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Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich ein Aufenthalt von mindestens zehn Jahren in Österreich erforderlich. Unter Umständen reichen aber auch schon sechs.

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Österreichs Staatsbürgerschaftsrecht zählt zu den restriktivsten weltweit. Aber welche Voraussetzungen müssen für die Verleihung nach der aktuellen Rechtslage eigentlich vorliegen?

Sicheres Einkommen

Abgesehen von der Aufenthaltsdauer (siehe unten) müssen Antragstellerinnen und Antragsteller zunächst die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen. Dafür ist unter anderem der Nachweis eines "gesicherten Lebensunterhalts" erforderlich, der für die Vergangenheit erbracht werden muss. Der Betrag orientiert sich am Richtsatz im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz. Aktuell ist für Einzelpersonen der Nachweis eines regelmäßigen Einkommens von rund 1000 Euro pro Monat erforderlich, sagt Balazs Esztegar, Rechtsanwalt und Experte für Staatsbürgerschaftsrecht.

Unbescholtenheit

Antragsteller müssen unbescholten sein und eine "bejahende Einstellung zur Republik" haben, und es darf von ihnen keine "Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit" ausgehen. Die Staatsbürgerschaft kann nicht verliehen werden, wenn zweimal "schwerwiegende Verwaltungsübertretungen" begangen wurden – also etwa Autofahrten unter erheblichem Alkoholeinfluss. Ein Problem können aber auch geringfügige Strafen sein, wenn sie in einer gewissen Häufigkeit auftreten. Hier sei die Judikatur unverhältnismäßig streng, kritisiert Esztegar. Unter Umständen reichen schon mehrmalige Parkstrafen oder jeweils geringfügige Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb eines kurzen Zeitraums.

Deutschnachweis

Antragsteller müssen zudem "Integrationsnachweise" erbringen. Dazu zählt neben einem Deutschnachweis auf Niveau B1 auch die positive Absolvierung eines Staatsbürgerschaftstests, bei dem demokratische Grundprinzipien und die Geschichte Österreichs geprüft werden. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss grundsätzlich aufgegeben werden. "Das österreichische Recht hat eine starke Tendenz, keine zweite Staatsbürgerschaft zuzulassen", sagt der Anwalt. Allerdings gebe es Ausnahmen – etwa dann, wenn die Einbürgerung im besonderen Interesse der Republik liegt oder Kinder durch Abstammung eine Doppelstaatsbürgerschaft erwerben.

Aufenthaltsdauer

Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich ein rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt von mindestens zehn Jahren in Österreich erforderlich. Maximal 20 Prozent der Zeit darf im Ausland verbracht werden.Unter gewissen Umständen beträgt die erforderliche Aufenthaltsdauer nur sechs Jahre. Das gilt etwa für Antragsteller, die seit fünf Jahren mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet sind, oder für Personen, die aus EWR-Ländern stammen. Dazu zählen neben den EU-Staaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen. Sechs Jahre Aufenthalt reichen auch für in Österreich geborene Kinder, für Personen, die Deutsch auf Niveau B2 nachweisen, und für Berufstätige, die mindestens drei Jahre im Bildungs- , Sozial- oder Gesundheitsbereich gearbeitet haben.

Was fordert nun die SPÖ?

Die SPÖ fordert einen Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren rechtmäßigem Aufenthalt. Die restlichen oben erwähnten Kriterien sollen aber weiterhin Voraussetzung sein. Außerdem schlägt die SPÖ vor, dass in Österreich geborene Kinder automatisch die Staatsbürgerschaft bekommen – aber nur dann, wenn sich zumindest ein Elternteil fünf Jahre legal im Bundesgebiet aufgehalten hat. (Jakob Pflügl, 15.6.2021)