Bei Anwendung der derzeitigen Hitzeregelung erhalten Arbeiter eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent.

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Wien – Die Gewerkschaft Bau/Holz (GBH) hat angesichts der ersten und vor allem im Osten Österreichs gleich auch ziemlich heftigen Hitzewelle des Jahres an die Baufirmen appelliert, ihren Mitarbeitern hitzefrei zu geben. Die Hitzeregelung macht dies ab 32,5 Grad Celsius im Schatten möglich. Einen Rechtsanspruch für die Bauarbeiter gibt es aber nicht. Einen solchen fordert die Gewerkschaft nun aber angesichts des Klimawandels ein.

Nur jede zweite Firma habe die Hitzeregelung bei den Hitzewellen 2020 genutzt. So bekamen 39.122 Bauarbeiter per Anordnung der Arbeitgeber hitzefrei, berief sich die GBH in einer Aussendung am Montag auf Statistiken der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungskasse). GBH-Chef Josef Muchitsch verwies auf ein erhöhtes Unfallrisiko bei Hitze und appellierte weiters an die Arbeitgeber, für genügend Beschattung zu sorgen. Auch auf Trinkpausen müsse unbedingt geachtet werden. "Kein Bauwerk kann so wichtig sein, dass dafür die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird", forderte der Gewerkschafter eine gesetzliche Verankerung der Hitzefrei-Regelung am Bau, da es "leider schwarze Schafe" gebe.

Früher Grenze bei 35 Grad

Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Die GBH verweist darauf, dass diese Temperatur meist erst mittags oder nachmittags erreicht werde und es daher nicht für den ganzen Tag hitzefrei gebe. Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für den Arbeiter. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK refundiert.

Auf der Website der Baugewerkschaft können Arbeitgeber eine Temperaturabfrage für ihre Baustellen durchführen.