Die Festspiele Reichenau – von Corona in den Grundfesten erschüttert.

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Reichenau – Nachdem 38 von 41 Ensemblemitgliedern unter anderem im STANDARD bekanntgaben, ihre Verträge bei den abgesagten Festspielen Reichenau auf dem Rechtsweg einklagen und vors Arbeitsgericht ziehen zu wollen, ging das Intendantenehepaar Renate und Peter Loidolt am Mittwoch in die Offensive, wehrte sich gegen die Vorwürfe und verwies erneut auf die Unfinanzierbarkeit des Betriebs aufgrund der Corona-Richtlinien.

Die Aussagen Haggs unter anderem im STANDARD wollten die Loidolts so nicht stehen lassen, ein Konter via Festivalhomepage war am Mittwoch die Folge. Die erklärte Bereitschaft des Ensembles, zusätzliche Vorstellungen kostenlos zu spielen, zeuge "von der völligen Unkenntnis des Ensembles über die tatsächliche Nachfrage nach Karten im zweiten Corona-Jahr und von der Hauptsache, nämlich ausreichend viele Zuschauer aufzubringen um die Gagen und alle anderen mit den Aufführungen verbundenen Kosten zahlen zu können".

"Ersatz bei der öffentlichen Hand"

Weiters habe es in all der Zeit der Überlegungen über die Durchführung der 2021er-Auflage "kein konkretes Angebot gegeben, das eine Minderung der Gagen, die noch in den 'guten Zeiten' von 2019 vereinbart wurden, bedeutet hätte". Geraten wurde den Künstlern, "sich um einen Ersatz des Verdienstentgangs bei der öffentlichen Hand" zu bemühen – "wie alle von der Pandemie schwergetroffenen Einzelpersonen und Betriebe". Erneut verwiesen Renate und Peter Loidolt auch auf Corona-Bestimmungen, die nicht mehr als 50 Prozent Saalauslastung zulassen. So könne "der Festspielbetrieb nicht finanziert werden".

Betont wurde abermals auch, dass sich das Paar "aus Altersgründen" vollständig zurückziehe. Es werde seitens des Landes und in Abstimmung mit der Gemeinde an einer Neuaufstellung ab der Saison 2022 gearbeitet. Erst am Freitag war ein Endbericht des Rechnungshofes (RH) bekanntgeworden, in dem die Empfehlung an das Land Niederösterreich ging, von einer weiteren Förderung der Festspiele Reichenau Ges.m.b.H. abzusehen. Die festgestellten Abläufe und Vertragsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und zwei anderen Unternehmen sowie die Verwendung der Fördermittel seien als "vergaberechtswidrig, intransparent und unwirtschaftlich zu beurteilen", hieß es. (APA, red, 12.5.2021)