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Steht die Volkspartei noch mit beiden Beinen fest auf dem Boden der Verfassung – oder tritt sie den Rechtsstaat mit Füßen?

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Am Donnerstag um 13 Uhr erreicht die Präsidentschaftskanzlei eine E-Mail. Es gab keine Vorwarnung, die Tragweite des Inhalts ist dennoch sofort allen klar: Alexander Van der Bellen muss handeln, unverzüglich. Es ist der 6. Mai 2021, es ist das erste Mal in der Geschichte Österreichs, dass ein Mitglied der Bundesregierung mit einem Exekutionsantrag konfrontiert ist. Der türkise Finanzminister Gernot Blümel hatte sich so lange geweigert, vom Ibiza-Untersuchungsausschuss geforderte Daten zu übermitteln, dass der Verfassungsgerichtshof nun den Bundespräsidenten beauftragt, sie holen zu lassen – egal wie. Man könnte sagen: Es ist die oberste Eskalationsstufe, mit der sich der Rechtsstaat gegen jemanden wehrt, der sich dem Höchstgericht widersetzt; ein Paragraf für so unwahrscheinliche Fälle, dass er im Jus-Studium zuweilen als totes Recht gelehrt wird. Nun trifft er Blümel.

65.392 doppelt bedruckte Blätter

Van der Bellen greift zum Telefon. Er ruft den Finanzminister an, gleichzeitig organisieren seine Presseleute den Termin für das Statement des Bundespräsidenten, das live im Fernsehen übertragen werden soll. Blümel sichert Van der Bellen zu, nun selbstverständlich und unverzüglich dem Parlament alle Akten zu übermitteln. Um 15 Uhr tritt Van der Bellen vor die Medien. Er spricht von einem historischen Ereignis, für das unsere Verfassung aber gewappnet sei. Blümel werde nun liefern, das sei schon geklärt. Der Präsident erinnert auch an den vielleicht wichtigsten Grundsatz unseres Zusammenlebens: Regeln gelten für alle, ausnahmslos. Dann geht er ab.

Im Finanzministerium stehen zu diesem Zeitpunkt bereits 65.392 doppelt bedruckte Blätter sortiert in 214 Ordnern mit jenen Daten, die der parlamentarische U-Ausschuss gefordert hatte – in doppelter Ausführung. Man hatte die Akten im Ressort Blümels bereits parat, da man sie zuvor schon dem Höchstgericht zur Verfügung gestellt hatte. Die Ordner werden in Schachteln in einen Lieferwagen verfrachtet und zur Parlamentsdirektion gefahren, wo sie am Nachmittag ankommen. Die Opposition beeindruckt die plötzliche Schnelligkeit nicht: Sie fordert geschlossen Blümels Rücktritt nach dessen Aufbegehren gegen den Rechtsstaat. Wie konnte es dazu kommen?

Der Versuch eines Deals

Am 3. März 2021 bekommt das Finanzministerium Post vom Verfassungsgerichtshof: Die Daten, die der U-Ausschuss von Blümel fordert, müssen ausgehändigt werden – so der Inhalt. Aus dem Finanzressort wird eingewendet: Es handle sich hier zum Teil um höchstpersönliche und personenbezogene Daten, die mit dem Untersuchungsgegenstand nichts zu tun haben – etwa Aufzeichnungen von Krankenstandstagen. Schließlich gehe es bei den angeforderten Daten in erster Linie um E-Mail-Verkehr aus dem Haus. Oder, wie es aus der ÖVP auch heißt: Aus dem U-Ausschuss dringt so viel nach außen, vor dieser Öffentlichkeit müsse man die einfachen Mitarbeiter doch schützen.

Ende März, nachdem noch nichts geliefert wurde, stellt die Opposition den Antrag auf Exekution – also die zwangsweise Beschaffung der Daten. Das Finanzministerium versucht, einen Deal zu erwirken: Man stehe zur Verfügung, gemeinsam mit den U-Ausschuss-Parlamentariern die Postfächer und Datenbanken forensisch zu durchforsten – nach gewissen Schlagwörtern, im Untersuchungszeitraum. Der Vorschlag wird abgelehnt. In ÖVP-Kreisen hört man: Man sei trotzdem auch danach noch davon ausgegangen, dass das Höchstgericht schließlich einer "differenzierteren Herangehensweise" zustimmen werde, als dass man querbeet alle Korrespondenzen aushändigen muss. Also bis zum 6. Mai, als Van der Bellen aktiv wird.

