Politiker, die sich ihre Jobs selbst schaffen, Geschäftsanbahnungen auf Ibiza oder Geldkoffer im Hinterzimmer. Korruption verbindet man oft mit der "großen Politik" und Spitzenpositionen. Wie sieht das aber im Arbeitsalltag aus? Ab wann verhält man sich korrupt?

Frage: Was ist Korruption?

Antwort: Eine allgemeingültige Definition gibt es nicht. Laut der Antikorruptions-NGO Transparency International ist damit Missbrauch anvertrauter Macht zum persönlichen Nutzen oder Vorteil gemeint. Sind Amtsträger involviert, spricht man von öffentlicher Korruption.

Frage: Wer ist ein Amtsträger?

Antwort: Das sind nicht nur Personen, die in Gesetzgebung, Justiz und Verwaltung arbeiten, sondern auch Mitarbeiter von staatsnahen Unternehmen. Zum Beispiel Abgeordnete, Beamte in Ministerien, Bürgermeister, Lehrkräfte oder Mitarbeitende von Post, ÖBB oder ORF.

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Die Bestechung ist das zentrale Korruptionsdelikt. Strafbar ist sowohl die Bestechung als auch die Vorteilsannahme.
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Frage: Was zählt als Bestechung?

Antwort: Die Bestechung ist das zentrale Korruptionsdelikt. Es ist verboten, einem Amtsträger einen Vorteil zuzuwenden, damit dieser ein pflichtwidriges Amtsgeschäft durchführt. Pflichtwidrig ist eine Handlung, die illegal ist, gegen die Dienstpflichten verstößt oder von unsachlichen Beweggründen geleitet wird. Strafbar ist es nicht nur, jemanden zu bestechen, sondern auch, den Vorteil anzunehmen.

Frage: Was ist noch verboten?

Antwort: Es gibt zwei abgeschwächte Formen der Bestechung. Bei der "Vorteilszuwendung" erfolgt die Gegenleistung für ein legales Amtsgeschäft. "Zum Beispiel, wenn der Bürgermeister bei einer Baubewilligung gesetzeskonform agiert und trotzdem zum Dank zu einem teuren Essen eingeladen wird", sagt Rechtsanwalt Stefan Adametz. Dazu kommt die "Vorteilsannahme zur Beeinflussung", bekannt als "Anfüttern". Einmalige oder regelmäßige Geschenke sollen den Amtsträger für die Zukunft wohlwollend stimmen – es gibt also keinen konkreten Zusammenhang mit einer bestimmten Amtshandlung.

Frage: Ist jedes Geschenk verboten?

Antwort: Jein. Bei der Bestechung können schon kleinste Geschenke strafbar sein. Bei der Vorteilszuwendung und beim Anfüttern ist es differenzierter: Ist der Vorteil geringfügig und ortsüblich, kann die Strafbarkeit entfallen.

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Frage: Was heißt geringfügig und ortsüblich?

Antwort: "Die Geringfügigkeit ist im Gesetz nicht genauer definiert", sagt Adametz. In der Regel werde die Grenze bei 100 Euro gezogen, im Einzelfall könne auch ein geringerer Betrag strafbar sein. Bei der Ortsüblichkeit gehe es nicht nur um den geografischen Bezug, sondern auch um den Anlass oder die Stellung des Amtsträgers: "Schenkt man dem Generaldirektor eines öffentlichen Unternehmens einen Kugelschreiber um 100 Euro, kann das zulässig sein. An den Briefträger wäre es wahrscheinlich unangemessen." Oft ist auch von den "drei Ks" die Rede: Kalender, Kulis und Kleinigkeiten. Geschenke von geringem Wert sind ebenso zulässig wie ein Kaffee.

Frage: Wie ist das in Privatbetrieben?

