Mit dem Beginn der Sommerferien startet in Österreich die Reisewelle. Zwar planen wie im Vorjahr auch heuer wieder viele, ihren Urlaub im Inland zu verbringen, doch zieht es die Menschen nach den langen Lockdowns wieder in die Ferne, ans Meer. Der sogenannte grüne Pass der EU soll den Unionsbürgern ab Anfang Juli auf niederschwellige Weise Auslandreisen ermöglichen – zumindest innerhalb der EU. Im grünen Pass wird der aktuelle Status des Passinhabers dokumentiert, also ob die betreffende Person geimpft, genesen oder getestet ist. Diese drei G sollen einheitlich dafür Sorgen, dass die Grenzbalken hochgehen – allerdings gelten je nach Staat weiterhin unterschiedliche Bestimmungen bei der Einreise.

Insbesondere die Delta genannte indische Mutation des Coronavirus verleitet derzeit einige Regierungen dazu, andere Staaten wieder als Risikogebiet einzustufen und die Einreise aus diesen Gebieten zu beschränken. Auch wenn die Barrieren für die Reise zum Urlaubsziel genommen werden konnten, sollte die Möglichkeit unliebsamer Überraschungen im Hinterkopf behalten werden, denn es können unter Umständen auch bei der Rückreise nach Österreich Hürden auftreten. Bei der Einreise nach Österreich muss glaubhaft gemacht werden, dass man sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Gebiet mit geringem Risiko aufgehalten hat. Wird kein Nachweis erbracht, muss binnen 24 Stunden ein Test nachgereicht werden.

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Der Strand von Falaserna auf Kreta ist bereit für Badegäste.
Foto: AFP/Gouliamaki

In den wichtigsten Nachbarländern und den beliebtesten Urlaubsländern der Österreicher ist die Situation aktuell folgendermaßen geregelt:

Österreichs Nachbarländer

• Deutschland

Deutschland legt Urlaubswilligen aus Österreich kaum mehr Steine in den Weg. Die Einreise auf dem Landweg ist wieder ganz ohne Auflagen möglich. Wer mit dem Flugzeug kommt und älter als sechs Jahre ist, muss allerdings den Drei-G-Nachweis erbringen. Für Geimpfte bedeutet das, die letzte erforderliche Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Getestete erbringen den Nachweis über PCR- (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden). Genesene müssen einen positiven PCR-Test vorweisen können, der maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt.

Im Land gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine medizinische Maske (OP oder FFP2) zu tragen.

Touristische Übernachtungen, Restaurantbesuche und Freizeitaktivitäten sind in nahezu allen Regionen Deutschlands wieder möglich oder stehen vor einer baldigen Umsetzung.

• Italien

Auch der Urlaub in Italien ist wieder einfacher geworden, allerdings will man dort standardisierte QR-Codes sehen: Seit kurzem ist die Einreise mit Drei-G-Nachweis in Form eines grünen Passes und einer Registrierung möglich. Es gelten ähnliche Drei-G-Regeln wie in anderer EU-Ländern, allerdings muss es sich beim Zertifikat um einen Nachweis mit QR-Code handeln, ein herkömmlicher Impfpass reicht nicht. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Die Onlineregistrierung vor der Einreise erfolgt mittels eines digitalen Passagier-Lokalisierungs-Formulars: app.euplf.eu. Alternativ ist eine ausgedruckte Selbstdeklaration mitzuführen.

In Italien werden Regionen anhand der Inzidenzen als Zonen eingestuft, derzeit sind alle Regionen sogenannte weiße Zonen. In weißen Zonen sind Geschäfte, Bars und Restaurants sowie Museen und kulturelle Einrichtungen geöffnet, es gelten keine Ausgangsbeschränkungen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen sowie die Einhaltung eines Mindestsicherheitsabstands von einem Meter zu anderen Personen sind in der Öffentlichkeit verpflichtend.

• Slowenien

Seit 19. Juni können Menschen mit Wohnsitz in Österreich, die sich in den letzten fünf Tagen ununterbrochen in Österreich aufgehalten haben, völlig ohne Auflagen nach Slowenien einreisen. Als Beweis für den Aufenthalt können zum Beispiel Rechnungen (Tankstelle, Supermarkt, Restaurant) dienen. Der Drei-G-Nachweis muss erst im Land erbracht werden. Er gilt, ähnlich wie in Österreich, für Hotelaufenthalte, Campingplatz- und Restaurantbesuche. Tests können vor Ort gemacht werden, sind in der Regel aber nicht kostenlos.

