Auch der mehrgeschossige Wohnbau kommt nun unter Druck.

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Die Situation ist maximal unübersichtlich, so viel steht fest. Die Baupreise gehen in manchen Segmenten durch die Decke. Holz ist gerade weltweit besonders stark nachgefragt. Die klassischen "Two-by-four"-Staffeln (zwei mal vier Zoll stark), die in den USA klassischerweise für den Hausbau verwendet werden, sind dort binnen kurzer Zeit massiv teurer geworden, "von 200 auf 700 Euro", erzählt Griffner-Chef Georg C. Niedersüß. Die Baubeginne in den USA haben bereits reagiert und sind im April um zehn Prozent eingebrochen.

Das alles stellt auch die Bauwirtschaft in Österreich vor große Herausforderungen. Nicht nur die Fertighaushersteller, sondern auch Bauträger, die mehrgeschoßige Wohnungen errichten. Für sie gilt – anders als bei den Fertighausfirmen, die meistens nur das Haus ohne dazugehörigen Grund verkaufen (das macht den rechtlichen Unterschied aus) – das Bauträgervertragsgesetz, kurz BTV-G.

Abweichung beiderseits

Und hier weist Benedikt Stockert, Anwalt bei FSM Rechtsanwälte, auf einen besonderen Umstand des BTVG hin. "Das Bauträgervertragsgesetz erlaubt es, dass ein variabler Preis vereinbart wird. Das wurde bisher nicht sehr oft gemacht, angesichts der Preissteigerungen der letzten Monate überlegen aber nun immer mehr Bauträger, es zu machen."

Wichtig dabei, so der Anwalt: "Wenn ein variabler Preis festgelegt wird, dann muss das in beide Richtungen gehen – und auch so vertraglich festgehalten werden, sonst ist diese Bestimmung nichtig." Also: Es müsse ein Preis genannt werden, und dazu sowohl eine mögliche Abweichung nach oben als auch nach unten prozentuell festgehalten werden – inklusive einer Obergrenze.

"Die Klausel muss außerdem sachlich gerechtfertigt und klar und verständlich abgefasst sein, außerdem explizit auf dieses Bauvorhaben bezogen." Die Preisänderungsfaktoren müssten zudem objektivierbar sein, so Stockert. Er schlägt deshalb eine Koppelung an den Baukostenindex der Statistik Austria vor. (mapu, 29.5.2021)