Sonne tanken an Kroatiens Stränden. Geht das? Ja, wenn man sich an einige Regeln hält.

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Bei den aktuell eher bescheidenen Wetteraussichten hierzulande spielt so mancher und manche mit dem Gedanken, in die Sonne zu flüchten. Das kommende Fronleichnamswochenende würde sich für einen Kurztrip, zum Beispiel nach Kroatien, anbieten. Wenn die Wettervorhersage stimmt, soll es etwa in Split sommerlich warm werden.

Aber ist das auch praktikabel?

Ja, mit Abstrichen. Für Kroatien gilt laut Außenministerium ab 1. Juni "nur" noch die Sicherheitsstufe 4 (hohes Risiko), von "nicht notwendigen Reisen" wird allerdings abgeraten. Aber: Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot.

Was ist bei der Durchreise durch Slowenien zu beachten?

Viele reisen mit dem Auto in das Balkanland und müssen durch Slowenien. Dort gilt: Die Durchreise ist erlaubt, man sollte dafür aber maximal zwölf Stunden brauchen. Außerdem ist die Durchreise nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Ausreise aus Slowenien in das Zielland möglich ist – was für Kroatien kein Problem darstellen sollte. Informationen zu Grenzschließungen können hier abgerufen werden. Während der Durchreise darf nur zum Tanken und für kurze Pausen angehalten werden, Übernachtungen sind daher ausgeschlossen. Immerhin: Die nächtliche Ausgangssperre in Slowenien hat keine Auswirkung auf den Transit.

Muss man bei der Einreise nach Kroatien in Quarantäne?

Nein, wenn man die unten genannten Punkte beachtet.

Was muss man bei der Einreise nach Kroatien beachten?

Bei Einreise ist ein negativer PCR- oder Antigentest (nicht älter als 48 Stunden, gerechnet vom Zeitpunkt der Testung bis zur Ankunft am Grenzübergang) vorzuweisen. Alternativ kann unmittelbar nach der Ankunft in Kroatien ein PCR- oder Antigentest nachgeholt werden. Den muss man aus eigener Tasche bezahlen. Daran geknüpft ist die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Heimquarantäne zu begeben.

Kann bei der Einreise kein Test vorgewiesen werden oder wird dieser nicht unmittelbar nach der Einreise nachgeholt, ist eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Während einer verpflichtenden Quarantäne ist die Ausreise nicht gestattet.

Wo kann ich mich vor Ort testen lassen?

Eine Übersicht der staatlich zertifizierten Testlabore für Sars-Cov-2 in Kroatien kann hier gefunden werden. Für Informationen rund um das Coronavirus steht auch die Infohotline 113 in Kroatien zur Verfügung (Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr). Hier erhält man auch Infos zu Testmöglichkeiten in Kroatien.

Welche Einreiseregeln gelten für Kinder?

Kinder unter sieben Jahren benötigen keinen Test, wenn sie mit ihren Erziehungsberechtigten reisen und diese die Einreisevoraussetzungen erfüllen.

Gibt es Ausnahmen für genesene beziehungsweise geimpfte Personen?

Ja. Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen, wenn die Erkrankung nicht länger als 180 Tage und nicht weniger als elf Tage zurückliegt. Als Beweis für die Genesung dient der positive PCR-Test, Antigen- oder Antikörpertest (Virusneutralisationstest VNT). Auch eine ärztliche Bescheinigung, dass die Person von Covid-19 genesen ist, wird akzeptiert. Personen, die nachweislich vor mehr als 14 Tagen die zweite Corona-Schutzimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht ausgenommen. Falls es sich um einen Einzeldosis-Impfstoff handelt, muss die Impfung der Einzeldosis mehr als 14 Tage zurückliegen.

Der ÖAMTC weist darauf hin, dass ein Impfpass nur dann als Impfnachweis gilt, wenn Angaben zur Person und Informationen über die durchgeführte Impfung (Impfstoffart, Datum, Stempel und Unterschrift der für die Impfung zuständigen Person) klar ersichtlich sind. Der Mobilitätsklub beruft sich dabei auf Informationen der kroatischen Grenzpolizei und Botschaft. Idealerweise sollte der Nachweis in englischer Sprache mitgeführt werden.

Muss man sich vor der Einreise registrieren?

Ja. Entweder vorab auf dieser Website (auch in Deutsch) oder direkt beim Grenzübertritt kann eine Registrierung durchgeführt werden. Um die Grenzwartezeiten zu reduzieren, wird die elektronische Voranmeldung empfohlen. Neben den persönlichen Daten zu allen reisenden Personen muss man auch die Dauer und den Ort des Aufenthalts sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben. Reisende erhalten dann eine E-Mail mit der entsprechenden Bestätigung sowie alle relevanten epidemiologischen Informationen und Anweisungen. Es empfiehlt sich, die Anmeldebestätigung ausgedruckt mitzunehmen und beim Grenzübertritt hinter die Windschutzscheibe zu legen, um das Überqueren der Grenze zu erleichtern.

