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Ein Boot voller Flüchtlinge und Migranten erreicht Lesbos. Im Hintergrund: ein Frontex-Schiff.

Foto: AP / Michael Varaklas

Es ist eine Premiere für Frontex: Die EU-Grenzschutzagentur wird wegen möglicher Pushbacks zum ersten Mal seit ihrer Gründung vor 17 Jahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Die Hilfsorganisationen Front-Lex, das Progress Lawyers Network sowie die griechische Gruppe der Menschenrechtsorganisation Helsinki Monitor reichten im Namen von zwei Betroffenen die Klage in Luxemburg ein.

Bei diesen Fällen handelt es sich um eine Frau aus Burundi und einen 15-Jährigen aus der Demokratischen Republik Kongo, die 2020 auf der griechischen Insel Lesbos Schutz gesucht hatten. Laut Klage seien sie "gewaltsam zusammengetrieben, angegriffen, ausgeraubt (...), kollektiv ausgewiesen und schließlich auf Flößen ohne Wasser, Nahrung oder Navigationsmöglichkeit auf dem Meer ausgesetzt worden".

Kreativer Weg zur Klage

Ob die Klage Erfolg hat, ist fraglich. "Im europarechtlichen System gibt es kaum Möglichkeiten für Einzelne, aufgrund von Verletzungen des EU-Rechts durch Frontex effektiv zu Rechtsschutz zu kommen. Deshalb wird hier ein kreativer Weg gesucht, um eine Entscheidung herbeizuführen", sagt Adel-Naim Reyhani, Asylrechtsexperte des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte in Wien.

Unter kreativ meint Reyhani eine Untätigkeitsklage: Laut Frontex-Verordnung muss der Exekutivdirektor Tätigkeiten aussetzen, wenn es in deren Zusammenhang zu Verletzungen von Grundrechten kommt. Darauf beruft sich diese Klage, so der Experte. Demnach müsste Frontex die Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden im Mittelmeer beenden, weil diese Pushbacks durchführen.

Um in so einem Fall gegen die Unterlassung von Frontex vorzugehen, müssen einzelne Betroffene zuerst Frontex auffordern, tätig zu werden. Daraufhin kann das EU-Organ innerhalb von zwei Monaten dazu Stellung nehmen, um einem Verfahren zu entgehen. Frontex hat rechtzeitig geantwortet, doch laut Klage nicht substanziell genug. "Ob das Gericht der Europäischen Union diese Argumentation tatsächlich gelten lässt, ist keinesfalls gesichert." Zudem müssen Betroffene in solchen Fällen nachweisen, dass sie unmittelbar und individuell von der Unterlassung betroffen sind. Insgesamt, so der Experte, zeige sich hier, wie schwach der Rechtsschutz ausgestaltet sei.

Mangelnder Rechtsschutz

Sein Fazit: "Dass es im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit von Frontex mit den griechischen Behörden zu Menschenrechtsverletzungen gekommen ist, scheint offenkundig. Ob die verfügbaren Instrumente im Europarecht im konkreten Fall tatsächlich wirksamen Rechtsschutz bieten können, bleibt jedoch zweifelhaft."

Übrigens hat Frontex, das die Vorwürfe zurückweist, sich erst vor wenigen Monaten zum ersten Mal im Kontext von Grundrechtsverletzungen von einer Tätigkeit in einem Mitgliedsstaat zurückgezogen, und zwar in Ungarn. Dies, so Reyhani, geschah aber erst, nachdem es ein Vertragsverletzungsverfahren gab und ein entsprechendes Urteil des EuGH gegen Ungarn. Eigentlich, so der Experte, sollte die EU-Kommission auch gegen Griechenland ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, weil die Missachtung des Unionsrechts im Asylbereich offensichtlich ist, unter anderem durch illegale Pushbacks.

Kritik von der Uno

Nur wenige Stunden nachdem die Klage gegen Frontex bekannt wurde, hat das UN-Menschenrechtsbüro scharfe Kritik an der Migrationspolitik der EU geübt. In einem Bericht wird moniert, dass die Union im Mittelmeer Menschenrechtsverletzungen billigend in Kauf nimmt. Dass Menschen nicht geschützt würden, sei kein tragischer Einzelfall, sondern die Folge von Entscheidungen und Vorgehensweisen der EU, ihrer Mitgliedsstaaten und Institutionen sowie der libyschen Behörden, hieß es am Mittwoch in Genf. Die EU wird aufgefordert, ihre Rettungsdienste zwischen Libyen und den europäischen Staaten dringend neu aufzustellen.

Was die umstrittene Kooperation Italiens mit der sogenannten libyschen Küstenwache betrifft, kann Rom theoretisch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur Verantwortung gezogen werden. Bei Frontex ist das nicht der Fall, weil die EU noch nicht Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geworden ist. Seit 2019 läuft vor dem EGMR ein Verfahren gegen Italien, so Reyhani.

Inwiefern ist Italien verantwortlich?

Die zentrale Frage dabei ist: Inwiefern ist die EMRK anwendbar, wenn Rückführungen nach Libyen nicht direkt von europäischen Staaten umgesetzt werden, jedoch die Libyer für denselben Zweck umfassend durch Ausrüstung, Informationen, Koordination und Training unterstützt werden? "Ich bin der Meinung, dass in diesem Fall die Jurisdiktion Italiens gegeben war, der EGMR wird das aber vermutlich anders sehen", sagt Reyhani. Wann es hier zu einem Urteil kommt, ist noch unklar. (Kim Son Hoang, 26.5.2021)