Das österreichische Pensionssystem steht auf drei Säulen. Doch nicht jede Säule ist gleich stark. Die erste Säule ist die staatliche Pension. Diese finanziert sich aus den Beiträgen der arbeitenden Bevölkerung. Genauer gesagt aus den Beiträgen der Pflichtversicherung der erwerbstätigen Personen. Dieser Generationenvertrag regelt das staatliche Pensionssystem. Weil sich das aber nicht ausgeht, schießt der Staat jährlich hohe Beträge dazu, damit das staatliche Pensionssystem hält.

Aus den Steuereinnahmen, die Österreich lukriert, fließt jedes Jahr ein Teil in das System, das den rund 2,4 Millionen Pensionisten monatlich ihre Rente sichert. Zählt man die Zuschüsse aus dem Budget – 9,97 Milliarden Euro für die Pensionsversicherung und 9,7 Milliarden Euro für die Beamtenpensionen im Jahr 2019 – und die Beiträge aus dem Umlagesystem zusammen, wurden 2019 etwa 56,1 Milliarden Euro für die Pensionen ausgegeben, was einem Anteil von 14,1 Prozent am Bruttoinlandsprodukt (BIP) entspricht.

In Österreich nutzten nur rund 14 Prozent eine betriebliche Vorsorge, in Dänemark haben bereits rund 90 Prozent der Arbeitnehmer eine betriebliche Vorsorgelösung.
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Die zweite Säule ist die betriebliche Pensionsvorsorge. Hierbei können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ein Zusatzangebot offerieren. Diese Möglichkeit besteht seit 1990 und wird weit nicht flächendeckend angenommen. Österreich hat bei dieser Säule – etwa im Vergleich zu Dänemark – noch viel Aufholpotenzial. In Österreich nutzten nur rund 14 Prozent eine betriebliche Vorsorge, in Dänemark haben bereits rund 90 Prozent der Arbeitnehmer eine betriebliche Vorsorgelösung. Im Zuge so eines Angebots können Unternehmen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten als freiwillige Sozialleistung für alle Mitarbeiter oder bestimmte Gruppen in Vorsorgelösungen investieren. Mitarbeiter können auch bestehende Gehaltsbestandteile in dieses Modell umwandeln – ebenso steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig.

Damit ein Betrieb diese Zusatzpension offerieren kann, muss ein Vertrag mit einem Anbieter – oft eine Versicherung – abgeschlossen werden. Jeder Mitarbeiter muss dann bezüglich des Vorsorgeprodukts beraten werden. Ein Aufwand, der viele abschreckt.

Bleibt also die dritte Säule – das ist die private Vorsorge. Hier sind freilich alle Varianten denkbar. Ansparen, Lebensversicherung, Fonds, ETFs. Den Varianten sind hier keine Grenzen gesetzt. Doch der Österreicher ist traditionell ein klassischer Sparer und eher wenig am Kapitalmarkt engagiert. Weil in Zeiten des Nullzinsumfelds kein Zinsertrag mehr zu erwirtschaften ist, wird es bei dieser Vorsorgesäule eng.

Suche nach einer Lösung

Daher will die Europäische Union hier für eine Lösung sorgen. Die Europarente (Pan-European Personal Pension Product, kurz PEPP) soll die private Vorsorge künftig vereinfachen und schafft erstmals auch einen europäischen Binnenmarkt für Rentenprodukte. Doch der Reihe nach: Im Jahr 2019 wurde die entsprechende EU-Verordnung auf den Weg gebracht. Im Frühjahr 2022 sollen erste Produkte auf den Markt kommen.

Geben wird es die Vorsorgeprodukte in zwei Varianten. "Im Basisprodukt wird es eine konservative Veranlagung geben und einen Kapitalschutz", erklärt Peter Ladreiter, Vorstandsvorsitzender der Security KAG. Alternativ dazu wird es ein Produkt geben, das im Risiko abgestuft ist. Denn bei den jetzigen Marktverhältnissen zeigt sich laut Ladreiter, dass ein gewisses Risiko nötig sein wird, um die Ertragskraft zu erhöhen.

Mit einheitlichen Produkten für die Pensionsvorsorge will die Europäische Union neuen Schwung in die private Vorsorge bringen.
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Bei den Europarente-Produkten handelt es sich um fondsgebundene Lebensversicherungen. In Bezug auf Kosten, Steuervorteil, Fondstausch und Mitnahme soll es hier aber (Kosten-)Vorteile zu den bereits am Markt befindlichen fondsgebundenen Lebensversicherungen geben. "Beim Basisprodukt gibt es eine Kostengrenze", erklärt Ladreiter. Nur ein Prozent des Depotwertes darf als Kosten jährlich verrechnet werden. Für Versicherer ist das eine Umstellung, sie sind es ja gewohnt, dass Abschlusskosten zu Beginn der Laufzeit gebündelt abgezogen werden.

Frage des Steuervorteils noch offen

Ob es steuerliche Vorteile für private Pensionsvorsorger in Österreich geben wird, muss die Regierung noch entscheiden. Fix ist jedenfalls, dass das Produkt mitgenommen werden kann – samt Vorteilen. Schließt also jemand eine Europarente in einem Land ab, das beispielsweise keinen Steuervorteil auf das Produkt bietet, und zieht später einmal in ein anderes EU-Land um, welches einen Steuervorteil in diesem Bereich hat, gilt dieser fortan für den Besitzer der Europarente.

Derzeit haben nur rund 27 Prozent der EU-Bürger zwischen 25 und 59 Jahren eine private Altersvorsorge. Potenzial für Neuabschlüsse gäbe es also genug. Die EU will mit der Europarente auch der Altersarmut etwas entgegensetzen.

Im Vergleich zur bisherigen staatlich geförderten Zukunftsvorsorge gibt es bei der Europarente keine Vorgaben, in welche Werte mit welchem Risiko investiert werden darf. (Bettina Pfluger 10.6.2021)