"Falter"-Chefredakteur Florian Klenk wird von "Zur Sache"-Chefredakteur Claus Reitan geklagt. "Zur Sache" ist ein Blog des ÖVP-Parlamentsklubs.

Foto: STANDARD/Christian Fischer

Wien – "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk hat wieder Post von ÖVP-Anwalt Werner Suppan bekommen: Dieses Mal geht es um eine Privatklage, die die Rechtsanwaltskanzlei Suppan | Spiegl | Zeller im Namen von Claus Reitan eingebracht hat. Reitan ist Chefredakteur des Blogs "Zur Sache", der vom ÖVP-Parlamentsklub betrieben wird. Geklagt wird auf Unterlassung und einstweilige Verfügung. Der Streitwert beläuft sich auf 35.000 Euro. Klenk machte die Klage auf Twitter publik und schrieb: "Kann man lustig finden. Das tue ich. Oder auch nicht. Es kostet Zeit, Geld, Anwälte und Ressourcen, die uns dann bei der Investigation fehlen."

Update: Reitan hat in der Folge auch Privatanklage gegen Florian Klenk eingebracht, mehr dazu hier (unten im Artikel).

Vorgeschichte

"Zur Sache" hatte – wie berichtet – Anfang April unter dem Titel "Das Kartenhaus der Opposition bricht zusammen" Vorwürfe gegen Klenk in Zusammenhang mit dem Ibiza-Video und der Befragung von Julian H. veröffentlicht. Die Ausschnitte des Ibiza-Videos würden zeigen, dass der von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache erwähnte Parteisponsor Porsche weder von den Journalisten der "Süddeutschen Zeitung" noch von jenen des "Spiegel" oder des "Falter" erwähnt worden sei. Der Grund dafür, so mutmaßt der Autor, sei in der Struktur des Falter-Verlags zu finden: nämlich die Anteile des Porsche-Aufsichtsrats Hans Michel Piëch am "Falter". Eine Stellungnahme zu den Spekulationen wurde nicht eingeholt.*

Klenk-Aussagen

Klenk hatte als Reaktion auf die Geschichte von "Zur Sache" im "Falter-Podcast" vom 15. April gesagt: "Das heißt, die ÖVP wirft mir vor, ich hätte nicht mit Dreck (gegen die ÖVP, Anm.) gespritzt und sei deshalb ein unsauberer Journalist. Das zeigt einfach, wie hirnbescheuert diese Leute in diesem ÖVP-Pressedienst sind. Das sind ja (auch) nicht Journalisten, sondern das sind irgendwelche jungen Politruks, die dort sitzen und halt irgendwie dem Herrn Kurz einen Gefallen tun wollten, um uns anzuschütten."

Inhalt der Klage

In der Klagsschrift wird Klenk als "selbsternannter 'Enthüllungsjournalist" bezeichnet. Moniert wird, dass durch die Bezeichnung "hirnbescheuert" der Eindruck entstehe, dass der Kläger – mit Verweis auf den Duden – "nicht recht bei Verstand" und kein Journalist sei. "Politruk" bedeutet laut Duden "politischer Offizier einer sowjetischen Truppeneinheit". Durch diese "beleidigenden Aussagen" bringe der Beklagte seine "Missachtung gegenüber dem Kläger zum Ausdruck" und setze ihn überdies "in der Achtung seiner Mitmenschen herab". Das sei ein "unzulässiger Eingriff in seine Ehre", lautet die Argumentation, und somit eine "Ehrenbeleidigung".

ÖVP-Mitarbeiter sehen sich als Journalisten

Durch die Bezeichnung "Politruk" werde dem Kläger die "Qualität seiner journalistischen Tätigkeit" aberkannt, und er werde zum "Handlanger" degradiert, der nur Befehle von oben ausführe. Die Mitarbeiter des ÖVP-Blogs sehen sich also als Journalisten und nicht als PR-Mitarbeiter im Dienste einer Partei.

Reitan, Ex-Chefredakteur der "Tiroler Tageszeitung", von "Österreich" und der "Furche", klagt auf Unterlassung und Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung, die bis zur Rechtskraft gelten soll.

Reaktion des ÖVP-Parlamentsklubs

In einer Aussendung zur Klage schrieb der ÖVP-Parlamentsklub am Donnerstag: "Es ist jedenfalls nicht hinnehmbar, dass Dr. Klenk die Redaktion des ÖVP-Klub-Mediums 'Zur Sache' als 'hirnbescheuert' verunglimpft hat und damit öffentlich behaupte, Chefredakteur Reitan und seine Mitarbeiter seien nicht bei Verstand. Scharf zurückzuweisen ist auch die Unterstellung, es handle sich bei den Mitarbeitern von 'Zur Sache' nicht um Journalisten, ebenso wie die Gleichsetzung der Redaktion von 'Zur Sache' mit sowjetischen Polit-Truppenoffizieren – wortwörtlich bezeichnete Dr. Klenk diese als 'Politruks'."

Weitere Klage der ÖVP gegen den "Falter"

Die ÖVP und der "Falter" liefern sich auch eine gerichtliche Auseinandersetzung rund um die Kosten des vergangenen Nationalratswahlkampfs. Wie berichtet, war die These der Stadtzeitung zur geplanten Wahlkampfkostenüberschreitung und Täuschung der Öffentlichkeit zulässig, die Behauptung zur Überlistung des Rechnungshofs nicht. (omark, 21.5.2021)