Long time no see: Der Mund-Nasen-Schutz kehrt wieder in unseren Alltag zurück.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Am Montagabend hat das Gesundheitsministerium eine neue Corona-Verordnung erlassen. Sie bringt ab 1. Juli zahlreiche weitere Lockerungen. DER STANDARD hat noch einmal im Detail zusammengefasst, was ab Donnerstag gilt.

Frage: Wo fällt die Maske weg?

Antwort: An sehr vielen Orten, etwa in der Gastronomie, in Fitnessstudios oder im Kino. Entgegen Vorabberichten inkludiert das auch die körpernahen Dienstleister, etwa Friseure und Friseurinnen, auch dort braucht man keine Maske mehr.

Eine Maskenpflicht wird es nur noch in Öffis, Geschäften und Museen geben, also überall dort, wo kein Drei-G-Nachweis erbracht werden muss. An diesen Orten wird laut Verordnung ein Mund-Nasen-Schutz reichen, eine FFP2-Maske ist nicht mehr vorgeschrieben. Auch in Pflegeheimen und Spitälern wird es eine MNS-Pflicht geben. Die Betreiber können aber auch strengere Regeln, also etwa eine Pflicht zur FFP2-Maske, verfügen.

Überall dort, wo ein Drei-G-Nachweis vorgesehen ist und erbracht wird, kann die Maskenpflicht auch für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Betriebes entfallen, so etwa auch in der Gastronomie und im Handel.

Frage: Was ändert sich bei der Drei-G-Regel?

Antwort: Die wird ab Donnerstag an folgenden Orten gelten: Gastronomie, Hotellerie und Beherbergung, Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Tanzschulen, Tierparks), Kulturbetriebe (mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven), Sportstätten, Zusammenkünfte von über 100 Personen und Messen.

Da bleibt es im Grunde bei den aktuellen Rahmenbedingungen: Ein PCR-Test wird 72 Stunden gelten, ein Antigentest, etwa aus der Teststraße oder Apotheke, 48 Stunden und ein Selbsttest 24 Stunden. Auch Point-of-Sale-Tests wird es weiterhin geben. Die Impfung wird weiterhin ab dem 22. Tag als Nachweis gelten, Genesene werden sechs Monate von der Testpflicht befreit sein. Auch wenn im grünen Pass ein Absonderungsbescheid nicht als Genesungsnachweis anerkannt wird, soll er in Österreich weiterhin gelten. Ein Antikörpertest gilt drei Monate lang und ist ebenfalls nicht im grünen Pass anerkannt.

Ab Donnerstag gilt die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises erst für Personen ab zwölf Jahren, aktuell gilt das noch für Kinder ab zehn. Und: Im Rahmen der Berufsgruppentestungen werden künftig keine Point-of-Sale Tests mehr gültig sein.

Frage: Wie ist das in Clubs?

Antwort: Die sperren nach Monaten der Zwangspause wieder auf, und zwar ohne Sperrstunde, auch Trinken an der Bar und Tanzen sollen laut Regierungsankündigungen erlaubt sein. In der gesamten Gastronomie wird ab Donnerstag eine Auslastungsgrenze von 75 Prozent gelten. Hinein dürfen aber nur Getestete, Genesene und Geimpfte. Die Stadt Wien denkt allerdings über eine Verschärfung dieser Regelung nach. Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) wollte die Clubs ursprünglich nur für Geimpfte öffnen, nach Interventionen der Ärztekammer entschied man, dass auch Genesene in Clubs dürfen sollen. Fix ist diese Verschärfung aber noch nicht. Die Stadt ließ zuletzt prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten man hat, um in diesem Bereich strengere Regeln aufzustellen. Eine offizielle Entscheidung wird für diese Woche erwartet.

