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Es besteht keinerlei Zusammenhang zwischen diesem Hamster und der Pornografieplattform.

Foto: AP/Mathilde Tissier

Deutsche Jugendschützer wollen mithilfe des Hostproviders den freien Zugang zur Pornoplattform xHamster blockieren. Als Grund nennen sie die Tatsache, dass die Webseite nicht zur Anpassung des offenbar rechtswidrigen Angebots bewegt werden konnte. Deshalb sei nun der Provider angewiesen, "das Angebot für den Abruf aus Deutschland zu sperren", wie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bereits am 17. Juni mitteilte.

In der veröffentlichten Pressemitteilung wird xHamster namentlich nicht genannt. Auch um welchen Hostprovider es sich handelt, bleibt unklar. Es gehe jedoch "um eine populäre deutschsprachige Webseite, die in zahlreichen User-Profilen offensichtlich schwer jugendgefährdende sowie entwicklungsbeeinträchtigende pornografische Inhalte frei zugänglich macht, ohne dass der Zugang so beschränkt wird, dass nur Erwachsene darauf zugreifen können".

Bereits im März 2020 habe die KJM das Angebot geprüft und wegen Verstößen eine Beanstandung ausgesprochen. Dass es sich um eine Anordnung gegenüber xHamster handelt, berichtete das Fachmagazin "Medienkorrespondenz".

Access-Provider

Da der Hostprovider lange Zeit nicht aufgespürt werden konnte, versuchten die Jugendschützer bereits die Sperre über die sogenannten Access-Provider, in Deutschland also unter anderem die Deutsche Telekom, Vodafone oder 1&1, durchzusetzen, berichtet "Golem". Auf Anfrage der Berichterstatter bestätigte die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen (NRW) in der Zwischenzeit jedoch, dass auch der Hostprovider ausfindig gemacht werden konnte. Dieser habe seinen Sitz in der EU. Dass eine Anordnung aus NRW durchgesetzt wird, scheint jedoch unwahrscheinlich.

Um hingegen eine Sperre durch die Zugangsprovider zu verwirklichen, bräuchte es laut "Golem" jedoch eine offizielle Sperrverfügung der Aufsichtsbehörden. Eine freiwillige Sperre hätten die Provider bereits abgelehnt. Auf Anfrage der Reporter bestätigten sie außerdem, eine etwaige Verfügung intensiv rechtlich prüfen zu wollen. (red, 22.6.2021)