Exbanker Weinzierl muss sein Vermögen offenlegen, bevor das Londoner Gericht seine Kaution festlegt.

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London – Für den früheren Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl geht es um Existenzielles. Die USA verdächtigen ihn im Zusammenhang mit dem Odebrecht-Skandal der Geldwäscherei und fordern von Großbritannien, wo er am 25. Mai inhaftiert wurde, seine Auslieferung. Am Mittwoch um 14 Uhr Ortszeit fand in einem Londoner Gericht eine Art Haftprüfungsverhandlung statt – Weinzierl bietet der Justiz eine Kaution in der Höhe von fünf Millionen Pfund an, umgerechnet sind das fast sechs Mio. Euro. Bevor er aber auf Kaution freigelassen wird, müsse er aber sein Vermögen offenlegen, seine Pilotenlizenz zurücklegen und dürfe er sich nicht in die Nähe des Flughafens begeben, setzte der zuständige Richter, Peter Lane, laut Bloomberg als Bedingung fest.

Weinzierl war auf Basis eines internationalen Haftbefehls der USA festgenommen worden, als er (angeblich seinen eigenen) Privatjet auf dem Londoner Privatflughafen Biggin Hill landete. Vor dem Aussteigen klickten die Handschellen, seither sitzt er in London im Gefängnis. Die US-Justiz wirft ihm in einer Anklageschrift Beihilfe zu Bestechung und Geldwäscherei vor. Er habe geholfen, rund 170 Millionen Dollar zu waschen, die der brasilianische Odebrecht-Konzern für Bestechungsgelder verwendet haben soll. Die Zahlungen sollen zu Teil über die Meinl Bank Antigua geflossen sein. In den USA drohen dem 55-Jährigen dafür bis zu 70 Jahre Haft. Weinzier bestreitet diese Vorwürfe, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Kaution nicht hoch genug?

Laut Nachrichtenagentur Bloomberg meinte der Londoner Richter bei der Anhörung, dass fünf Millionen Pfund "für viele von uns" nach viel Geld aussähen – für Weinzierl sei es aber möglicherweise nicht viel. Nach der Offenlegung seines Vermögens könnte die Kaution festgesetzt und Weinzierl freigelassen werden. In Österreich ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) rund um den Odebrecht-Skandal gegen Weinzierl, sie wartet aber auf die Beantwortung diverser Amtshilfeersuchen. (gra, 23.6.2021)