Die seit Jahrtausenden beliebte Kulturpflanze Hanf wird zu einem Fall für die Strafjustiz, wenn der THC-Wert zu hoch wird.

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Wien – Leerstehende Wohngebäude sind in Zeiten hoher Mieten ein Unding. Manchmal ist aber auch klar, dass die Häuser ohnehin abgerissen werden, womit sich die Frage der Zwischennutzung stellen kann. In einem desolaten Zinshaus an der Hernalser Hauptstraße im 17. Wiener Gemeindebezirk beantwortete man diese Frage mit viel Indoor-Botanik: Auf drei Stockwerken wurde eine professionelle Cannabis-Plantage eingerichtet. Fünf der Betreuer müssen sich wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz und Entziehung von Energie vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Martina Spreitzer-Kropiunig verantworten.

Von Mitte September bis zum 10. Dezember wurde in den ehemaligen Wohnungen des Abbruchhauses angebaut. Die eigentlichen Hintermänner brachen sogar durch eine Mauer, um eine Stromleitung anzapfen zu können. Energie im Wert von 41.000 Euro wurde in den knapp drei Monaten laut Staatsanwalt abgezweigt.

Blackouts führten auf die Spur

Allerdings offenbar nicht hochprofessionell, denn der Stromdiebstahl war es auch, der die Plantage auffliegen ließ. Es begann zunächst mit einem großflächigeren Blackout in Hernals. Der Anbieter Wien Energie schickte einen Störungstrupp los, der wieder für Licht, warmes Essen und funktionierendes Internet sorgte. Kurz darauf streikten die Elektrogeräte in einem kleineren Gebiet abermals. Der Netzbetreiber Wiener Netze analysierte die Situation, einem Mitarbeiter fiel auf, dass das Abbruchhaus einen abnorm hohen Verbrauch aufwies – er informierte die Kriminalpolizei.

Als die am 10. Dezember erschien, waren die fünf von David Jodlbauer und Martin Mahrer vertretenen angeklagten Serben gerade mit der Ernte beschäftigt. Über 76 Kilogramm der berauschenden Pflanzenteile wurden von den Beamten sichergestellt, über 1.000 Gewächse grünten noch vor sich hin. Für die fünf geständigen Arbeiter, die auch in dem Abbruchhaus lebten, hat sich der Einsatz nicht wirklich gelohnt. 6.000 bis 7.000 Euro hätte es nach der Einbringung der Ernte pro Person geben sollen – wenige Tage davor kam die Exekutive.

Die im Endeffekt also ausgebeuteten, allesamt unbescholtenen Erntehelfer werden zu Strafen zwischen 24 Monaten (acht davon unbedingt) bis zu vier Jahren unbedingt verurteilt. (Michael Möseneder, 20.5.2021)