Die Angeklagte (li.) vor Gericht.

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Wiener Neustadt – In Wiener Neustadt ist am Dienstag eine 57-Jährige wegen grob fahrlässiger Tötung zu 21 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Sieben Monate davon muss die Angeklagte unbedingt absitzen. Der Schuldspruch ist Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig. Die Frau soll im August 2019 ihren bei der Polizei tätigen Wiener Ehepartner auf einem Campingplatz in Waidmannsfeld (Bezirk Wiener Neustadt) mit einem Auto überfahren haben.

Im Raum war auch die Hauptfrage nach Mord gestanden. Diese wurde von den Geschworenen allerdings verneint. Das gesamte Verfahren war von der Problematik geprägt gewesen, ob bei dem fast zwei Jahre zurückliegenden Vorfall Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgelegen hatte.

Am Abend des 13. August 2019 war der 54-jährige Polizist leblos auf dem Freizeitareal in Neusiedl bei Pernitz in der Gemeinde Waidmannsfeld entdeckt worden. Zu diesem Zeitpunkt war das Paar seit einem Jahr verheiratet und etwa 13 Jahren zusammen. Gepflegt haben sollen sie zueinander einen ruppigen Umgang. Immer wieder sei es – auch begünstigt durch reichlich Alkoholkonsum – zu Streit gekommen. Öfters besucht wurde ein Gasthaus am Campingareal, in dem die Angeklagte gelegentlich jobbte.

Alkohol floss reichlich

Alkohol konsumiert wurde von den Eheleuten auch dort. Der 13. August 2019 stellte in dieser Hinsicht keine Ausnahme dar. Was folgte, war ein Streit, der sich vom mobilen Heim vor die Campingplatzparzelle verlagerte. Laut Anklage schrie die Beschuldigte dort: "Ich kann dich nicht mehr sehen, ich bring dich um!" Jene 53-jährige Zeugin, die diesen Ausspruch gehört haben soll, schwächte dieses Zitat am Dienstagnachmittag bei ihrer Befragung allerdings ab. Die 57-jährige Wienerin selbst bestritt die Todesdrohung unter Tränen vehement: "Nein, das stimmt ganz sicher nicht."

Unter Alkoholeinfluss – ihr wurden 0,86 Promille bescheinigt – stürmte die von Mathias Burger vertretene Frau zu ihrem Pkw und setzte sich hinter das Steuer. Was danach folgte, war am Dienstag auch nach einem halbstündigen Vortrag eines verkehrstechnischen Sachverständigen nicht restlos klar. Sicher ist, dass der 54-Jährige vom Heck des Wagens erfasst worden war, daraufhin stürzte und danach vom Auto überfahren wurde.

Die Beschuldigte vernahm dabei ein Rumpeln. "Ich habe aber nicht damit gerechnet, dass da mein Mann unter dem Auto liegt." Sie habe gedacht, "es ist ein Stück Holz oder so".

Der Polizist erlitt ein massives Quetschungstrauma des Brustkorbes und des Bauches, das mit einer Blutung in der Bauchhöhle einherging. Nach Angaben von Gerichtsmediziner Wolfgang Denk wäre der Mann auch bei sofortiger Erste-Hilfe-Leistung nicht mehr zu retten gewesen. So wie seine Ehepartnerin war auch der 54-Jährige alkoholisiert. Festgestellt wurden laut Denk 2,91 Promille.

Vorausgegangen war dem Hauptverfahren eine Art juristisches Tauziehen. Nachdem ein auf grob fahrlässige Tötung lautender Strafantrag vom Landesgericht Wiener Neustadt zurückgewiesen worden war und diese Entscheidung vom Oberlandesgericht Wien bestätigt wurde, brachte die Staatsanwaltschaft Mordanklage ein. (APA, 29.6.2021)