Emmanuel Macron hat's versprochen – und gehalten.

Foto: EPA/SARAH MEYSSONNIER / POOL

Paris – In Frankreich steht die künstliche Befruchtung künftig allen Frauen offen: Die Pariser Nationalversammlung besiegelte am Dienstag ein sogenanntes Bioethik-Gesetz, mit dem erstmals auch Singles und lesbische Paare ihren Kinderwunsch verwirklichen können. Damit wird ein Wahlkampfversprechen von Präsident Emmanuel Macron umgesetzt.

Nach Umfragen unterstützen mehr als zwei Drittel der Franzosen die Öffnung der künstlichen Befruchtung, wie sie in anderen europäischen Ländern bereits üblich ist. Bisher mussten alleinstehende Frauen oder lesbische Paare aus Frankreich ins Ausland reisen, um sich dort mit Spendersamen befruchten zu lassen, etwa nach Belgien oder Spanien. In Österreich ist die Behandlung allein stehender Frauen so wie bisher in Frankreich verboten. "Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur in einer Ehe oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft zulässig", heißt es im Fortpflanzungsmedizingesetz.

Kritik von Rechts

Konservative und kirchliche Gruppen demonstrierten mehrfach gegen die Novelle. Sie argumentieren, das Gesetz beraube Kinder einer Vaterfigur und bedrohe traditionelle Familienstrukturen. Der französische Gesundheitsminister Olivier Véran sprach dagegen von einem "guten Tag" für Frankreich. Nach seinen Angaben könnten die ersten Kinder unter der Neuregelung "vor dem Jahresende 2021" gezeugt werden.

Das Bioethik-Gesetz erlaubt es zudem mehr französischen Frauen, ihre Eizellen einfrieren zu lassen, um sie später künstlich zu befruchten. Bisher war eine solche Behandlung nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn eine Krebsbehandlung die Fruchtbarkeit beeinträchtigte.

Darüber hinaus gibt das Gesetz Kindern, die mit Spendersamen gezeugt wurden, das Recht, als Erwachsene die Identität ihres Vaters zu erfragen. Bisher garantierte Frankreich den Spender Anonymität. Verboten bleibt indes die Leihmutterschaft. Auf diese Weise im Ausland gezeugte Kinder können aber unter Auflagen erstmals von den Behörden anerkannt werden. (APA, 29.6.2021)