Für hohe Einlagen von Firmenkunden verlangen Banken schon seit längerem ein "Verwahrentgelt", mit dem die Strafzinsen, die Banken bei der EZB für Kapital zahlen müssen an die Kunden weitergegeben werden. In Deutschland sinken die diesbezüglichen Bargeld-Grenzen. Verbraucherschützer wollen nun klären, ob diese Gebühren rechtens sind.

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In der Corona-Pandemie haben viele Menschen Geld auf die Seite gelegt, weil viele Bereiche der Wirtschaft – etwa Reisen – lange Zeit nicht möglich waren. Das Geld auf dem Sparbuch oder Konto wird aber immer öfter zum Verlustgeschäft. Und das nicht nur, weil es dafür schon lange keine Zinsen mehr gibt und die Inflation die Kaufkraft dieser Einlagen schmälert. Banken verlangen für Einlagen immer öfter Geld von ihren Kunden.

In Deutschland verlangen bereits 343 Banken und Sparkassen ein sogenanntes "Verwahrentgelt" von meist 0,5 Prozent für Einlagen auf Giro- oder Tagesgeldkonten. Daten des Vergleichsportals Verivox zeigen, dass allein heuer seit Jahresbeginn 158 Institute neu hinzu gekommen sind, die diese Strafzinsen eingeführt haben. Lange Zeit verlangten Banken vor allem bei großen Summen ab 100.000 Euro Strafzinsen. Inzwischen erheben Verivox zufolge mindestens 95 Institute Negativzinsen schon ab einem Gesamtguthaben von 50.000 Euro oder weniger. Andere schließen eine Verringerung des Grenzwertes nicht aus.

Von den deutschen Banken wird zwar immer betont, dass man diese Verwahrentgelte der breiten Masse an kleinen Sparern und Privatkunden nicht umhängen will. Doch mit dem Absenken der Einlagen-Grenze wird das zu einem immer heikleren Thema. Die deutsche Postbank etwa senkt die Freigrenzen für Spareinlagen ab 21. Juni noch weiter ab auf 50.000 Euro auf Girokonten und 25.000 Euro auf Tagesgeldkonten. Bisher lag der Freibetrag – wie bei anderen Instituten auch – bei 100.000 Euro.

Gerichtliche Prüfung

Ob die Weitergabe dieser Negativzinsen in Form von Kosten an die Kunden rechtens ist, prüfen in Deutschland nun Verbraucherschützer. Laut "Handelsblatt" will die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gerichtlich klären lassen, ob Minuszinsen auf Tagesgeld- und Girokonten generell erlaubt sind oder nicht. VZBV-Rechtsreferent David Bode sagte dem "Handelsblatt": "Wir halten Verwahrentgelte für private Kunden grundsätzlich für unzulässig." Der VZBV habe an verschiedenen Landgerichten Klagen gegen fünf Kreditinstitute eingereicht, darunter Genossenschaftsbanken und eine Sparkasse.

In Österreich verlangen ebenfalls viele Banken bereits ein Verwahrentgelt, wenn eine bestimmte Summe an Einlagen überschritten wird – allerdings nur von Firmenkunden. Für private Spareinlagen sind in Österreich Negativzinsen aufgrund eines Höchstgerichtsurteils aus dem Jahr 2009 nicht erlaubt.

Im Firmenbereich sind aber trotz stärkerer Verbreitung von negativen Zinssätzen Einlagen bei Banken im Jahr 2020 sowohl in Österreich (19,7 Prozent) als auch im Euroraum (19,4 Prozent) sprunghaft gestiegen, wofür vor allem aufgeschobene Investitionen in der Pandemie ein maßgeblicher Grund waren.

Für Banken ist das viele Geld ein Problem, denn sie zahlen selbst Strafzinsen auf überschüssige Einlagen, die sie bei der EZB deponieren. Je mehr Spargelder sie annehmen müssen, desto größer wird der Druck auf die Kreditinstitute, diese Kosten an ihre Kunden weiterzugeben. Geschäftsbanken müssen aktuell 0,5 Prozent Zinsen zahlen, wenn sie überschüssige Gelder bei der EZB parken. Auch wenn es inzwischen Freibeträge für bestimmte Summen gibt, bleibt dies für die Branche eine Milliardenbelastung. Daher werden diese Kosten immer öfter an die Kunden weitergegeben. (red, 4.6.2021)