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Die Geschäfte der früheren Meinl Bank haben gravierende Folgen, nun auch für Exchef Peter Weinzierl.

Foto: Barbara Gindl/APA/picturedesk

Peter Weinzierl, der frühere Vorstandschef der Meinl Bank (später Anglo Austrian AAB Bank und inzwischen insolvent und abgewickelt), hat ein schlechtes Blatt. Sein Risiko, an die US-amerikanische Justiz ausgeliefert zu werden, ist hoch. Der 55-jährige Wiener wurde ja am Dienstag in London auf Basis eines internationalen Haftbefehls festgenommen, die New Yorker Staatsanwaltschaft wirft ihm im Rahmen des Odebrecht-Skandals Geldwäscherei und Beihilfe zur Bestechung vor.

Die USA haben seine Auslieferung beantragt, und Großbritannien kommt dem auf Basis bilateraler Verträge auch in den allermeisten Fällen nach. In den USA drohen Weinzierl laut Anklageschrift bis zu 70 Jahre Haft. Derart hohe Strafen stellen freilich keinen Hinderungsgrund dar, Leute auszuliefern, das sieht auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) so.

Österreich nicht verständigt

Was Weinzierl, der die österreichische Staatsbürgerschaft hat, zum Verhängnis wurde (und was die Amerikaner genützt haben), ist, dass er sich zu Arbeitszwecken in Großbritannien aufhielt. In Österreich hätten die Amerikaner auf Granit gebissen, denn: Die Republik liefert eigene Staatsangehörige nicht aus, das ist im Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz in Verfassungsrang festgeschrieben.

Gegen eine etwaige Auslieferung aus Großbritannien in die USA ist kaum was zu machen; die Briten mussten die Österreicher nicht einmal vom US-Auslieferungsantrag verständigen. Das müssen nur EU-Staaten tun, wenn ein Bürger eines anderen EU-Landes an einen Drittstaat ausgeliefert werden soll. In dem Fall muss der Heimatstaat verständigt werden, der kann sich dann, flapsig ausgedrückt, überlegen, selbst eine Auslieferung zu verlangen.

Ermittlungen in Österreich haken

Und warum stellen nicht die Staatsanwaltschaft (StA) Wien, die u. a. gegen Weinzierl und Julius Meinl V. seit 2008 in der Causa Meinl European Land (MEL) ermittelt oder die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die ihn rund um die Causa Odebrecht u. a. der Geldwäscherei verdächtigt, Auslieferungsanträge und "holen" Weinzierl so nach Wien? Das ist einfach zu beantworten: Dafür bräuchte es einen dringenden Tatverdacht und einen gerichtlich bewilligten Haftbefehl – und daher Haftgründe. All das aber gibt es nicht. Die Ermittlungsergebnisse geben das nicht her, die WKStA etwa wartet in der Odebrecht-Causa immer noch auf die Beantwortung internationaler Rechtshilfeersuchen.

Weinzierl, der die Vorwürfe bisher zurückgewiesen hat und für den die Unschuldsvermutung gilt, kann – aus österreichischer Sicht – also reisen und leben, wo er will, solang er sich nicht den Ermittlungen entzieht, also den Ladungen zu Einvernahmen folgt. Und das tat er bisher.

Fast 400 Konkursgläubiger

Vor allem die internationalen Verflechtungen der Geschäfte, die die Ex-Meinl-Banker getätigt haben, machen die Ermittlungen schwierig. Im November 2019 wurde dem damals schon in Anglo Austrian AAB Bank umbenannten Institut die Lizenz entzogen, der Konkurs der Abwicklungsgesellschaft folgte. Auf der 393 Gläubiger umfassenden Liste des Konkursverwalters (Stand: Februar 2021) sind auch viele russische bzw. ukrainische Kunden erfasst. Auch die Meinl Bank Antigua – über die die Odebrecht-Transaktionen liefen – gehört übrigens dazu. Angemeldet waren bis Februar Forderungen in der Höhe von 512 Millionen Euro, davon 153 Millionen Euro anerkannt.

Laut Bericht des Insolvenzverwalters von 1. Februar und laut einem Gutachten war die Überschuldung der Anglo Austrian Folge des Lizenzentzugs, Insolvenzverschleppung habe es nicht gegeben. Aus diesem Bericht erschließt sich auch, dass die Bank 2001 einen Konsulentenvertrag mit einem hohen Exmanager und Exaufsichtsrat abgeschlossen hat, der im November 2019 einvernehmlich gelöst wurde.

Konsulent soll Honorar zurückzahlen

Allein in den fünf Jahren ab 2016 hat der inzwischen beschuldigte Mann rund 3,9 Millionen Euro Honorar bekommen. Dazu kamen noch von der Gesellschaft getragene Flugkosten für seine Geschäftsreisen. Kostenpunkt: 5,32 Millionen Euro. Außergerichtliche Gespräche des Konkursverwalters über Ansprüche gegen den Mann scheiterten, inzwischen wurde geklagt. Es geht um die Zahlung von fast zehn Millionen Euro. (Renate Graber, 28.5.2021)