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Die Regenbogenfahne wird in Ungarn gerade nicht so gerne gesehen.

Foto: Reuters / Marton Monus

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hat angekündigt, wegen des Gesetzes zur Einschränkung von Informationen über Homosexualität gegen Ungarn vorzugehen. Zur Durchsetzung europäischen Rechts und europäischer Werte hat die EU einige sehr unterschiedliche Mittel.

Frage: Die EU-Kommission hat gegen Ungarn schon viele Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, was bringt das überhaupt?

Antwort: Solche Verfahren, die sich gegen einzelne Staaten richten, sind in der Europäischen Union an sich nichts Besonderes, quasi Routine. Es gibt aktuell Hunderte solcher laufender Verfahren, meist unspektakulär. Ziel ist in erster Linie nicht die Bestrafung der Länder, die nach Meinung der Kommission in Brüssel gegen geltende EU-Regelungen, gegen die Verträge oder die Grundrechtscharta verstoßen haben. Es geht vielmehr darum, einen EU-rechtskonformen Zustand auf Ebene der Nationalstaaten wieder herzustellen.

Frage: Worum geht es diesmal?

Antwort: Es geht um das soeben im ungarischen Parlament beschlossene Gesetz, das Informationen über Homosexualität oder Transsexuelle stark einschränkt. Weil Diskriminierung gegen EU-Recht verstoße, müsse das Gesetz zurückgenommen oder korrigiert werden, sagt die Kommission. Sie startet ein Vertragsverletzungsverfahren, indem sie die ungarische Regierung in einem Brief über ihre Rechtsauffassung in Kenntnis setzt. Budapest hat dann die Möglichkeit, Gegenargumente einzubringen, und dafür in der Regel zwei Monate Zeit. Wird die Kommission nicht überzeugt, kann sie den Fall als Nächstes vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen, der als oberste Rechtsinstanz entscheidet.

Frage: Was droht Ungarn beziehungsweise Orbán im aktuellen Fall?

Antwort: Zunächst: Solche Verfahren dauern. Bis es zu einem Erkenntnis des EuGH und einer möglichen Strafe kommt, vergehen in der Regel gut zwei Jahre. Da es in Ungarn im nächsten Jahr Wahlen gibt, könnte Orbán den Fall für seinen Wahlkampf nützen. Aber er könnte auch, wie er es in der Vergangenheit öfter getan hat, einlenken, sein Gesetz so anpassen, dass es der Kommission passt.

Frage: Inwieweit hat all das mit den bekannten Artikel-7-Verfahren zu tun, die gegen Ungarn wie auch Polen laufen?

Antwort: Das ist unabhängig davon. Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags haben – im Gegensatz zu juristischen geleiteten Vertragsverletzungsverfahren – politischen Charakter. Die Mitgliedsstaaten entscheiden letztlich im Europäischen Rat mit Zustimmung des Europäischen Parlaments, ob die Stimmrechte eines Staates in EU-Gremien aufgehoben werden. Insgesamt ist das ein langwieriger, mehrstufiger Prozess, bei dem an einer Stelle Einstimmigkeit unter allen anderen Mitgliedsstaaten gefordert ist. Da Ungarn und Polen füreinander Unterstützung signalisiert haben, ist das sehr unwahrscheinlich.

Frage: Worum geht es bei den Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn und Polen?

Antwort: Jenes gegen Ungarn wurde im September 2018 durch das Europäische Parlament eingeleitet. Dieses forderte damals den Rat auf, festzustellen, ob Ungarn Gefahr läuft, die Grundwerte der Union zu verletzen. Vor allem gab es Bedenken im Zusammenhang mit Meinungsfreiheit, Korruption, den Rechten von Minderheiten, der Unabhängigkeit der Justiz und der Situation von Migranten. Das Verfahren gegen Polen wiederum wurde bereits im Dezember 2017 auf den Weg gebracht, allerdings von der Europäischen Kommission. Dabei ging es um die Justizreform der rechtsnationalen Regierung in Warschau, die in Brüssel "Anlass zu großer Besorgnis" um die Gewaltenteilung im Land gab.

Frage: Wurde zusammen mit dem EU-Budget nicht ein weiterer Mechanismus zur Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit beschlossen?

Antwort: Ja. Hier ging es vor allem um die Sorge, dass EU-Gelder durch Korruption in dunklen Kanälen verschwinden. Zahlungen an Mitgliedsstaaten könnten ausgesetzt werden, wenn diese gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Die neuen Regeln gelten seit Anfang des Jahres, Ungarn und Polen haben allerdings dagegen geklagt – vor dem EuGH. (Thomas Mayer, Gerald Schubert, 24.6.2021)