wird, 100 Prozent. Das gilt insbesondere dann, wenn die Leistung vertragsgemäß angeboten wird.

Frage: Wie lange vor der Anreise kann man generell kostenfrei stornieren?

Antwort: Das kommt laut VKI auf den Vertrag an, da gibt es keinerlei Vorschriften. Vor Jahrzehnten hat es noch Vorgaben gegeben, an die sich auch viele Hotels gehalten haben. Jetzt kommt es auf den jeweiligen Vertrag an. Ist nichts vereinbart, belaufen sich die Stornokosten 100 Prozent.

Frage: Sollte ich mich am Urlaubsort infizieren und bin mit der Bahn angereist, wie komme ich dann zurück?

Antwort: Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist es ein Problem, da könnte man strafrechtlich belangt werden. Der VKI verweist in dem Zusammenhang auf ein kürzlich vom Landesgericht Feldkirch ergangenes Urteil, bei dem es darum ging, dass jemand im Wissen, infiziert zu sein, mit Absonderungsbescheid in die Bahn gestiegen ist. 1920 Euro Strafe und sieben Monate auf Bewährung lautete das nicht rechtskräftige Urteil.

Frage: Bahn und Bus scheiden aus, wie sieht es mit Taxi aus?

Antwort: Scheint auch keine Lösung zu sein, da fährt noch immer eine Person mit, die gefährdet werden könnte. Bleibt der eigene Pkw.

Frage: Muss mir der Hotelbetreiber Testmöglichkeiten anbieten, oder muss ich mich als Gast selbst darum kümmern?

Antwort: Es werde auf jeden Fall Testmöglichkeiten vor Ort geben, hieß es am Freitag im Büro von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Am selben Tag gab es noch Abstimmungen mit dem Gesundheitsministerium zu einer Verordnung, in der detaillierte Auflagen zur Öffnung der Hotels am 19. Mai festgeschrieben werden sollten.

Frage: Wie lange gilt der Test?

Antwort: Der Corona-Test muss alle 48 Stunden erneuert werden und negativ sein, sonst erfolgt eine Meldung an die Bezirksbehörde. Die verständigt dann ihrerseits die Behörde am Wohnsitzort.

Frage: Und wenn der Test positiv ist?

Antwort: Dann heißt es auf direktem Weg zum Wohnsitzort aufbrechen, keine Leute treffen und zu Hause in Quarantäne gehen. Kontrolliert wird das von den Behörden am Wohnsitzort. (Günther Strobl, 9.5.2021)