E-Busse wie jene, die versuchsweise in der Seestadt Aspern unterwegs sind, sollen bald die Regel werden.

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Es ist ein ambitioniertes Ziel: Das neue Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz soll allein im Bussektor eine Emissionsersparnis von 180.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr bringen. Die Begutachtungsfrist endet heute, Montag, das Gesetz soll schon im August in Kraft treten.

Es sieht vor, dass öffentliche Rechtsträger künftig umweltfreundliche Autos kaufen müssen. Betroffen sind nicht nur Bund und Länder, sondern auch staatsnahe Unternehmen wie die Wiener Linien und die Post. Bis die neuen Bestimmungen auf die Praxis durchschlagen, dürfte es aber eine Zeitlang dauern.

Um die Ziele zu erreichen, müssen öffentliche Auftraggeber bei der Anschaffung von Autos in Zukunft einen Mindestanteil an "sauberen" Fahrzeugen einhalten. Davon umfasst sind nicht nur der Kauf, sondern auch die Nachrüstung von Autos ab einem Gesamtauftragswert von über 214.000 Euro. Bestimmte Fahrzeugtypen sind jedoch ausdrücklich von der Neuregelung ausgenommen – etwa Einsatzfahrzeuge des Bundesheeres, der Polizei und Krankenwagen.

"Saubere" Fahrzeuge

Als "sauber" gelten nicht nur emissionsfreie, sondern auch emissionsarme Fahrzeuge. Unterschieden wird zwischen Bussen, Pkws und Lkws. "Saubere" Fahrzeuge dürfen bestimmte maximale Auspuffemissionen und Schadstoffwerte nicht überschreiten. So darf ein Pkw etwa nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen und 80 Prozent des Emissionsgrenzwerts an Luftschadenstoffen nicht überschreiten.

Zum Vergleich: Aktuell liegt die Obergrenze für neu zugelassene Pkws bei 138 Gramm CO2 pro Kilometer. Bei Bussen oder Lkws kommen laut Entwurf von vornherein nur alternative Kraftstoffe wie Elektro, Wasserstoff oder Biogas infrage.

Die Quoten, die von den öffentlichen Auftraggebern erfüllt werden müssen, werden kontinuierlich gesteigert. Dafür sieht die EU-Richtlinie zwei Bezugszeiträume vor. Bis 2025 müssen im Bereich der Pkws etwa 38,50 Prozent der gekauften Autos als "sauber" gelten. Bei Lkws liegt die Quote zunächst bei zehn Prozent, bei Bussen bei 45 Prozent. In einem zweiten Bezugszeitraum von 2026 bis 2030 werden die Anteile erhöht.

Machbarer Plan

Österreich geht bei der Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Richtlinien nicht über deren Vorgaben hinaus, sagt Berthold Hofbauer, Anwalt in der Kanzlei Heid und Partner. "Der Plan ist zwar ambitioniert, dürfte für die öffentliche Hand aber machbar sein." Die vorgesehenen strengen Grenzen seien ein "sehr guter Weg".

Erreicht ein öffentlicher Auftraggeber die Ziele nicht, hat die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat eine "wirksame, angemessene und abschreckende Geldbuße" zu verhängen. Fallbezogen gelten unterschiedliche Höchstgrenzen. Im Busbereich gilt etwa eine maximale Strafe von 225.000 Euro. Für besonders nachlässige Auftraggeber sieht das Gesetz verschärfte Maßnahmen vor. Bei nachweislichem "Nichtbemühen" werden bis zu 450.000 Euro fällig.

Erstaunlich sei, dass es sogenannte Erfassungsgemeinschaften geben soll, sagt Anwalt Hofbauer. Demnach können sich zumindest zwei, aber auch beliebig viele Auftraggeber zusammenschließen, um die Quote gemeinsam zu erfüllen. "Es wäre also möglich, dass einer von zwei Auftraggebern gar keine sauberen Fahrzeuge verwendet, der andere die Quote aber übererfüllt und die Anteile gegenseitig ausgeglichen werden."

Zertifikathandel

Wenn eine Strafzahlung droht, könnten sich betroffene Rechtsträger daher zusammenschließen – auch gegen Geld. Rechtsträger, die bei ihren Beschaffungsvorgängen das Soll überschreiten, könnten einen Teil ihrer Quote also verkaufen. "Das erinnert mich ein wenig an den Handel mit Emissionszertifikaten", sagt Hofbauer.

Die vorgesehenen Übergangszeiträume sind jedenfalls lang. Sie könnten den Auftraggebern "Tür und Tor" öffnen, die Umsetzung der Vorgaben hinauszuzögern, vermutet der Anwalt. Nicht umfasst sind nämlich Vergabeverfahren, die vor dem 2. August 2021 eingeleitet werden. Oft schließen Auftraggeber allerdings längerfristige Rahmenvereinbarungen ab. Rechtsträger können auf Grundlage einer solchen Vereinbarung über mehrere Jahre hinweg zu einem bestimmten Preis einkaufen.

Die öffentliche Hand richtet sich also "Supermärkte" ein, in denen sie für einen bestimmten Zeitraum zu einem vorgegebenen Preis einkaufen kann, erklärt Hofbauer. Werden nun noch vor August Vergabeverfahren zum Abschluss einer solchen Rahmenvereinbarung eingeleitet, könnten öffentliche Auftraggeber vier weitere Jahre wie bisher beschaffen, ohne auf die Quote achten zu müssen. (Jakob Pflügl, 17.5.2021)