Bei Angestellten der Stadthotellerie, der Luftfahrt und der Veranstalterszene, also der stark krisengeschüttelten Branchen, wird die Nachricht für Erleichterung sorgen: Sozialpartner und Regierung haben sich auf eine Verlängerung der Kurzarbeit geeinigt. Für die meisten Betriebe kommen strengere Regeln; Unternehmen müssen einen Selbstbehalt zahlen, wenn sie Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken.

Für krisengeschüttelte Branchen ist die Verlängerung der Kurzarbeit eine erleichternde Nachricht.
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Doch dort, wo Umsätze massiv eingebrochen sind, bleibt alles beim Alten: Der Staat geht "all in" und trägt 100 Prozent der Kosten. Auch wenn das individuell Erleichterung bringt – die Alternative hieße ja meist Arbeitslosigkeit –, sind ob der neuen Regelung gesamtwirtschaftlich Zweifel angebracht.

Dass nämlich ein Teil der Betriebe weiter ohne Selbstbehalte Kurzarbeit nutzen darf, könnte sich am Arbeitsmarkt als Problem erweisen. Bereits jetzt sind über 100.000 Stellen beim AMS offen gemeldet, so viele wie selbst in guten Jahren vor der Krise nicht. Wenn dauerhaft zehntausende Menschen dem Arbeitsmarkt entzogen sind, weil sie in Kurzarbeit sind, wird es für die übrigen Betriebe schwerer, Leute zu finden.

Das wäre noch kein unlösbares Problem. Doch dazu kommt, dass auch 2022 viele Unternehmen in den hart getroffenen Branchen nicht auf die Füße kommen werden. Diese Betriebe werden also Mitarbeiter kündigen müssen, die dann zwei Jahre mehr oder weniger untätig gewesen sind. Das ist nicht gut. (András Szigetvari, 7.6.2021)