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Tesla hat E-Autos salonfähig gemacht und viel für die Mobilitätswende getan, investierte aber große Summen in die enorm energiehungrige Kryptowährung Bitcoin. Ein Widerspruch.

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Nachhaltiges Investieren wird immer bedeutsamer, seit Jahren nehmen die Veranlagungen in diesem Bereich zu. Im Gleichschritt setzen auch immer mehr Anbieter von Finanzprodukten und Dienstleister auf ESG, wie Nachhaltigkeit auch bezeichnet wird. Auch für heuer erwartet die europäische Finanzagentur Scope ungebrochenes Wachstum – nicht zuletzt dank der Vorgaben der EU, die dieses Thema stark forciert. Seit März müssen Fondsgesellschaften offenlegen, inwieweit ihre Fonds die Kundengelder nachhaltig veranlagen.

In heimischen Privatbanken erwartet man deutliche Auswirkungen der EU-Vorgaben, die eine Schwäche ausmerzen sollen – nämlich eine fehlende Definition, was bei Veranlagungen eigentlich als nachhaltig zählt. "Heute stehen wir am Anfang einer neuen Ära, in der Nachhaltigkeit nun auch durch regulatorische Normen kodifiziert wird", sagt etwa Dieter Hengl, Vorstandschef der Schoellerbank. Diese fallen bisher aber nur sehr grob aus: Wer im Investment ESG berücksichtigt, dessen Fonds sind für die EU hellgrün. Wer noch dazu ein explizites Nachhaltigkeitsziel anstrebt, erhält das Gütesiegel in Dunkelgrün.

Zusätzlicher Auftrieb

Daher spricht sich Hengl, wie auch von der EU angestrebt, dafür aus, ESG-Kriterien detailliert festzulegen und in naher Zukunft eine allgemeingültige Richtlinie dazu auszuarbeiten. Das sieht man auch im Bankhaus Gutmann ähnlich: "Ein wichtiges Thema ist derzeit die Schaffung von einheitlichen Standards für die Veranlagung, da der Markt noch von Auffassungsunterschieden bei den Nachhaltigkeitsfiltern geprägt ist", sagt Clemens Hansmann, der das Anleiheteam des Hauses leitet. Dies werde mehr Transparenz für Anleger schaffen und ESG-Veranlagungen zusätzlichen Auftrieb geben.

Etwa auch durch das Auflösen bestehender Ressentiments gegenüber nachhaltigen Anlagen. "So wie bei jedem anderen Thema auch gibt auch gegenüber ESG kritische Argumente", berichtet Michaela Keplinger-Mitterlehner, die im Vorstand der RLB Oberösterreich den Ableger Privat Bank verantwortet. Ein Schlagwort, das oft falle, sei Greenwashing. Umso wichtiger sei es, dass sich unabhängige Rating- und Analysehäuser in diesem Segment etablieren und diese auch den nötigen regulatorischen Rückhalt erhalten. Die einheitliche EU-Taxonomie hält Keplinger-Mitterlehner daher für einen "ersten, wichtigen Schritt in diese Richtung".

Schwierige Beurteilung

Wie schwierig die Einteilung sein kann, zeigt sich am Beispiel Tesla. Der US-Elektroautoerzeuger investierte große Summen in die wegen ihres immens hohen Stromverbrauchs kritisierte Kryptowährung Bitcoin – ist die Aktie dann noch ein nachhaltiges Investment? Keplinger-Mitterlehner verweist zudem darauf, dass bei Tesla auch der Produktionsprozess nicht ESG-Standards entspreche, aber das Unternehmen E-Autos salonfähig gemacht und somit einen Beitrag zur CO2-neutralen Mobilität geleistet habe. "Tesla ist ein sehr gutes Beispiel, wie herausfordernd und umfassend die nachhaltige Beurteilung eines Unternehmens ist", bleibt Keplinger-Mitterlehner vage.

Auch Schoellerbank-Chef Hengl legt sich bezüglich Tesla nicht fest, sehr wohl jedoch hinsichtlich Bitcoin: "Kryptowährungen sind in der Schoellerbank ein No-Go und kommen als seriöses Investment nicht infrage." Nur Gutmann-Experte Hansmann bezieht hinsichtlich des E-Auto-Erzeugers eindeutig Stellung: "Tesla wäre investierbar, ist jedoch derzeit in unseren Portfolios nicht vertreten."

Er berichtet zudem von kritischen Fragen hinsichtlich der Ertragschancen im Bereich ESG und stellt klar: "Renditeeinbußen sind ein Mythos." Die Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien wirke sich langfristig sogar positiv auf das Anlageportfolio aus. Das sieht auch Hengl so: "Rendite und gutes Gewissen gehen Hand in Hand", sagt er. Dies würden auch diverse Studien zu diesem Thema belegen, die ihm zufolge langfristigen nachhaltigen Investments gegenüber klassischen Veranlagungen sogar eine Outperformance bescheinigen. (Alexander Hahn, 20.6.2021)