Odenwaldschule in Heppenheim im deutschen Bundesland Hessen.

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Karlsruhe – Ein ehemaliger Schüler der Odenwaldschule ist im Streit um eine Verfilmung des Missbrauchsskandals auch am Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Die Karlsruher Richter wiesen seine Unterlassungsklage gegen die weitere Verbreitung von Szenen aus dem Film "Die Auserwählten" am Dienstag ab. Er hatte es als unzulässigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht gewertet, dass er als Vorbild für die zentrale Filmfigur zu erkennen sei.

Weil der Kläger selbst seine Geschichte schon öffentlich gemacht hatte, sei das Persönlichkeitsrecht nicht so stark betroffen, dass die Kunst- und Filmfreiheit dahinter zurücktreten müsste, entschied der sechste Zivilsenat. Auch könne sich der Mann nicht auf sein Recht am eigenen Bild stützen. Das ginge nur, "wenn der täuschend echte Eindruck erweckt wird, es handele sich um die dargestellte Person selbst". Das könne etwa beim Einsatz eines Doppelgängers der Fall sein oder bei einer nachgestellten berühmten Szene oder Fotografie.

Der BGH stützte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen, dem Landgericht Hamburg und dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.

Ausstrahlung war im Oktober 2014

Der Spielfilm "Die Auserwählten" war von der Firma ndF: Berlin für den WDR produziert und am 1. Oktober 2014 ausgestrahlt worden. Nach früheren Angaben der ndF (Neue Deutsche Filmgesellschaft) thematisiert der Film den Missbrauch von mindestens 132 Schülern an der Odenwaldschule.

Nach BGH-Angaben hatte der Kläger, der über Jahre an der Schule missbraucht wurde, an Presseveröffentlichungen und einem Dokumentarfilm mitgearbeitet und somit maßgeblich zur Aufklärung des Skandals beigetragen. Auch habe er ein autobiografisches Buch geschrieben und 2012 sein zunächst verwendetes Pseudonym abgelegt. Eine Mitarbeit an dem beanstandeten Film habe er abgelehnt. (APA, 18.5.2021)