Der Mann ist auf dem Foto mit ausgestrecktem rechtem Arm zu sehen.

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Wien – Der ehemalige Grünen-Abgeordnete Karl Öllinger hat in der sogenannten Hitlergruß-Affäre doch noch recht bekommen. Wie seine Rechtsvertreterin Maria Windhager mitteilt, hat das Wiener OLG am Mittwoch die medienrechtlichen Entschädigungsanträge eines Burschenschafters abgewiesen, der gegen Öllinger und die nunmehrige Justizministerin Alma Zadić (Grüne) gerichtlich vorgegangen war.

Öllinger und Zadić hatten im Jänner 2019 via Facebook bzw. Twitter Fotos verbreitet und kommentiert, die den Burschenschafter – er ist mittlerweile Mitglied der "Gothia"-Verbindung – mit ausgestrecktem rechtem Arm am Fenster zeigten, als in Wien Demonstranten gegen die damalige türkis-blaue Regierung an ihm vorbeizogen. Öllinger und Zadić kommentierten die Geste mit "Zum Kotzen" (Öllinger) bzw. "Keine Toleranz für Neonazis, Faschisten und Rassisten" (Zadić).

"Schulfreunde erkannt"

Der Burschenschafter behauptete dagegen, er habe unter den Demonstranten Schulfreunde erkannt und diesen zugewunken. Weil er sich aus seiner Sicht fälschlicherweise dem Verdacht der nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausgesetzt sah, klagte er Öllinger und Zadić wegen übler Nachrede.

In erster Instanz bekam der Burschenschafter recht, Öllinger wurde vom Wiener Landesgericht für Strafsachen nach § 6 Mediengesetz zu einer Entschädigung von 1.500 Euro verurteilt, Zadić wurden in einem separaten Verfahren 700 Euro auferlegt. Während Zadić nach ihrer Bestellung zur Justizministerin ihre Berufung gegen das Urteil zurückzog – wie ihre Anwältin Maria Windhager erläuterte, erschien ihr das Ausfechten des Rechtsmittels mit ihrer nunmehrigen Funktion nicht vereinbar –, ließ Öllinger nicht locker und bekämpfte das Urteil.

Berufungssenat wollte Videomaterial nicht sichten

Zunächst sah auch ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) in der verfahrensgegenständlichen Geste ein ganz normales Winken und nichts Anrüchiges und lehnte die Einsichtnahme in Videomaterial ab, das mehr als die von Öllinger verbreiteten Fotos zeigte.

Dessen Anwältin brachte darauf hin einen Erneuerungsantrag beim Obersten Gerichtshof ein, worauf die Generalprokuratur mit einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes reagierte. Tatsächlich stellte der OGH in weiterer Folge – wie von der Generalprokuratur beantragt – eine Gesetzesverletzung fest. Das gegen Öllinger gerichtete Urteil wurde aufgehoben und dem OLG Wien die neuerliche Entscheidung über dessen Berufung aufgetragen.

"Nun hat ein weiterer OLG-Senat der Berufung Folge gegeben und die medienrechtlichen Anträge des Klägers abgewiesen", teilt Windhager mit. Vom Bedeutungsinhalt her sei schon vom Erstgericht richtig festgestellt worden, dass jedenfalls zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verdacht bestand, dass ein Hitlergruß gezeigt wurde. Für diese Verdachtslage sei laut OLG der Wahrheitsbeweis geglückt, weil es sich auch nach Ansicht des Senats um ein provokantes Winken in einer besonderen Art und Weise gehandelt habe, so Windhager.

"Aufgrund der Abweisung der Anträge besteht nun auch eine Kostenersatzpflicht", ergänzte die Medienrechtsspezialistin. Das bedeute, dass die von Öllinger bereits geleisteten Zahlungen rückabgewickelt werden müssen. (APA, 23.6.2021)