Welche Corona-Regeln gelten derzeit in Kroatien?

Restaurants, Cafés und andere Lokale sind nur im Außenbereich geöffnet. Hotels und andere Unterkünfte sind prinzipiell offen, dürfen Essen aber nur für Hotelgäste anbieten. In Geschäften und im öffentlichen Verkehr besteht eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Dasselbe gilt auch für Aufenthalte im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. In den Gespanschaften Split-Dalmatien sowie Šibenik-Knin ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Freien verpflichtend, wo mit größeren Menschenansammlungen zu rechnen ist. Kinder unter elf Jahren sind von der Tragepflicht allgemein ausgenommen.

In Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Anzahl der erlaubten Personen um rund 40 Prozent reduziert. Der Verkauf von Alkohol ist zwischen 22 und 6 Uhr verboten.

An Stränden gibt es Zugangsbeschränkungen und Auflagen (zum Beispiel müssen Liegestühle paarweise in Abständen von 4,5 Metern aufgestellt werden, Ordnungsdienste der Gemeinden wachen über die Einhaltung). Gesellige Freizeitaktivitäten sind derzeit kaum möglich.

Hinzu kommt, dass sich die Maßnahmen innerhalb der Regionen unterscheiden können. Dies betrifft auch die geltenden Kontaktbeschränkungen. Details dazu sind auf der Corona-Website der kroatischen Regierung nachzulesen.

Was ist, wenn man im Kroatienurlaub krank wird?

Sollte man während des Aufenthalts Corona-Symptome entwickeln, muss man dies umgehend dem Unterkunftsgeber, der Unterkunftsgeberin melden oder die Nummer des Internationalen Notrufs 112 wählen.

Zu diesem Thema heißt es beim ÖAMTC: Will man die verpflichtende Quarantäne in Österreich antreten, muss man sich frühestmöglich vor der geplanten Ausreise aus Kroatien an die in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde wenden. Diese kann beim weiteren Vorgehen betreffend Rückreise nach Österreich behilflich sein. Darüber hinaus muss man sich in Kroatien mit dem örtlich zuständigen epidemiologischen Dienst in Verbindung setzen. Laut Auskunft der Außenhandelsstelle in Ljubljana ist die Durchreise mit dem privaten Pkw durch Slowenien aber auch bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses möglich. Beim Grenzübertritt soll unbedingt ein Mund-Nasen-Schutz getragen und die Grenzbeamten darauf hingewiesen werden, dass man Corona-positiv ist und es sich um eine Transitfahrt nach Österreich handelt. Der Transit durch Slowenien muss innerhalb von sechs Stunden auf der kürzestmöglichen Strecke ohne Zwischenstopp und ohne Kontakt zu anderen Personen erfolgen.

Informationen über epidemiologische Vorsichtsmaßnahmen werden vom kroatischen Gesundheitsamt per E-Mail oder Mobiltelefon versendet. Aktuelle Informationen über die epidemiologische Lage in der Republik Kroatien können über folgenden Link in Kroatisch oder Englisch eingeholt werden.

Was gilt es bei der Rückreise nach Österreich zu beachten?

Ab Dienstag Mitternacht (1. Juni) tritt eine Novelle der Einreiseverordnung in Kraft. Demnach wird die Einreise aus Kroatien mit 3-G-Nachweis – getestet, genesen, geimpft -, aber ohne verpflichtende Quarantäne möglich sein, erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein in einer Aussendung am Montag.

Aufgrund der Verbesserung der epidemiologischen Lage vor Ort kommen laut Novelle sämtliche Länder, die derzeit auf Anlage B1 (Risikostaaten) angeführt sind, künftig auf Anlage A (Staaten mit geringem Infektionsgeschehen). Dies betrifft auch Kroatien.

Kann bei Einreise kein aktueller 3-G-Nachweis vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen. Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über eine Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat. Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Absonderungsbescheid) in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion. Dem Genesungszertifikat ist ein Nachweis über neutralisierende Antikörper gleichgestellt, der bei Einreise maximal drei Monate alt sein darf.

Zusätzlich muss das Pre-Travel-Clearance-Formular ausgefüllt werden. Ist die Online-Registrierung nicht möglich, kann alternativ das Formular für die Einreiseregistrierung ausgefüllt werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten für Kinder zwischen zehn und 18 Jahren ohne Impf- oder Genesungszertifikat, die in Begleitung von Erwachsenen mit Genesungs- oder Impfzertifikat reisen (diese brauchen jedoch dennoch einen negativen Test sowie die Registrierung).

Was ist bei einem Reiserücktritt zu beachten?

Im Unterschied zum Vorjahr gilt Covid nicht mehr als "unvorhersehbares Ereignis". Kostenlose Stornierungen sind heuer rechtlich schwieriger zu argumentieren, heißt es dazu vonseiten des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich. Anbieter aus der Tourismusbranche werben derzeit in verschiedensten Formen mit "Stornogarantien". Das gibt ein wenig zusätzliche Sicherheit. Hier gilt aber: genau auf die Details achten. (max, 31.5.2021)

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