Die Polizei nahm Ermittlungen auf, eine Obduktion der Leiche wurde angeordnet.

Foto: APA/MICHAEL GRUBER

Bis zum Eintreffen des Gerichtsmediziner wurde ein Zelt um die Tote aufgebaut.

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Wien – In Wien dürfte es zu einem weiteren Frauenmord gekommen sein. Passanten fanden Samstagfrüh in der Donaustadt eine leblose Frau. Reanimationsversuche blieben erfolglos.

Die Zeugen fanden die ungefähr 18-Jährige gegen 7 Uhr an einen Baum gelehnt auf einer Grünfläche neben der Viktor-Kaplan-Straße, berichtete Polizeisprecher Markus Dittrich. "Sie sind hin und haben gesehen, dass sie nicht bei Bewusstsein ist, und sofort Reanimationsmaßnahmen gestartet und Polizei und Rettung verständigt", so der Pressesprecher. Der Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen.

Bei der polizeilichen Kommissionierung wurden Hämatome am Körper der Frau gefunden, auch am Hals fanden sich Spuren von Gewalt. Nun soll eine Obduktion die Todesursache und die Frage, ob es sich um ein Tötungsdelikt handelt, klären, teilte die Polizei mit. Am Samstagnachmittag war die Leiche noch an Ort und Stelle. Beamte hatten ein Zelt aufgestellt, um sie vor Schaulustigen abzuschirmen. Anwesend waren auch zahlreiche Medienvertreter. Am frühen Nachmittag traf der Gerichtsmediziner ein. Die Leiche sollte im Anschluss zur Obduktion gebracht werden.

Kein Identitätshinweis

Die Identität der Frau war vorerst unklar. "Sie hatte weder Ausweisdokumente mit, noch sonst etwas, das auf ihre Identität hinweisen würde", berichtete Dittrich.

2021 fielen bisher bereits 14 Frauen Gewalttaten zum Opfer. 2020 wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik 31 Frauen ermordet. Der Höchststand der Frauenmorde wurde im Jahr 2018 mit 41 erreicht, im Jahr 2014 waren es 19.

Debatte über Gewaltschutz

Die Häufung mutmaßlicher Femizide hat zuletzt eine Gewaltschutzdebatte ausgelöst. Vier der 14 mutmaßlichen Frauenmorde seit Jahresbeginn wurden mit Schusswaffen verübt, betonte zuletzt die grüne Frauensprecherin Meri Disoski und forderte schärfere Waffengesetze. Nach einem runden Tisch mit Opferschutzeinrichtungen im Mai verkündete die Regierung als Sofortmaßnahme, zusätzlich 24,6 Millionen Euro für den Gewaltschutz aufzubringen. Gewaltschutzeinrichtungen hatten 228 Millionen gefordert.

Zuletzt hat das Parlament klargestellt, dass Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten zum Schutz gefährdeter Menschen auch dann an Interventionsstellen übermitteln dürfen, wenn kein Betretungs- oder Annäherungsverbot verhängt wurde. Das gilt besonders im Fall von Stalking. Namen und Kontaktdaten von gefährdeten Personen werden in einer zentralen Gewaltschutzdatei gespeichert. (APA, red, 26.6.2021)