Auch bei Demonstrationen gegen die Corona-Auflagen (hier im Jänner in Fürth) wurde die Reichsflagge geschwenkt.

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Schwarz-Weiß-Rot – Flaggen mit diesen Farben hat man in Deutschland schon öfter gesehen. Zweifelhafte Bekanntheit erlangten sie dann allerdings am 29. August 2020. Damals, bei einer großen Demo gegen die Corona-Politik der deutschen Regierung, durchbrachen Demonstranten die Sperren vor dem Reichstag und versuchten, das deutsche Parlament zu stürmen. Einige von ihnen schwenkten schwarz-weiß-rote Flaggen.

Ursprünglich stammen diese aus der Kaiser- und später aus der NS-Zeit. Verwendet werden sie von Verächtern der Bundesrepublik Deutschland. So stellen unter anderen "Reichsbürger" deren Existenz und somit auch die geltenden Gesetze in Abrede.

Die Innenminister der 16 deutschen Bundesländer gehen davon aus, dass die Reichsflaggen immer häufiger als Ersatz für die verbotenen Hakenkreuzfahnen verwendet werden. Nach dem Vorfall am Reichstag war das Bundesland Bremen das erste, das das Schwenken der schwarz-weiß-roten Flagge verbot und dafür ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro vorsah.

Gegen "Insellösung"

Innenminister Horst Seehofer (CSU) drängte auf eine bundeseinheitliche Lösung. Diese liegt jetzt in Form eines Mustererlasses der Länderministerien und des Innenministeriums vor und wird vom Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Thomas Strobl (CDU) aus Baden-Württemberg, begrüßt: "Bei so einem Thema halte ich es für unangebracht und konnte das nicht nachvollziehen, wenn einzelne Länder eine Insellösung machen."

Die Innenminister wollen konkrete Hinweise geben, wann eine Gefahr für die öffentliche Ordnung vorliegen kann: wenn solche Flaggen an einem Ort oder Datum mit historischer Symbolkraft gehisst und wenn ausländerfeindliche Parolen skandiert werden. Verboten werden sollen sie auch bei "paramilitärisch anmutenden Versammlungen, beispielsweise durch Kombination mit Trommeln, Fackeln, Uniformen, Marschieren in Formation oder dem Bestehen des Anscheins einer Anlehnung an Fahnenaufmärsche der Nationalsozialisten".

Die Flaggen gibt es in mehreren Varianten. So ist die Reichsflagge schwarz-weiß-rot, die Reichskriegsflagge von 1933 bis 1935 zeigt das Eiserne Kreuz auf schwarz-weiß-rotem Grund.

Die Innenminister haben nun einheitlich festgelegt, welche Flaggen verboten werden sollen: die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes und Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933, die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935, die Reichsflagge ab 1892 sowie die Flagge des Dritten Reichs von 1933 bis 1935. (Birgit Baumann, 14.6.2021)