90.900 Euro des Bargelds wurden gleich am Flughafen gepfändet.

Foto: BMF/Zoll

Wien – Vor rund einer Woche, am Freitagnachmittag des 7.5.2021, ging den Zollbeamten am Flughafen Schwechat nach Angaben des Finanzministeriums ein Fisch ins Netz. Am Abfluggate des Fluges nach Kairo wurde ein Reisender von Zöllnern kontrolliert und ordnungsgemäß auch nach der Mitnahme von Bargeld befragt. Was nach Aussagen des Kontrollierten mit 3.000 Euro in bar begann, endete mit der Feststellung von mitgeführten 97.510 Euro in bar.

Das Geld hatte der Mann demnach umsichtig auf vier Sparkassen-Umschläge verteilt in seiner Bauchtasche und seinem Handgepäckkoffer verstaut. In den Räumlichkeiten der Zollstelle, wo die Befragung stattfand, weitete der Befragte seine Erstaussage von 3.000 Euro auf 70.000 Euro Bargeld aus. Die weitere, genaue Kontrolle durch die Flughafenzöllner ergab aber 97.510 Euro, die er mit sich führte.

Steuerschulden

Das Geld wäre teils privates Vermögen, teils Erlöse seiner drei Firmen, gab der in der Transport- und Immobilienbranche tätige Unternehmer zu Protokoll. Er wolle damit Waren für ebendiese Firmen kaufen. Die Ermittlungen der Zöllner hätten dann laut Finanzministerium aber ergeben, dass das Steuerkonto der Transportfirma einen Saldo von rund 100.000 Euro auswies.

Auch den Finanzbeamten in Graz ist der Mann bekannt – er machte regelmäßig den Vorsteuerabzug geltend. Überdies arbeitete er oftmals mit Bauunternehmen zusammen, die ebenfalls auffallend hohe Steuerrückstände aufwiesen. 90.900 Euro des mitgeführten Bargelds wurden noch an Ort und Stelle gepfändet.

Für Reisende mit 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln besteht Anmeldepflicht beim Zoll, sobald die Grenzen in die EU beziehungsweise aus der EU überschritten werden, betonte das Finanzamt. (red, 13.5.2021)