Auch ein unerwartetes Ereignis wie eine Pandemie kann laut OGH eine Skisaison beenden.

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Viele werden sich noch erinnern können, als zum Jahreswechsel 2019/20 über die ersten Covid-19-Fälle berichtet wurde, zunächst noch weit entfernt in Asien, zunehmend aber auch in Europa. Gerade im Westen Österreich stellten sich viele Touristiker die bange Frage, welche Auswirkungen die Pandemie auf die Wintersaison haben würde.

Am 15. März 2020 mussten die Seilbahnen schließlich ihren Betrieb einstellen, womit die Saison 2019/20 endgültig beendet war. So weit, so eindeutig – vermeintlich. Der Zeitpunkt des Saisonendes hat nämlich kürzlich auch den Obersten Gerichtshof (OGH) beschäftigt (OGH 9 ObA 118/20y).

Mit einer Seilbahnbediensteten war eine Befristung ihres Dienstverhältnisses "bis zum Ende der Wintersaison (längstens bis 13. April 2020)" vereinbart. Der Dienstgeber sah den 15. März 2020 als Ende der Saison an und behandelte diesen Tag daher als letzten Tag des Dienstverhältnisses.

Damit war die Dienstnehmerin nicht einverstanden. Sie brachte vor, dass unter "Ende der Wintersaison" nur Ereignisse zu verstehen seien, mit denen schon nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu rechnen ist, also etwa ein Warmwettereinbruch. Mit der Corona-Pandemie – insofern besteht wohl Einigkeit – sei hingegen nicht zu rechnen gewesen.

Saisonende ist ein objektives Ereignis

Mit dieser Argumentation vermochte die Dienstnehmerin schon die ersten beiden Instanzen nicht zu überzeugen. Auch der OGH konnte der getroffenen Vereinbarung eine solche Einschränkung nicht entnehmen. Das "Saisonende" ist nach Ansicht des OGH ein objektives Ereignis, das unabhängig von einer Einflussnahme der Dienstvertragsparteien zu einem sicheren, wenn auch im Vorhinein nicht feststehenden Termin eintritt.

Dabei macht es keinen Unterschied, ob dieses Ereignis (wie üblich) auf Witterungsverhältnisse oder (in der Ausnahmesituation der beginnenden Pandemie) auf behördliche Anordnung zurückzuführen ist. Das Dienstverhältnis der klagenden Dienstnehmerin hat daher am 15. März 2020 geendet.

Für die Wintersaison 2020/21 sind vergleichbare Verfahren nicht zu erwarten. Zwar gab es diesmal nur für einheimische Gäste eine Saison, sie war dafür aber auch nicht plötzlich zu Ende. In vielen Fällen war dies erst zu Ostern der Fall – womit nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge jedenfalls zu rechnen ist. (Martin Lanner, 11.5.2021)