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Die Qualitätskontrolle von Ordinationen soll künftig anders laufen. Nicht jedem gefallen die Pläne.

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Johannes Steinhart, Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte, hält wenig von der Kritik der Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz. In seinem Gastkommentar schreibt er, warum es aus seiner Sicht keine Änderungen bei der Kontrolle der Qualität von Ordinationen braucht.

Auf die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz kann sich die Gesundheitspolitik immer dann besonders gut verlassen, wenn es politisch wieder einmal um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte geht. Regelmäßig kritisiert sie dann zum Beispiel die angeblich mangelhafte Qualitätskontrolle in Arztpraxen. Dass sich die von der Stadt Wien eingesetzte Patientenanwältin hingegen bei solchen Themen gegenüber den städtischen Spitälern vergleichsweise zurückhaltend verhält, offenbart etwa das Kapitel "Qualitätssicherung im Gesundheitswesen" ihres jetzt präsentierten Jahresberichts 2020. Dort erfährt man zwar einiges über Defizite bei der Schmerztherapie in Wien, ein Beispiel für "Informationsmängel im Spitalsbereich" und eines für einen Produktmangel, dafür aber überaus Ausführliches über die "unzureichende Qualitätskontrolle im niedergelassenen Bereich".

Zuletzt bot Pilz eine Novelle des Ärztegesetzes einen willkommenen Anlass. In ihrem Gastkommentar befürwortet sie eine Kontrolle durch das Gesundheitsministerium – in zwei Jahren soll das so weit sein. Und nicht mehr durch die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMED), einer Tochtergesellschaft der Ärztekammer, die diese Aufgabe bisher kompetent durchgeführt hat.

Evaluierungswellen

Doch wie sieht die Qualitätskontrolle bei niedergelassenen Ärzten tatsächlich aus? Ärztliche Qualitätssicherung ist für niedergelassene Ärzte eine Berufspflicht und ein sehr komplexes, mehrstufiges System. Die ÖQMED erarbeitet dabei fachspezifische Qualitätskriterien, kontrolliert deren Einhalten und erstellt Aufträge zur Behebung von Mängeln. Die zwölf ständigen Mitarbeitenden werden unterstützt durch 175 geschulte Qualitätssicherungsbeauftragte, die unter anderem Arztpraxen aufsuchen, um sich ein konkretes Bild zu machen.

Ein Kernelement der ärztlichen Qualitätssicherung ist die Selbstevaluierung per ausführlichen Fragebogen: ein international anerkanntes, wissenschaftlich geprüftes und häufig angewendetes Verfahren mit präzisen Regeln und Überprüfungsmechanismen. Dabei wird sehr systematisch vorgegangen, indem im Rahmen von fünfjährigen Evaluierungswellen jedes Jahr ein Fünftel der rund 19.000 niedergelassenen Ärzte erfasst wird, also etwa 3800.

Aufträge zur Behebung von Mängeln

Dabei machen wir die Erfahrung, dass viele Ärzte im Zuge des Ausfüllens festgestellte Mängel in ihrer Praxis schnell von selbst beheben. Wenn nötig, erhalten sie nach dem Einsenden des ausgefüllten Fragebogens Aufträge zur Behebung von Mängeln. Zudem werden routinemäßig rund zehn Prozent der erfassten Arztpraxen, also etwa 380 pro Jahr, stichprobenartig überprüft. Zusätzlich werden Arztpraxen gezielt überprüft, bei denen Mängel offensichtlich wurden.

Die Verweigerung der Selbstevaluierung und der Überprüfung wird beim Disziplinaranwalt der Ärztekammer angezeigt. Der Qualitätsbericht 2018 der ÖQMED berichtet von 51 Anzeigen in den Jahren 2012 bis 2017.

Dass die Übertragung der Qualitätskontrollkompetenzen an das Gesundheitsministerium, wie Frau Pilz meint, "eine gute Nachricht für Patienten" ist, glaube ich nicht. Denn hier muss mit der Gründung neuer bürokratischen Kontrollinstanzen gerechnet werden, in denen Experten für dieses und jenes zu sitzen drohen, die mit den Tätigkeiten in Arztpraxen nicht vertraut sind. Praxisferne Großgremien wurden uns schließlich von früheren Gesundheitsministern schon öfter vorgesetzt. Und in jedem Fall werden die Steuerzahler das alles zu bezahlen haben, wohingegen die ÖQMED von der Ärztevertretung selbst finanziert wird. (Johannes Steinhart, 30.6.2021)