Bild nicht mehr verfügbar.

Nur einen einzigen Pass sollst du besitzen, wenn du dich in Österreich einbürgern lässt. Das ist die Message des Gesetzgebers an Menschen, die gern mehrere Nationalitäten hätten.

Foto: Getty Images

Wien – Akut ist das Problem derzeit etwa für Österreicher, die nach dem Brexit in Großbritannien leben – oder ehemalige österreichische Staatsbürger, die vor dem Brexit im Vertrauen auf die EU-Personenfreizügigkeit den britischen Pass angenommen haben.

Wäre ihnen der Besitz beider Staatsbürgerschaften erlaubt, kämen sie um die Erschwernisse herum, mit denen sie – nunmehr Drittstaatsangehörige – dort wie hier zu kämpfen haben.

EU-Bürger und Drittstaatsangehörige

Die Doppelstaatsbürgerschaft würde aber auch Drittstaatsangehörigen und EU-Bürgern aus anderen Unionsländern helfen, die seit vielen Jahren in Österreich leben, sich hier zugehörig fühlen, aber auf ihren ausländischen Pass dennoch nicht verzichten wollen. Das hiesige Staatsbürgerschaftsgesetz verunmöglicht ihnen das – während andererseits abertausende Menschen unbehelligt als Doppel- oder Mehrfachpassinhaberinhaber im Land leben. Wie ist das zu erklären?


Frage: In manchen Fällen ist das Führen einer Doppelstaatsbürgerschaft möglich, in anderen nicht. Wie kommt das?

Antwort: Weil die Verpflichtung, den zweiten Pass zurückzugeben, nur bei einer Einbürgerung oder im Fall des Annehmens einer ausländischen Staatsbürgerschaft gilt. Im ersten Fall muss der fremde Pass zurückgelegt werden, im zweiten verfällt die österreichische Nationalität.

Kommt hingegen in Österreich ein Kind auf die Welt, dessen Eltern zwei unterschiedliche Pässe besitzen, so ist dieses Kind Doppelstaatsbürger. Es kann beide Zugehörigkeiten behalten, fürs ganze Leben. Hat es als Erwachsener dann selber Kinder mit einer Person dritter Nationalität, so hat dieses Kind drei Pässe.

Frage: Wie viele Doppel- und Mehrfachstaatsangehörige gibt es in Österreich?

Antwort: Das ist unbekannt. Auch wie oft Auslandsösterreichern, die die Staatsbürgerschaft des Gastlands annehmen, das Behalten des hiesigen Passes erlaubt wird und wie oft Menschen, die in Österreich eingebürgert werden, ihre ursprüngliche Nationalität behalten dürfen, wird bei der der Statistik Austria nicht erhoben.

Frage: Ist die Strenge auf der einen, die Großzügigkeit auf der anderen Seite nicht ein Widerspruch?

Antwort: Die liberale Handhabung von Doppel- und Mehrfachnationalitäten per Geburt ist eine Folgewirkung der Frauengleichstellung. In früheren, patriarchaleren Zeiten bestimmte die Staatsangehörigkeit des Vaters jene des Kindes, bei unehelichen Kindern jene der Mutter, was zu eindeutigen – und einseitigen – Lösungen führte.

Diese Zeiten sind weltweit in den meisten Staaten vorbei. In den vergangenen Jahrzehnten kamen daher immer mehr Länder von einer Politik ab, die Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften zu verhindern sucht – und zwar auch bei Einbürgerung oder Annahme eines neuen Passes. Laut dem Politikwissenschafter Gerd Valchars gehört Österreich zu jenen 18 Prozent Staaten, die hier weiter Strenge an den Tag legen – von außerordentlichen Bewilligungen und Extraregeln abgesehen.

Frage: Für wen gelten Ausnahmen?

Antwort: Etwa für Holocaust-Überlebende und ihre Nachkommen. Sie können die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, ohne die andere zurückzulegen. Seit Inkrafttreten der Regelung für Nachfahren im September 2020 – davor waren nur die Überlebenden selbst zugelassen – haben bereits 5000 Menschen diese Möglichkeit genutzt.

Doppelstaatsbürger bei Einbürgerung dürfen auch anerkannte Flüchtlinge bleiben. Ihnen ist der Kontakt zu Behörden des Verfolgerstaates, um ihren Pass zurückzulegen, nicht zumutbar. Darüber hinaus werden Doppelstaatsbürgerschaften auch dann toleriert, wenn der zweite Staat kein Zurücklegen vorsieht. Das ist etwa in vielen arabischen Ländern der Fall. Last, not least kann die Republik bei Promieinbürgerungen auf die Rücklegungspflicht verzichten.

Für Auslandsösterreicher, die eine neue Nationalität annehmen, wiederum gelten etwa Gründe des Kindeswohls, das Interesse der Republik sowie "schwerwiegende Gründe im Berufs- und Privatleben", um gleichzeitig Österreicher bleiben zu können. Letztere Gründe müssen minutiös belegt werden. Die Chance, den österreichischen Pass behalten zu können, ist größer als jene, eine ausländische Nationalität zu bewahren.

Frage: Gibt es Reformvorschläge?

Antwort: Die SPÖ, die mit ihrem Änderungsvorschlag für Einbürgerungen insgesamt die Diskussion gestartet hat, schlägt Verbesserungen bei den Ausnahmeregelungen vor. Die Bürgerinitiative doppelstaatsbuerger.at fordert hier einen Kriterienkatalog sowie Transparenz ein. (Irene Brickner, 22.6.2021)