Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer.

Foto: FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUM

Wien – Im Zuge der heute von der Bundesregierung kommunizierten Verlängerung und Adaptierung der Wirtschaftshilfen angesichts der Corona-Pandemie werden auch die spezifischen Unterstützungsmaßnahmen für Künstlerinnen und Künstler fortgeführt., teilt Kunst- und Kulturstaatssekretärin Mayer am Dienstag in einer Presseaussendung mit. "Die bereits erfolgten Öffnungen und die Perspektive auf weitere Öffnungen ab Juli haben dem Kunst- und Kulturbetrieb in Österreich zwar den erhofften neuen Schwung verliehen, aber es gibt nach wie vor Bereiche, in denen die Buchungs- und Einkommenslage für Künstlerinnen und Künstler herausfordernd bleibt", so Mayer.

Rückwirkende Anträge nicht mehr möglich

Konkret wird die Überbrückungsfinanzierung bei der SVS für Künstlerinnen und Künstler analog zum Härtefallfonds der Wirtschaftskammer weitergeführt. Das heißt: Ab Juli können Künstlerinnen und Künstler, die trotz Öffnungen nach wie vor von der Corona-Krise betroffen sind, für das dritte Quartal 2021 einen Betrag von 600 Euro pro Monat, insgesamt also 1.800 Euro beantragen. Rückwirkende Anträge für die bisherigen Betrachtungszeiträume sind nicht mehr möglich. Für alle Künstlerinnen und Künstler, die weder bei der Überbrückungsfinanzierung noch beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer antragsberechtigt sind, steht nach wie vor der Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds zur Verfügung. Auch hier ist eine weitere Auszahlung für das dritte Quartal 2021 in Vorbereitung. (red, 15.6.2021)