Die Förderung gibt es für Autos, die laut Listenpreis nicht mehr als 60.000 Euro kosten.

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Die heftig umstrittene Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ab 1. Juli steht vor der Tür. Vor allem das Auslaufen der NoVA-Befreiung für Pick-ups hatte für Diskussionen gesorgt.

Die Grünen hatten die Umgestaltung damit argumentiert, dass schwere Stadtgeländewagen und Pick-ups für den Privatgebrauch steuerschonend als Firmenwagen angemeldet würden. Betroffen ist freilich auch das Gewerbe, denn empfindlich teurer werden Klein-Lkws (N1-Nutzfahrzeuge) und Transporter. Nun soll die Aufstockung des Förderbudgets für alternative Antriebe wie E-Autos und Plug-in-Hybridfahrzeuge wohl die Gemüter etwas besänftigen. Das Verkehrsministerium stockt die Förderung nämlich noch einmal kräftig auf.

55 Millionen mehr

Zu den bisher vorgesehenen 46 Millionen Euro kommen weitere 55 Millionen dazu, wie Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Donnerstag wissen ließ. Zuschüsse gibt es für E-Autos, E-Motorräder und für Ladeinfrastruktur. Am Förderregime hat sich nichts geändert.

Bund und Automobilimporteure unterstützen den privaten E-Auto-Kauf mit 5000, den betrieblichen mit 4000 Euro, mehr als 60.000 Euro darf der Stromer nicht kosten. Der Ankauf eines Plug-in-Hybrids wird gefördert, wenn die rein elektrische Reichweite über 50 Kilometer liegt (mit 2.500 Euro für Private, 2000 Euro für Betriebe). Diesel-Hybride bleiben ausgeschlossen. Für E-Motorräder gibt es 1200 Euro Zuschuss, für Ladestationen bis zu 1800 Euro. Seit Jahresbeginn gilt: Der Ankauf einer Ladestation wird auch ohne E-Auto-Kauf gefördert.

Leichtere Installation in Mehrparteienhäusern

Eine Neuerung soll ab 2022 kommen. Dann soll auch die Installation von E-Ladestationen in Mehrparteienhäusern erleichtert werden, wie Gewessler gemeinsam mit der grünen Justizministerin Alma Zadić erklärte. Ab nächstem Jahr soll es reichen, wenn nicht die Mehrheit der Wohnungseigentümer, sondern die Mehrheit der Personen, die auf das Anliegen reagieren, für eine solche bauliche Maßnahme stimmen.

"Künftig soll es grundsätzlich auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ankommen, also auf die Personen, die sich aktiv beteiligen. Es gibt aber auch flankierende Maßnahmen und bestimmte Mindestzustimmungsquoten – ein Drittel der Miteigentumsanteile, um zu gewährleisten, dass der Beschluss nicht nur von einer sehr aktiven kleinen Minderheit mitgetragen wird", so die Ministerinnen. Das gilt auch für die Errichtung barrierefreier Zugänge, den Einbau einbruchsicherer Türen, oder Beschattungseinrichtungen und für Photovoltaikanlagen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sei mit dem Koalitionspartner abgesprochen und soll mit Beginn 2022 in Kraft treten, so die Ministerinnen.

50.000 Stromer

All das soll dafür sorgen, dass – was den Verkehr betrifft – mehr Leute auf ökologischere Fahrzeuge umsteigen wollen und können. Denn auch wenn die Zulassungszahlen für Stromer stetig steigen: Derzeit sind nicht mehr als rund 50.000 reine Elektroautos und knapp 100.000 Hybridautos auf den Straßen unterwegs. Von den großen Zielen, die vor fast zehn Jahren ausgegeben worden sind, ist schon lange nichts mehr zu hören. Zur Erinnerung: 2012 gab der damalige schwarze Umweltminister Nikolaus Berlakovich das Ziel aus, bis 2020 rund 250.000 E-Autos auf Österreichs Straßen zu haben. (Regina Bruckner, 17.6.2021)

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