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Wien – Das ÖOC hat neue Regeln für die Werbung von Sportlern und Sportlerinnen beschlossen, die an den Olympischen Spielen in Tokio und Peking teilnehmen. Der öffentliche Auftritt mit den üblichen Sponsoren und Unterstützern, den "Nicht-olympischen Partnern", wird darin eng eingegrenzt. Werbung darf zur Zeit der Spiele nur fortgeführt werden, wenn sie drei Monate davor angelaufen ist und keine olympischen Symbole beinhaltet, geht aus einer Mitteilung der Wettbewerbsbehörde hervor.

Werbung mit Partnern, die nicht speziell für die Olympischen Spiele zugelassen sind (generische Werbung), darf nicht speziell auf die Zeit der Spiele zugeschnitten sein. Auch dürfen in solcher Werbung keine Hinweise wie "Tokyo 2020" enthalten sein oder die Athleten andere Symbole der Olympischen Spiele tragen. Nicht einmal ein Hintergrund mit dem heiligen Berg Fuji oder der Skyline Tokios wäre zulässig. Kurzfristige Werbe-Schaltungen mit den Sportlern sind nur erlaubt, wenn sie sich auf andere Sportveranstaltungen beziehen oder jährlich wiederkehren, etwa zum Schulbeginn.

Regeln für Social-Media-Auftritte

Die neuen Werberegeln betreffen auch die Social-Media-Auftritte der Sportler. Erlaubt sind ihnen persönliche Berichte über Erlebnisse und Eindrücke bei den Olympischen Spielen oder das Teilen von offiziellen Inhalten des IOC bzw. des Olympic Team Austria. Allerdings darf in einem Post kein Bezug zwischen einem nicht-olympischen Partner und den Olympischen Spielen hergestellt werden, auch nicht in allfälligen Danksagungen an den eigenen, nicht-olympischen Sponsor. Alle Posts müssen "im Einklang mit den Olympischen Werten" stehen, heißt es in den Richtlinien des ÖOC.

Erlaubt ist auf den Social-Media-Kanälen nur eine Dankesbotschaft pro persönlichem nicht-olympischen Partner. Auf dem dabei verwendeten Bild darf kein Hinweis auf die Olympischen Spiele vorkommen, etwa eine Olympia-Medaille, ein spezifisches Trikot oder ein Hashtag zu Olympia. Die Nachricht darf nicht einmal eine Andeutung enthalten, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung die Leistung verbessert hat. Die Dankesbotschaft darf vom Partner auch nicht geteilt werden.

Während der Spiele darf ein Nicht-olympischer Partner keine Glückwunschwerbung oder andere Botschaften der Unterstützung oder des Mitgefühls gegenüber Athleten und Athletinnen veröffentlichen, die an den Olympischen Spielen teilnehmen. (APA, 12.5.2021)