Der Wiener Neos-Chef Christoph Wiederkehr kann die Kritik der Grünen an den Änderungen bei der Mindestsicherung nicht nachvollziehen, weil man Empfehlungen des Rechnungshofs nachkomme und auch Bereiche, wo Wien schlechter lag, nun anpasse.

Foto: Maria von Usslar

Wien – Die Grünen haben am Dienstag vor Kürzungen bei der Wiener Mindestsicherung gewarnt. Das von Rot-Grün in der vergangenen Legislaturperiode ausgearbeitete Modell werde von Rot-Pink in mehreren Punkten verschärft, was den Druck auf die Bezieherinnen und Bezieher erhöhen werde, berichteten die nichtamtsführende Stadträtin Judith Pühringer und Sozialsprecherin Viktoria Spielmann in einer Pressekonferenz. SPÖ und Neos wiesen die Kritik zurück.

"Rot-Grün war zu Recht stolz auf das Wiener Modell der Mindestsicherung", zeigte sich Pühringer überzeugt. Wien habe auf Anreize und nicht auf Druck gesetzt. Das werde sich nun ändern. SPÖ und Neos würden per Initiativantrag Verschärfungen beschließen, wobei auch keine Begutachtungsfrist vorgesehen sei: "Und das mitten in der Corona-Krise." Betroffen seien vor allem Jüngere.

Aus für "Beschäftigungsbonus Plus"

Konkret soll der "Beschäftigungsbonus plus" gestrichen werden. Hier waren Einmalzahlungen bis zu rund 900 Euro für Menschen vorgesehen, die längere Zeit beschäftigt waren. Mehr als 110.000 Armutsbetroffene würden diesen Bonus künftig nicht mehr erhalten, wird beklagt. Weiters wird gekürzt, wenn Bezieher fortgesetzt nicht aktiv mitwirken und sich nicht um eine Integration in den Arbeitsmarkt bemühen. Das war bisher schon so, nun wird aber die Mindestsicherung für mindestens ein Monat gestrichen – auch wenn Betroffene zuvor ihr Verhalten ändern, wie die Grünen berichteten.

Ein weiterer Punkt, der bekrittelt wird, betrifft die sogenannte Viermonatsfrist. So lange hatten Bezieherinnen und Bezieher unter 25 Jahre bisher Zeit, Erwerbsintegrationsmaßnahmen zu beginnen. Nun müsse dies sofort geschehen. Entfallen soll auch die Voraussetzung, dass seitens der Behörden ein Angebot unterbreitet werden muss. Die Frist sei mit der SPÖ auch früher schon intensiv diskutiert worden, erzählte Pühringer. Man habe nun offenbar die erste Gelegenheit genutzt, sie abzuschaffen.

Kritik an Verzicht auf Begutachtung

Laut Sozialsprecherin Spielmann soll der entsprechende Beschluss bereits am Donnerstag im Sozialausschuss erfolgen. Sie beklagte "neoliberale Bestrafungsfantasien" und forderte die rot-pinke Koalition auf, den Gesetzesvorschlag zurückzunehmen. Erstaunt zeigte sie sich auch darüber, dass die Neos, die den Anspruch stellen würden, eine Transparenzpartei zu sein, den Verzicht auf eine Begutachtung durchgehen lassen.

Wiederkehr kann Kritik nicht nachvollziehen

Der Wiener Neos-Chef Christoph Wiederkehr betonte am Rande einer Pressekonferenz, dass er die Kritik nicht nachvollziehen könne, weil man Empfehlungen des Rechnungshofs nachkomme und auch Bereiche, wo Wien schlechter lag, nun anpasse. Die grundlegende Idee der Reform sei, den Übergang ins Arbeitsleben zu erleichtern: "Das war die Hauptintention dieser Reform und ich halte sie für notwendig und sinnvoll." Laut Angaben von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) sind die Gespräche in dieser Angelegenheit noch nicht beendet, wie er bei einem Medientermin sagte. "Da gibt es noch Diskussion bis zum kommenden Ausschuss."

Die Sozialsprecherin der SPÖ-Fraktion im Rathaus, Gabriele Mörk, erläuterte in einer Aussendung die Beweggründe für die Novelle. So habe sich etwa der bisherige Beschäftigungsbonus nicht bewährt, versicherte sie. "In den letzten drei Jahren wurde er pro Jahr von nur 60 Wienerinnen und Wienern in Anspruch genommen." Die Zielgruppe müsse wesentlich größer sein, darum gebe es nun Adaptierungen.

Auch werde das Problem behoben, dass erwerbstätige Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher bei der Arbeitnehmerveranlagung um ihre Steuergutschrift umgefallen seien – weil diese wieder von der Mindestsicherung abgezogen werden musste. "Es blieb ein finanzielles Nullsummenspiel", so Mörk. Nun solle die Gutschrift in vollem Umfang ankommen. Auch Covid-19-Bonuszahlungen sollen von der Anrechnung ausgenommen werden.

Das Aus für die vier Monate dauernde Frist bei den Personen unter 25 Jahren sei darin begründet, dass mit einer derartigen Orientierungsphase wertvolle Zeit verstrichen und sogar eine Verfestigung in der Mindestsicherung wahrnehmbar gewesen sei, berichtete Mörk. Die gemeinsame Strategie von Arbeitsmarktservice und Stadt sei, Betroffene vom ersten Tag an in Beschäftigung oder Ausbildung zu bringen. Außerdem gebe es Vorteile wie die Anpassungen des Vermögensfreibetrages auf das Regelungsniveau des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, verwies auch Mörk auf geplante Erhöhungen. (APA, red, 8.6.2021)