Es gilt eine Abstandsregel mit mindestens eineinhalb Metern. Der Mund-Nasen-Schutz ist in geschlossenen Räumen wie Geschäften oder Ämtern sowie im Freien Pflicht, wo die Abstände nicht eingehalten werden können. Die Außengastronomie ist im ganzen Land geöffnet, die Innengastronomie kann unter Auflagen (von Geimpften oder mit Tests) genutzt werden.

• Ungarn

Urlaub in Ungarn ist für Ausländer derzeit kaum drin: Seit 23. Juni hat Ungarn die Grenzen zwar wieder geöffnet, zum Schengenraum finden keine Kontrollen mehr statt. Und wer aus Österreich nach Ungarn auf dem Landweg einreisen will, für den bestehen keine Einreisebeschränkungen mehr. Aber Vorsicht: Die Einreise auf dem Luftweg ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Und als Urlaubsland eignet sich das Land für Ausländer aktuell auch nicht: Der Besuch von Hotels oder Restaurants bleibt nämlich nur Personen mit ungarischer Impfkarte vorbehalten. Der Transit ist demnach möglich, im Land zu bleiben für Ausländer aber schwierig.

• Schweiz

Österreich wird von der Schweiz nicht mehr als Risikogebiet eingestuft, daher ist ein negativer PCR-Test nur mehr für Flugreisende erforderlich. Egal wie und woher man einreist, man muss sich grundsätzlich vorab online registrieren. Bei Einreise mit dem Auto ist die Registrierung aber nur dann notwendig, wenn man sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

Gastronomiebetriebe sind mit Einschränkungen geöffnet. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in belebten Fußgängerbereichen und im Außenbereich von Geschäften, Restaurants und Bars muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Kinder bis zwölf sind davon ausgenommen. Aktuelle Corona-Regeln findet man beim Bundesamt für Gesundheit.

• Tschechien

Seit 22. Juni ist die Einreise aus Österreich ohne Auflagen möglich, eine Onlineregistrierung ist ebenso nicht mehr nötig. Im Land wird dann allerdings der Drei-G-Nachweis gefordert – etwa für Übernachtungen, die Gastronomie oder den Eintritt ins Schwimmbad oder Museum. FFP2-Masken sind in allen öffentlich zugänglichen Räumen und in den Öffis zu tragen. Auch in Autos, wenn Personen, die nicht zum gemeinsamen Haushalt gehören, mitfahren, ist eine FFP2-Maske zu tragen.

• Slowakei

Zur Einreise werden neben einem Impf- oder Genesungsnachweis auch österreichische PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Tests (nicht älter als 24 Stunden) anerkannt. Eine Registrierung ist aber weiterhin erforderlich, Personen unter 18 Jahren sind davon ausgenommen.

Im Land gelten lokal unterschiedliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Sie richten sich nun nach dem sogenannten Covid-Automaten, in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage in den einzelnen Bezirken. In den gelben und orangen Bezirken ist der Konsum in den Innenräumen von Restaurants wieder erlaubt. Deutschsprachige Infos findet man unter korona.gov.sk/de.

Die beliebtesten Urlaubsdestinationen

• Spanien

Spanien stuft Österreich seit 21. Juni nicht mehr als Risikoland ein. Daher sind für die Einreise auf dem Luftweg keine Dokumente (Impf-/Test-/Genesungszertifikat) mehr vorzuweisen. Man muss sich allerdings weiterhin über das Spain Travel Health Portal oder über die SpTH-App registrieren. Und zwar mindestens 48 Stunden vor der Ankunft. Reisende erhalten so einen QR-Code, der bei der Ankunft vorzuweisen ist. Jede Person, auch Kinder unter zwölf Jahren, muss über einen eigenen, mit der Reise verbundenen QR-Code verfügen.

Reist man auf dem Landweg ein, wird ein Impfnachweis, Genesungszertifikat, ein negativer PCR- oder Antigen-Test oder der grüne Pass verlangt, wenn man aus einem Risikogebiet einreist (zum Beispiel Frankreich). Wobei die Einschätzung, was ein Risikogebiete ist, in Spanien wöchentlich neu evaluiert wird. Daher gilt diese Regelung bis vorerst 4. Juli.

Personen, die ein digitales Covid-Zertifikat der EU – vulgo grüner Pass – haben, müssen die darin eingetragenen Daten im Zuge der Registrierung über das Spain Travel Health Portal eingeben. Dafür erhält man einen QR-Code, der bei der Ankunft in Spanien vorzuweisen ist.

