Der Ghostwriting-Paragraf samt saftigen Strafen soll ab Herbst nicht nur im Bereich öffentlicher Unis greifen

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Zwei Monate nach dem Beschluss – aber noch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten im Oktober – hat sich das Bildungsministerium nun doch dazu durchgerungen, bei den Maßnahmen gegen Ghostwriting gesetzlich nachzuschärfen. Das Erstellen und sogar das öffentliche Anbieten von Ghostwriting soll künftig ja verwaltungsstrafrechtlich sanktioniert werden. Gewerbsmäßigen Geisterschreibern blühen Geldstrafen von bis zu 60.000 Euro – das zielt vor allem auf die großen Agenturen ab, die in den letzten Jahren einen florierenden Markt für Abschlussarbeiten etabliert haben.

Das türkis-grüne Gesetz birgt allerdings veritable Lücken, hatten im März mehrere Rechtsexpertinnen via STANDARD gewarnt. Denn die Strafbestimmung wurde nur für die öffentlichen Unis verankert, nicht aber für Fachhochschulen oder Privatunis. Ghostwriter, die ihre öffentlich angepriesenen Leistungen auf FHs zuschneiden, wären mit dieser Regelung aus dem Schneider gewesen. Das Ministerium von Heinz Faßmann (ÖVP) bestritt zunächst die Existenz des rechtlichen Schlupflochs, doch selbst im eigenen Haus regte sich daran Kritik: Der Studierendenombudsmann forderte etwa eine rasche Überarbeitung, damit ab Herbst ein hartes Vorgehen gegen Ghostwriter an allen Hochschulen durchsetzbar wird.

"Diskussionen in den Medien"

Nun hat die Koalition auf die "wiederkehrenden Diskussionen in den Medien und der Literatur" reagiert, wie es in Erläuterungen zum aktuellen Hochschulpaket heißt. Im Universitätsgesetz wird nun explizit festgeschrieben, dass sich der Ghostwriting-Paragraf auf sämtliche postsekundären Bildungseinrichtungen bezieht – also neben öffentlichen Unis auch auf Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Pädagogische Hochschulen. (Theo Anders, 16.6.2021)