Kostenlos stornieren, das geht nur unter bestimmten Umständen.

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Wien/Schwechat – Während Airline-Chefs derzeit dazu neigen, Kunden zum raschen Buchen eines Fluges für etwaige Sommerurlaubspläne zu bewegen, hält die Arbeiterkammer dagegen: "Nehmen Sie eher von langfristigen Buchungen Abstand. Keiner weiß, wie sich die Lage entwickelt." Die AK-Konsumentenschützer verweisen darauf, dass trotz schrittweiser Öffnung in diversen Tourismusländern die Reisewarnungen des Außenministeriums nach wie vor für fast alle Staaten der Welt gelten.

Wer trotzdem buche, könne im Fall des Falls nicht kostenlos stornieren, weil dann keine unvorhersehbaren Umstände vorliegen. Zudem rät die AK zur Vorsicht, weil viele Stornoversicherungen eine Pandemie- oder Epidemieausschlussklausel haben.

Flexible Tickets und großzügige Stornomöglichkeiten stehen in der heurigen Urlaubssaison ohnehin hoch im Kurs, wie Reisebüros derzeit berichten. Nach den Erfahrungen im vergangenen Jahr buchen viele ihre Reisen noch kurzfristiger als vor der Pandemie.

Rückerstattung erst nach Klage

Wie manche Beispiele zeigen, aus gutem Grund: Die Austrian Airlines (AUA) hat etwa eine Kundin erst nach Klage der Arbeiterkammer (AK) entschädigt. Zunächst hätte die Airline nur die Steuern und Gebühren in der Höhe von 138,66 Euro zurückerstattet, nicht aber den vollen Betrag von 2.068,66 Euro, obwohl zum Zeitpunkt des Fluges seitens der US-Behörden ein Einreiseverbot für Österreich in Kraft war, wie die AK am Sonntag mitteilte.

Im konkreten Fall hatte ein Mutter für sich und ihre Tochter im Februar 2020, also vor Ausbruch der Coronapandemie in Europa und den USA, Flugtickets nach New York gebucht. Los gehen sollte die Reise Mitte Juli. Die Frau trat laut Arbeiterkammer schriftlich vom Vertrag zurück und forderte das Geld retour, die Airline aber argumentierte zunächst, dass der Flug stattgefunden habe. Erst nachdem die AK Klage eingereicht hatte, bekamen die beiden Frauen ihr Geld zurück. (APA/red, 16.5.2021)