Maskenpflicht besteht für Personen ab sechs Jahren in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen öffentlichen Räumen. Gastronomie und Handel haben unter Auflagen geöffnet. Die Maßnahmen können je nach Region variieren und auch wieder verschärft werden.

Details zu den Maßnahmen vor Ort sind beim österreichischen Außenministerium oder beim spanischen Tourismusamt zu finden.

• Griechenland

Auch Griechenland hat jüngst die Einreise aus Österreich erleichtert. So reicht nun ein negativer Antigen-Schnelltest innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Ankunft in Griechenland, um in das Urlaubsland einreisen zu können. Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Weiterhin bestehen bleibt eine verpflichtende Registrierung (mindestens 24 Stunden vor Einreise). Auf diese Weise erhält man einen QR-Code, den man am besten auch in ausgedruckter Form dabeihaben sollte. Er wird bei der Einreise (teilweise auch beim Check-in oder Boarding) kontrolliert. Gut zu wissen: Für Kinder verlangen viele Fluglinien einen eigenen QR-Code. Bei Personen, die im gleichen Haushalt leben, aber unterschiedliche Nachnamen haben, empfiehlt sich ebenfalls die getrennte Anmeldung. Bei der Ankunft werden stichprobenartig Schnelltests durchgeführt.

Kein Test ist erforderlich, wenn mindestens 14 Tage vor der Einreise der vollständige Impfschutz vorliegt, der österreichische gelbe Impfpass wird anerkannt. Ebenfalls keine Test- und Quarantänepflicht gilt für genesene Personen, wenn sie entweder über eine behördliche Genesungsbescheinigung (nicht älter als neun Monate) oder einen positiven PCR-Test mit Vermerk über die Genesung (älter als zwei Monate, aber nicht älter als neun Monate) verfügen. Ein Hinweis, wie mit Inhabern des grünen Passes verfahren wird, ist weder auf der Website des Außenministeriums noch auf der offiziellen Website Greece Health First ersichtlich.

Mit der vollständigen Öffnung des internationalen Reiseverkehrs wurden nahezu alle Lockdown-Maßnahmen in Griechenland aufgehoben. Allgemeine Beschränkungen (Maskenpflicht innen und außen, Social Distancing, Hygiene- und Selbsttestpflichten) bleiben weiterhin Kraft.

Details zu den Maßnahmen vor Ort sind beim österreichischen Außenministerium, beim griechischen Tourismusamt oder Greece Health First zu finden.

• Kroatien

Verglichen mit den in dieser Aufzählung genannten Urlaubsländern empfängt Kroatien österreichische Urlauber quasi mit offenen Armen: Österreicherinnen und Österreicher können ohne Vorlage eines Impfzertifikats, einer Genesungsbestätigung oder eines Tests nach Kroatien einreisen. Das liegt daran, dass Österreich momentan auf der grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten (ECDC) steht.

Es wird allerdings dazu geraten, sich vorab zu registrieren. Wahlweise kann dies auch direkt beim Grenzübertritt durchgeführt werden. Um die Grenzwartezeiten zu reduzieren, wird die elektronische Voranmeldung empfohlen. Neben den persönlichen Daten zu allen reisenden Personen muss man auch die Dauer und Ort des Aufenthalts sowie Telefon und E-Mail-Adresse angeben. Reisende erhalten die Anmeldebestätigung sowie alle relevanten epidemiologischen Informationen und Anweisungen dann per E-Mail. Kinder unter zwölf Jahren müssen im Registrierungsformular nicht angeführt werden. Es wird empfohlen, die Anmeldebestätigung ausgedruckt mitzunehmen und beim Grenzübertritt nach Kroatien hinter die Windschutzscheibe zu legen, um das Überqueren der Grenze zu erleichtern. Im Einreiseformular muss, wenn man aus Österreich einreist, kein Drei-G-Nachweis mehr angeführt werden. Der grüne Pass scheint in Kroatien, ebenso wie in Griechenland, keine Rolle zu spielen.

Einschränkungen: Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Shoppingcentern, Tankstellen, Banken, Postfilialen und in sonstigen Dienstleistungsbetrieben. Kinder unter elf Jahren sind von der Tragepflicht ausgenommen. Der Mindestabstand beträgt 1,5 Meter.

Details zu den Maßnahmen vor Ort sind beim österreichischen Außenministerium oder beim kroatischen Tourismusamt zu finden.

(Sascha Aumüller, Markus Böhm, Michael Vosatka, 29.6.2021)