Michael Jeannées "Krone"-Kolumne über Florian Klenk.

Foto: Faksimile Krone

Das Oberlandesgericht Wien hat die Entschädigung für "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk für eine "Krone"-Kolumne von Michael Jeannée deutlich hinaufgesetzt. Statt zweimal 3.000 werden nun zweimal 8.000 Euro fällig. Das Oberlandesgericht geht nach eigenen Angaben mit der Entscheidung von seiner bisherigen Rechtsprechung ab.

Jeannée bezeichnete Klenk wie berichtet in seiner Kolumne etwa als "gefährlichen Diffamierer" und "Verbreiter von Halb- und Unwahrheiten". Die "Krone" hat bereits einen Widerruf veröffentlicht.

Die schriftliche Ausfertigung der Entscheidung des Oberlandesgerichts steht noch aus, sie wurde in mündlicher Verhandlung verkündet – mit dem Hinweis, so berichtet Jeannées Anwältin Alexandra Thurner von Korn Rechtsanwälte, dass das Oberlandesgericht hier von seiner bisherigen Rechtsprechung abweiche.

Public Figures

Menschen öffentlichen Interesses, sogenannte Public Figures, müssen laut Rechtsprechung mehr Kritik aushalten als andere. Daran hält auch das Oberlandesgericht fest, entnahm Thurner der mündlichen Verhandlung. Wenn aber das für Public Figures angelegte Maß überschritten sei, dann sei ihre Kränkung juristisch ebenso möglich wie bei anderen Menschen. Bei der Entschädigungshöhe sei also auf den Sonderstatus dann nicht mehr Rücksicht zu nehmen und kein Unterschied zu machen.

"Falter"-Chefredakteur Klenk veröffentlichte den Sukkus der mündlichen Entscheidung auf Twitter. Er fasste sie zusammen mit: "Auch eine public figure habe ein Recht auf Ehre."

Wahrungsbeschwerde überlegt

Medienrechts-Doyen Gottfried Korn (Korn Rechtsanwälte) erklärt auf STANDARD-Anfrage: Sollte sich die Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung in der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung bestätigen, dann würde er der "Krone" eine Wahrungsbeschwerde an die Generalprokuratur* des Bundes empfehlen. Das ist, unjuristisch formuliert, eine Aufforderung an die Generalprokuratur, eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes (beim Obersten Gerichtshof) einzulegen.

"Zur Sache" gegen Klenk mit Privatanklage

In der Auseinandersetzung mit "Zur Sache", dem Medium des ÖVP-Parlamentsklubs, sieht sich Klenk unterdessen auch mit einer Privatanklage** konfrontiert. Klenk bezeichnete die Mitarbeiter von "Zur Sache" wie berichtet unter anderem als "Politruks" und "hirnbescheuert". Nach einer zivilrechtlichen Klage kam diese Woche auch die Post vom Straflandesgericht, das ihn als Angeklagter wegen Ehrenbeleidigung führt. (fid, 28.5.2021)