Hans-Peter Hutter, Public-Health-Experte der Universität Wien, hält nur ein G der Drei-G-Regel in Clubs für sinnvoll – nämlich Getestete. Das Mittel der Wahl ist aus seiner Sicht der Nachweis eines PCR-Tests. Bei Geimpften bleibe trotz deutlich niedrigerer Virenlast ein Restrisiko, dass das Virus nach Ansteckung weiterverbreitet werden könne.

Frage: Wird es bei Veranstaltungen noch Obergrenzen geben?

Antwort: Ab Donnerstag können Veranstaltungen in Kunst, Kultur und Sport mit Sitz- oder Stehplätzen samt Gastronomieangebot wieder voll ausgelastet stattfinden. Für Veranstaltungen ab 100 Personen gibt es eine Anzeigepflicht und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht. Für den privaten Bereich sollen alle Kontakt- und Abstandsregeln fallen.

Frage: Was ändert sich für den Handel?

Antwort: Im Handel werden die Quadratmeterbeschränkungen obsolet. Außerdem muss keine FFP2-Maske mehr getragen werden, es reicht ein Mund-Nasen-Schutz.

Frage: Und was ist ab 22. Juli zu erwarten?

Antwort: Da soll es zu weiteren Lockerungen kommen, wenn sich die Corona-Fallzahlen weiterhin in niedrigen Gefilden bewegen. Angedacht ist etwa, dass die Registrierungspflicht in der Gastronomie und bei Veranstaltungen endet. Darüber hinaus könnte der Mund-Nasen-Schutz weiter zurückgefahren werden. Sollte dieser ab 22. Juli im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln wirklich wegfallen, fordert etwa der SPÖ-Pensionistenverband, dass dies auch in Pflege- und Senioreneinrichtungen passieren soll.

Frage: Trotz hoher Impfzahlen kämpft Israel mit steigenden Infektionszahlen – unter anderem wegen der ansteckenderen Delta-Variante. Dort wurde die Maskenpflicht indoor wieder eingeführt, nachdem sie erst Mitte Juni weggefallen ist. Was lernen wir daraus?

Antwort: Dass man die Öffnungseuphorie etwas bremsen muss, sagt der Public-Health-Experte Hutter. Der Grund: Die Impfung schließt nicht aus, dass man sich weiterhin mit Corona ansteckt, Infizierte können das Virus also nach wie vor weiterverbreiten, auch wenn die Virenlast durch die Impfung deutlich geringer wird. In Israel und Österreich gibt es nach wie vor viele Menschen, die noch nicht geimpft sind oder noch keine Chance auf eine Impfung hatten und daher noch nicht ausreichend gegen das Virus geschützt sind. Deshalb kann Hutter nicht nachvollziehen, warum die türkis-grüne Regierung wirklich ernsthaft darüber nachdenkt, dass ab 22. Juli beispielsweise im Supermarkt auch kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden muss. "Damit bricht man wie schon im vergangenen Sommer mit einer Gewohnheit und eröffnet im Fall einer Wiedereinführung neuerlich die Debatte darüber, wie sinnvoll Masken eigentlich sind – und das sind sie", sagt Hutter. Ebenfalls keine Freude hat der Experte damit, dass die Registrierungspflicht zur Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie und bei Veranstaltungen fallen könnte. "Was in Israel passiert, sehe ich als Warnung. Die sind uns zeitlich ein Stück voraus, daraus sollten wir lernen", sagt Hutter.

Frage: Wie steht es um die Geimpften und Genesenen?

Antwort: Über 4,6 Millionen Menschen in Österreich haben bisher mindestens eine Corona-Erstimpfung bekommen, 2,8 Millionen sind vollimmunisiert. Sie brauchen also Stand jetzt ab dem 22. Tag ihrer Impfung keinen Testnachweis, wenn sie irgendwo hinwollen. Dazu kommen fast 300.000 Personen, die nachweislich im letzten halben Jahr eine Corona-Infektion hatten, auch sie brauchen keine Tests. (Jan Michael Marchart, Gabriele Scherndl, 29.6.2021)