Blümel entschuldigt sich bei Mitarbeitern

Wie eine solche Exekution aussehen würde? Dem Bundespräsidenten stehen für diesen Fall sämtliche Organe des Bundes, der Länder und des Heeres zur Verfügung, die er – je nach Situation, aber stets verhältnismäßig – einsetzen kann. Das hätte, so sagt Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk, etwa so aussehen können, "dass das Bundesrechenzentrum oder Spezialisten des Heeres im Finanzministerium Nachschau halten, sich in das EDV-System einklinken und die Informationen beschaffen". Sollten die Daten passwortgeschützt sein, könnte die Herausgabe der Passwörter erzwungen werden: mit sogenannten Beugemitteln – also Geld- oder Haftstrafen, die erst dann aufgehoben werden, wenn der Zweck erreicht wurde. Salopp formuliert: Es wäre denkbar, dass Blümel ins Gefängnis muss, bis die Passwörter vorliegen.

Doch Freitagvormittag erreicht die Mitarbeiter des Finanzministeriums ein Schreiben von Blümel persönlich. Die Akten seien herausgegeben worden, deshalb entschuldige er sich, falls demnächst "Namen, Daten oder Unterhaltungen einzelner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter öffentlich thematisiert werden" – so wie es einige "bereits persönlich miterleben mussten". Höchstgerichtliche Entscheidungen, schreibt der Minister nun, seien "selbstverständlich zu akzeptieren".

"Unschönes" Ausreizen des Rechts

Warum es die ÖVP so weit kommen ließ, warum sie darauf wartete, dass der Bundespräsident einschritt, als hätte ein kleiner Junge seine Hausaufgaben nicht gemacht, darüber können Außenstehende nur spekulieren. Auch in der Präsidentschaftskanzlei betrat man am Donnerstag – zwar kein theoretisches, aber doch praktisches – Neuland. "Exekutionsanträge vom Verfassungsgerichtshof, die gab es schon, doch da ging es immer um Geldleistungen – das ist in der Tragweite nicht zu vergleichen", sagt Ludwig Adamovich, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofs und nun Berater des Bundespräsidenten. Ob er selbst erschrocken darüber war, dass es so weit kommen musste? "Erschrocken nicht, aber doch erstaunt", sagt Adamovich, immerhin hätte man sich alles, "was sich da abgespielt hat", ersparen können, wenn das Ministerium das Erkenntnis vom 3. März einfach gleich umgesetzt hätte. Weder Adamovich noch Funk wollen von einem Verfassungsbruch sprechen. Die Verfassung derart auszureizen sei aber doch "unschön", meint Funk.

Verfassungsjurist Heinz Mayer formuliert das deutlicher: Für die ÖVP sei der Rechtsstaat "ein Fremdwort", sagt er – ihr Umgang mit dem Höchstgericht "der erste Schritt zum Staatsstreich" und darüber hinaus "nicht nur eine Frotzelei um der Frotzelei willen, sondern eine Frotzelei mit dem Ziel, die Tätigkeit des U-Ausschusses zu blockieren".

"ÖVP geht davon aus, dass ihren Wählern das alles wurscht ist"

Die rechtsstaatlichen Konsequenzen, wenn der Bogen der Verfassung überspannt wird, sind jedoch enden wollend. Für eine Ministeranklage gegen Blümel beim Verfassungsgerichtshof braucht es einen Mehrheitsbeschluss, dem wohl weder die ÖVP noch ihr grüner Koalitionspartner zustimmen würden.

Bleiben die politischen Konsequenzen. "Ich nehme an, die ÖVP geht davon aus, dass ihren Wählern das alles wurscht ist", sagt Mayer. Für Funk liegt zumindest ein "Ansehensschaden" auf der Hand: "Die Vorstellung, hier wird von politischen Funktionsträgern gelogen und taktiert, die gibt es in der Bevölkerung." Die Gefahr sei nun, dass diese Skepsis sich gegenüber dem gesamten Institutionsgefüge und der Verfassung ausbreite.

