Die neuen Regeln stehen: Arbeitsminister Martin Kocher und Finanzminister Gernot Blümel.

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Für Unternehmen und Arbeitnehmer beginnt mit Juli eine neue Phase, die üppigen Staatshilfen werden zurückgefahren. Am Montag wurden die neuen Spielregeln für die Kurzarbeit zwischen Sozialpartnern und Regierung fixiert. Das Motto dabei: Der Ausstieg erfolgt nur auf Raten, und es gibt bei den neuen, strengeren Regeln doch einige Ausnahmen.

Wie bereits im STANDARD angekündigt, wird es künftig bei der Kurzarbeit zwei Modelle geben: eines für Unternehmen, die besonders schwer von der Krise betroffen sind, und eine Variante für alle übrigen Betriebe. Im Detail gilt, dass Firmen, die im dritten Quartal 2020 im Vergleich zum dritten Quartal 2019 einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent eingefahren haben oder von einer behördlichen Schließung betroffen sind, die Kurzarbeit im Wesentlichen nutzen können wie bisher.

Sprich: Hier übernimmt das Arbeitsmarktservice (AMS) weiterhin die vollen Kosten für jene Zeiten, in denen die Mitarbeiter nicht beschäftigt waren. Ersetzt werden vom Arbeitsmarktservice maximal 80 bis 90 Prozent vom letzten Nettogehalt, je nach Höhe des Einkommens. Hier kann die Arbeitszeit in bestimmten Fällen auch auf null abgesenkt werden. Diese Variante der Kurzarbeit kann von Unternehmen bis Jahresende genützt werden.

Verschärfte Regeln

Alle anderen Unternehmen müssen bei Bedarf die zweite Variante der Kurzarbeit in Anspruch nehmen, und hier wurden die Regeln verschärft: Für diese Betriebe gilt im Regelfall eine Mindestarbeitszeit von 50 Prozent für ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit, bisher waren 30 Prozent festgesetzt, dies konnte aber auch unterschritten werden. Und: Das AMS ersetzt von der ausgefallenen Arbeitszeit nicht mehr alles, sondern nur noch 85 Prozent. Für Unternehmen kommt also in dieser Gruppe de facto ein Selbstbehalt.

Eine Neuerung gibt es beim Urlaub, um den lange gerungen wurde. Die Arbeitgeber haben dem Vernehmen nach darauf gedrängt, dass sie auch in Kurzarbeit Urlaub anordnen können. Das kommt jetzt laut ÖGB-Chef Wolfgang Katzian nicht. Aber: Urlaub, der in der Kurzarbeit entsteht, muss auch in der Kurzarbeitsphase verbraucht werden, wann genau, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren.

Eine neue Regel kommt auch bei Kündigungen: Die Kurzarbeit hat die Möglichkeit von Arbeitgebern, eine Kündigung auszusprechen, eingeschränkt. So gilt nach dem Ende der Kurzarbeit eine einmonatige Behaltefrist. Und: Bei einer Verlängerung der Kurzarbeit durfte die Beschäftigtenzahl nicht sinken, außer die Gewerkschaft stimmte zu. Dieses letzte Erfordernis soll laut Arbeitsministerium fallen.

Aber: Für einen Antrag auf die nächste Phase der Kurzarbeit ab Juli müssen die Sozialpartner zustimmen, also auch die Gewerkschaft selbst, eine Unterschrift des Betriebsrats reicht nicht mehr aus. Damit will der ÖGB laut Katzian ein Auge darauf haben, dass vor der neuen Phase nicht massenhaft Mitarbeiter gekündigt werden. Das Arbeitsministerium dagegen interpretiert die neuen Regeln anders, Kündigungen zwischen den Kurzarbeitsphasen sollen erleichtert werden.

Dieses Modell der Kurzarbeit soll laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) bis Mitte des kommenden Jahres gelten, wie er am Montag erklärte. Zuletzt gestritten wurde noch über die Laufzeiten der Modelle, die Arbeitgeber wollten dem Vernehmen nach etwas längere Laufzeiten. Auch die Höhe des Selbstbehalts war umstritten, hier wollte die Regierung etwas mehr. Die neue Lösung muss noch in eine schriftliche Vereinbarung der Sozialpartner gegossen werden. Da wird auch spannend, wie die neuen Regelungen aussehen.

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf den Jobmarkt aus?

Spannend wird werden, wie sich das Kurzarbeitsmodell auf den Arbeitsmarkt auswirken wird. Laut Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) erwartet die Regierung, dass zwischen 100.000 und 120.000 Menschen die neue Kurzarbeit nutzen werden. Diese Leute stehen also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Dabei gibt es von zahlreichen Unternehmen bereits Beschwerden, dass Mitarbeiter fehlen, besonders in der Gastronomie. Das AMS meldet aktuell rund 100.000 offene Stellen, das ist ein sehr hoher Wert: Im Mai 2019 und 2018, also noch lange vor der Pandemie, waren es 82.000 beziehungsweise 75.000. Noch ist keineswegs gesagt, dass sich das AMS schwerer damit tut, die offenen Stellen zu vermitteln, dies wird man aber wohl beobachten müssen. (András Szigetvari, 7.6.2021)