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Auch mehr als ein Jahr nach Ausbruch der Pandemie haben virtuelle Calls noch die eine oder andere Tücke – das zeigt sich auch bei Eigentümerversammlungen.

Foto: Getty Images/Drazen

Im Frühjahr finden in vielen Häusern Eigentümerversammlungen statt. Ganz besonders heuer, nachdem im Vorjahr viele Hausversammlungen Corona-bedingt abgesagt werden mussten. Eine Begleiterscheinung der Pandemie ist, dass viele Hausverwaltungen auf virtuelle Versammlungen umgesattelt haben.

So sitzen nun Eigentümerinnen und Eigentümer allein daheim statt gemeinsam im Wirtshaus ums Eck. Das virtuelle Konferieren hat aber manche technische Tücke: "Wir können Sie nicht hören. Sie müssen das Mikrofon einschalten", sind Sätze, die zu fast jedem Zoom-Meeting dazugehören, so auch bei den Hausversammlungen.

Auch rechtlich sind diese nicht unkompliziert: Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind Online-Versammlungen nicht als Alternative zur analogen Versammlung vorgesehen. Eine WEG-Novelle ist zwar derzeit in Arbeit, "aber es ist fraglich, ob das geändert wird", sagt Udo Weinberger, Verwaltersprecher im Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI). Denn es bestehe die Gefahr, technologisch weniger Versierte zurückzulassen.

Miteinander reden

Dennoch probieren viele Hausverwaltungen es damit, um den Eigentümerinnen und Eigentümern die Gelegenheit zu geben, untereinander und mit der Hausverwaltung zu reden. Beschlussfassungen gibt es in den Online-Versammlungen selten. Stattdessen wird auf schriftliche Umlaufbeschlüsse im Anschluss gesetzt. Das sei aber auch schon vor Corona häufig so gehandhabt worden, sagt Weinberger: "Die Leute schlafen gerne noch eine Nacht über Entscheidungen."

Ganz wichtig: Bei Online-Versammlungen müssen alle teilnehmen können, und alle müssen auch ihre Stellungnahme abgeben dürfen. Das funktioniert bei Online-Versammlungen gut, weil jeder reihum sein Mikro – nach ersten Anlaufschwierigkeiten – aufdrehen kann und dann gut hörbar ist. Schwierig wird die Sache, wenn ein Miteigentümer oder eine Miteigentümerin keinen Computer hat und daher nicht teilnehmen kann.

Zerstrittene Lager

Dann gebe es möglicherweise ein formelles Problem, urteilt Weinberger. Beschlüsse, die online gefasst wurden, könnten dann also unter Umständen angefochten werden. Dass durch die virtuellen Versammlungen die Anfechtungen der Beschlüsse aus formellen Gründen zunehmen werden, glaubt Weinberger aber nicht. In Häusern, wo es zerstrittene Lager gebe, würde man als Hausverwaltung ohnehin davon abraten, Beschlüsse virtuell zu fassen.

Die Versammlungen haben jedenfalls durchaus Vorteile. Eine Teilnahme ist unkomplizierter als bei einer analogen Veranstaltung. Das wirkt sich auch positiv auf die Teilnehmerzahlen aus, was immer gut ist. Die Zukunft könnte in hybriden Treffen liegen: Wer mag, kann sich mit dem Verwalter persönlich treffen, während die anderen virtuell zugeschaltet werden. Allerdings hat diese Spielart einen entscheidenden Nachteil: "Damit das funktioniert, braucht es die entsprechende technologische Ausstattung", betont Weinberger. So müsse beispielsweise sichergestellt werden, dass die Hausverwaltung gute Mikrofone vor Ort hat.

Hohe Raummieten

Die meisten Hausverwaltungen müssten dafür wohl eigene Räume anmieten, 500 bis 700 Euro Raummiete würden da also auf die Eigentümergemeinschaft schnell zukommen. "Und dann kommen am Ende alle persönlich und keiner braucht die technische Ausstattung", fasst Weinberger die Befürchtung der Branche zusammen.

Als Alternative zu virtuellen Hausversammlungen bleibt, das Treffen in einem Raum über die Bühne zu bringen, in dem zwei Meter Abstand gehalten werden können. Oder man trifft sich, wenn es das Wetter zulässt, im Freien, wo dann im gemeinschaftlichen Stehen Beschlüsse gefasst werden. Hier braucht es kein technisches Equipment. Dafür im Fall des Falles aber einen Klappstuhl. (Franziska Zoidl, 3.6.2021)