Rechtsanwalt Michael Rami bietet der Wirtschaftskanzlei BDO seine Hilfe bei der Aufklärung der Vorwürfe gegen Wolfgang Fellner an.

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Wien – Rechtsanwalt Michael Rami bietet der Wirtschaftskanzlei BDO via offenem Brief seine Hilfe bei der Aufklärung der Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen Wolfgang Fellner, Chef der Mediengruppe Österreich, an. Wie berichtet, hatte Fellner die Wirtschaftskanzlei BDO beauftragt, die Vorwürfe gegen ihn – unabhängig von den laufenden Gerichtsverfahren – zu prüfen. Fellner hatte sich auch eine Bildschirmpause verordnet und sich am Freitag selbst als Moderator von ö24.tv beurlaubt.

Zuvor war bekannt geworden, dass ranghohe Politikerinnen wie Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP), die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer, SPÖ-Frauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek und Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger einen Boykott verhängen wollten. Sie würden "Wolfgang Fellner nicht mehr für Interviews in seiner Sendung zur Verfügung stehen, solange die Vorwürfe, die von ihm bestritten werden, nicht ausgeräumt sind".

Michael Rami vertritt Fellners Exmitarbeiterin und Moderatorin Raphaela Scharf, die gegen ihre fristlose Entlassung im Jahr 2019 durch die Fellner-Gruppe geklagt hat und die Fellner sexuelle Belästigung vorwirft. Scharf arbeitet jetzt als Moderatorin bei krone.tv.

In seinem offenen Brief an BDO Austria schreibt Rami: "Wie Ihnen – schon auf Grund der Berichterstattung der Mediengruppe "Österreich" GmbH – sicher bekannt ist, vertrete ich Frauen in Gerichtsverfahren, in denen eben diese Vorwürfe Prozessgegenstand sind. Ich verfüge dazu über umfangreiches Beweismaterial (Gerichtsprotokolle, Schriftsätze, Gedächtnisnotizen, Audioaufnahmen usw.), das ich Ihnen unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung stellen kann. Ebenso sind meine Mandantinnen zu vertraulichen Gesprächen bereit." Und: "Ich ersuche daher um einen Gesprächstermin."

Am Sonntag hatte Wolfgang Fellner in "Österreich" auf einer Doppelseite Vorwürfe zweier Exmitarbeiterinnen zurückgewiesen – der STANDARD berichtete. (red, 10.5.2021)