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Der grüne Pass erlebt seit Montag einen Ansturm.

Foto: Reuters

Der Anfang dieser Woche in vollem Umfang gestartete grüne Pass erfreut sich hoher Zugriffsraten. Insgesamt wurden bisher rund 900.000 Zertifikate über das Gesundheitsportal gesundheit.gv.at abgerufen, davon entfielen auf die letzten beiden Tage 330.000 beziehungsweise 410.000 Abrufe, was den hohen Andrang auf das online erreichbare Portal aufzeigt. Insgesamt wurden bisher 11,05 Millionen Test-, Impf- oder Genesenen-Zertifikate mit EU-konformen QR-Codes erstellt.

Sehr gefragt

Abgerufen wurden von diesen 11,05 Millionen laut Gesundheitsministerium bisher rund 7,6 Millionen Zertifikate (inklusive zahlreicher Mehrfachabrufe). Die überwiegende Anzahl der Abrufe, die sich auf 6,4 Millionen Zugriffe belaufen, betraf Testergebnisse, davon wurden sehr viele mehrfach angefordert. Wie schon bisher ist dazu auch künftig kein Login ins Gesundheitsportal notwendig: Die Ergebnisse bekommt man nach erfolgtem Corona-Test wie gewohnt auch weiterhin via direkt zugesandtem Link oder direkt vor Ort als Ausdruck.

Von den 11,05 Millionen bisher jemals erstellten Zertifikaten mit QR-Code entfielen 6,9 Millionen auf Impfzertifikate (dabei werden Erst- und Zweitstich extra mitgezählt). Rund 300.000 Zertifikate betrafen Genesungen und 3,85 Millionen den Testnachweis, hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage aus dem Gesundheitsministerium. Eine Aufschlüsselung der bisher rund 900.000 über gesundheit.gv.at abgerufenen Zertifikate nach ihrer Art (geimpft, genesen, getestet) liegt nicht vor. Vor allem am Montag kam es zu vielen Zugriffen, was teilweise zu Wartezeiten bei der Abfrage führte. Seit Sonntag ist neben dem Abruf von Testzertifikaten und dem Nachweis einer Genesung auch der Impfnachweis über das Portal abrufbar.

Die Zertifikate (geimpft, getestet oder genesen – die drei G) sind wie schon bisher im Inland als Eintrittskarte in viele Bereiche gültig – sowohl in digitaler Form wie auch im Papierformat. Der Nachweis, dass von einem selbst keine oder nur eine geringe Ansteckungsgefahr ausgeht, ist weiterhin zum Besuch zahlreicher Einrichtungen notwendig – etwa der Gastronomie, der Hotellerie oder auch beim Besuch von Freizeitangeboten oder körpernahen Dienstleistern. Voraussetzung ist stets das Mitführen eines Lichtbildausweises.

Drei-G-Regel gilt weiterhin

In Österreich ist der Nachweis eines der drei G auch weiterhin in den bisher gültigen Formen möglich, man braucht also nicht zwingend einen Online-Zugriff auf den grünen Pass, auch der ausgedruckte QR-Code ist nicht Voraussetzung. So gilt im Inland nach wie vor die Vorlage des Impfpasses in Papierform beziehungsweise eines Impfkärtchens, das Vorzeigen eines Absonderungsbescheids (nicht älter als 180 Tage ist) sowie das Mitführen eines Testnachweises in Papierform – oder der Nachweis auf neutralisierende Antikörper.

International spielt aber der Nachweis über den grünen Pass inklusive QR-Code eine bedeutende Rolle: Ab 1. Juli wird dieser beim Grenzübertritt in der EU, in den EWR-Staaten und der Schweiz anerkannt. Nicht EU-weit geregelt ist es allerdings, was den Zutritt zu diversen Einrichtungen wie Hotellerie, Restaurants, Bars et cetera betrifft. Alle Informationen zum grünen Pass erhält man online unter der Website www.gesundheit.gv.at oder unter der Ages-Hotline 0800 555 621. Informationen zur Reise in Pandemiezeiten finden sich auf der Webseite des Außenministeriums sowie dem Online-Angebot der EU.

Um den grünen Pass samt QR-Code in elektronischer Form zu erhalten, kann man sich auf der Webseite gesundheit.gv.at mittels Handysignatur oder Bürgerkarte einloggen. Die persönlichen Zertifikate werden als simple PDF-Dateien zum Download angeboten. Die Dokumente kann man abspeichern oder auch ausdrucken. Eine Handy-App oder ein Programm für den Desktop gibt es nicht: Das Gesundheitsministerium warnt vielmehr vor der Installation jeglicher "Grüner Pass"-Apps, da es sich dabei um Betrugsversuche handle, konkret verweist das Ministerium auf eine Betrugs-App mit dem Titel "Corona Green Pass Austria".

Mannigfaltige Wege

Das über gesundheit.gv.at erhältliche PDF-Dokument ist mit dem erwähnten QR-Code versehen. Dieser kann von einer kontrollierenden Stelle aus dem Dokument (elektronisch abgespeichert, zum Beispiel am Handy, oder auch ausgedruckt) ausgelesen werden. Freilich muss die Kontrolle nicht zwingend über den QR-Code erfolgen: Genauso gut kann dasselbe PDF-Dokument einfach vorgelegt werden, auch dafür ist sowohl ein Ausdruck oder das am Handy abgespeicherte PDF-Dokument verwendbar. Für einen Grenzübertritt empfiehlt es sich jedenfalls, ein Zertifikat inklusive QR-Code zu besorgen.

Wer keinen digitalen Zugang via Bürgerkarte oder Handysignatur hat oder diese Möglichkeit nicht nutzen will, kann den grünen Pass aber auch über andere Wege erhalten. Ein Testzertifikat inklusive QR-Code kann man nach erfolgtem Test wie schon bisher mittels personalisiertem Direktlink abrufen. Alternativ kann man sich das Testzertifikat auch direkt an der Teststelle kostenlos ausdrucken lassen – und wenn notwendig, auch bei den Elga-Ombudsstellen oder über die meisten Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden, wo man auch einen Ausdruck eines Genesungszertifikat erhält. Selbsttests finden allerdings keinen Eingang in den grünen Pass, sie sind im Inland aber weiterhin als Eintrittstests gültig.

Sogar per Post

Bei den Genesenen gilt: In den grünen Pass kommt ein solches Zertifikat samt QR-Code nur dann, sofern der Betroffene im vergangenen halben Jahr einen positiven PCR-Test hatte – und dieser im Epidemiologische Meldesystem (EMS) erfasst wurde.

Das Impfzertifikat mit QR-Code kann ebenfalls über einige Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden, bei den Elga-Ombudsstellen oder künftig bei den Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse ausgedruckt werden. Zusätzlich wird man sich das Impfzertifikat in Apotheken, bei niedergelassenen Ärzten ausdrucken lassen können, diese Möglichkeit soll im Laufe der Woche starten. Aufpassen müssen Genesene, die nur einen Erststich erhalten haben: Denn diese bekommen im grünen Pass nur diese Erstimpfung vermerkt – und diese verliert nach drei Monaten ihre Gültigkeit, an einer EU-weiten Lösung wird gearbeitet.

Wem das alles zu kompliziert ist und ausreichend Geduld hat, kann auch einfach warten: denn alle Personen, die bis Ende Juni vollimmunisiert wurden, erhalten ihr Impfzertifikat in den nächsten Wochen per Post zugestellt. (APA, 22.6.2021)