"Türkis besockte Füße"

Blümel sorgte schon schuhlos im Parlament für Aufregung.
SPÖ/Twitter

Für die Opposition ist die Causa mit der späten Aktenlieferung am Donnerstag jedenfalls noch lange nicht abgeschlossen. Die SPÖ stellt einen Misstrauensantrag gegen Blümel in den Raum, es wird eine Sondersitzung des Nationalrats geben. Die FPÖ hält auch Kanzler Sebastian Kurz für rücktrittsreif: Die Volkspartei trete die Verfassung "mit türkis besockten Füßen", sagt Christian Hafenecker, der blaue Fraktionsführer im U-Ausschuss. Auch die Neos sind alles andere als besänftigt: Die Lieferung sei eine "Nichtlieferung", sagt die pinke Fraktionschefin Stephanie Krisper. Denn: Sie ist ja nur in Papierform erfolgt – und in Geheimhaltungsstufe drei. Das bedeutet vor allem eines: Die Akten aus dem Finanzministerium dürfen im U-Ausschuss nur hinter verschlossenen Türen besprochen werden – und die Abgeordneten danach nicht darüber reden. Außerdem dürfen sie keine Kopien, nur Notizen machen.

SPÖ, FPÖ und Neos sind sich einig: Wer so geheimnisvoll tut, hat viel zu verbergen. Das zeige sich auch durch die zahlreichen Verfahren, in denen mehrere ÖVP-Politiker als Beschuldigte geführt werden – so auch Blümel in der Causa Casinos, die Unschuldsvermutung gilt. Offenbar fänden sich auch in den aktuellen Daten aus dem Finanzministerium Inhalte, die öffentlich fatal wären, mutmaßt die Opposition. Die Einstufung sei außerdem rechtswidrig, weil Angelegenheiten der Stufe drei nicht einfach auf E-Mail-Servern im Ministerium liegen dürften, wird argumentiert.

Maurer: "Vorwürfe reichen nicht für Rücktritt"

Die aktuelle türkise Causa stellt nicht zuletzt für den grünen Koalitionspartner eine Belastungsprobe dar. Klubchefin Sigrid Maurer musste wieder einmal erklären, dass ihre Partei den Finanzminister nicht zum Rücktritt auffordert. Er sei noch tragbar, sagt Maurer am Freitag auf Ö1: "Die Vorwürfe, die es gegen den Minister gibt, reichen nicht aus für einen Rücktritt, aus meiner Sicht."

Im grünen Klub spricht man, ohne zitiert werden zu wollen, freilich offener. Manch ein Mandatar vermutet, dass die Volkspartei den Eklat bewusst provoziert habe – schließlich rede man nun ausschließlich über das recht abstrakte Thema Aktenlieferung und nicht über die äußerst peinlichen Chats von türkisem Spitzenpersonal.

Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) weilt derzeit bei einem EU-Gipfel in Portugal.
Foto: afp / francisco seco

Es gibt aber noch einen weiteren Strang. Denn auch von Kanzler Kurz sind derzeit Daten ausständig. Das Kanzleramt argumentiert: Was der U-Ausschuss da will, kann man nicht liefern, weil es da nichts mehr gibt. Vieles werde regelmäßig gelöscht. Das türkise Chefressort ließ den Parlamentariern bereits 61.241 Seiten an Datenmaterial zukommen, nach weiteren Beweismittelanforderungen folgten Nachlieferungen. Nun sei einfach nichts mehr gefunden worden: Die Mitarbeiter des Kanzleramts wurden Mitte März aufgefordert, mit diversen vorgegebenen Schlagworten ihre Postfächer nach "abstrakt relevanten Nachrichten und Unterlagen" zu durchsuchen – ohne Ergebnis. Wie der Verfassungsgerichtshof in dieser Sache nun weiter vorgeht – ob auch hier schließlich alle E-Mails und Daten geliefert werden müssen –, wird sich erst zeigen.

Die Zeit drängt für den Ausschuss

Fest steht: Der Untersuchungsausschuss endet am 15. Juli. Um die Akten händisch zu sichten, braucht es Zeit. Die Geheimhaltungsstufe der Akten könnte nur mit Zustimmung des türkisen Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka gesenkt werden – dessen Befangenheit ist seit Beginn des Ausschusses Dauerthema. Auch eine Verlängerung des U-Ausschusses wäre nur mit der Zustimmung einer Regierungspartei möglich. Wobei zwischen Türkis und Grün paktiert wurde, dass die Koalition in solchen Fällen nur gemeinsam abstimmt. Die Volkspartei dürfte kein Interesse daran haben: Ihr Fraktionsführer hat den U-Ausschuss wiederholt als "Steuergeldverschwendung" bezeichnet. (Sebastian Fellner, Katharina Mittelstaedt, Gabriele Scherndl, 7.5.2021)