Antwort: Mitarbeitende haben eine Treuepflicht und dürfen keine Vorteile von Dritten annehmen, um etwa gegen interne Regeln und damit die Interessen des Betriebs zu verstoßen. Beim Anfüttern gibt es weder genaue gesetzliche Regeln noch Geringfügigkeitsgrenzen. Man könne sich auch einen Rolls Royce schenken lassen, wenn damit keine Gegenleistungen verbunden sind, sagt Arbeitsrechtlerin Katharina Körber-Risak. Viele Betriebe haben aber – oft sehr strenge – Compliance-Regeln. Vor allem in großen und internationalen Unternehmen sowie sensiblen Branchen gibt es Verhaltensregeln. In der Pharma- oder Medienbranche, im Finanzsektor oder dort, wo mit öffentlichem Geld hantiert wird. Bei Korruptionsfällen gehe es laut Körber-Risak oft um Untreue und Treuepflichtverletzungen – etwa wenn ein Auftrag nicht an den Bestbieter geht – und persönliche Bereicherung. Letzteres gebe es etwa bei Betriebsräten, die sich für die Zustimmung zum Sparpaket zahlen lassen.

Frage: Wo kommt Korruption vor?

Antwort: Überall. "Das Einfallstor ist dort, wo Menschen rechtliche Vorschriften, wie etwa Vergaberecht, umsetzen", sagt Körber-Risak. Etwa wenn steuerfinanzierte Bauleistungen vergeben werden. "Die Baureferenten sind keine Amtsträger, dürfen aber finanziell weitreichende Entscheidungen treffen." Der Kampf um öffentliche Aufträge habe während Corona zugenommen – die Korruption auch.

Frage: Sind Freunderlwirtschaft und Netzwerken auch schon Korruption?

Antwort: Nicht direkt. Netzwerken gehört für viele zum Joballtag – und ist per se nicht problematisch. Vetternwirtschaft ist aber etwas anderes, wenn unsachliche, gar nachteilige Entscheidungen wegen des Naheverhältnisses getroffen werden. Wichtig sei laut Körber-Risak, mehr Bewusstsein für Interessenkonflikte zu schaffen: "Hat man private Beziehungen zu einem Kunden oder arbeitet mit der Firma des Sohns zusammen, ist das offenzulegen."

Persönliche Bereicherung ist es zum Beispiel dann, wenn sich Betriebsräte für die Zustimmung zu Sparmaßnahmen zahlen lassen.
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Frage: Und Schwarzarbeit?

Antwort: Diese Steuerhinterziehung ist per Definition keine Korruption, dafür Alltagskorruption. "Wenn der Handwerker nach dem Auftrag gegen Trinkgeld etwas montiert, das auf Rechnung gehen sollte, ist das eigentlich Vorteilsannahme durch Dritte", sagt Körber-Risak. Wichtig sei, dass für solche Fälle Regeln vereinbart werden.

Frage: Wie verhalte ich mich, wenn ich zu Korruption gedrängt werde?

Antwort: Integer bleiben! Wer vom Chef gedrängt wird, Akten zu vernichten oder Rechnungen zu manipulieren, sollte den nächsthöheren Vorgesetzten informieren – auch wenn man Angst um den Job hat, rät Körber-Risak. Sollte man deshalb gekündigt werden, kann man sich wehren – so weit komme es in der Regel aber nicht. Mancherorts gibt es auch Whistleblowing-Systeme, um Korruption anonym zu melden.

Frage: Was können Unternehmen für mehr Compliance tun?

Antwort: "Das oberste Gebot sind Transparenz und ein funktionierendes Kontrollsystem", sagt Körber-Risak. Zum Beispiel, dass Informationen über Entscheidungen oder Interessenkonflikte offengelegt werden. Auch der Einsatz von Algorithmen, die Muster in Auftragsvergaben erkennen, oder Mystery-Shopper könnten hilfreich sein, genauso wie Whistleblowing-Systeme. "Das Um und Auf ist eine integre Geschäftsführung, die Compliance vorlebt und im Anlassfall Konsequenzen setzt."

Frage: Was passiert, wenn ich mich korrupt verhalte?

Antwort: Wissen die Vorgesetzten nichts und man handelt vorsätzlich, riskiert man eine Entlassung – und Schadenersatzansprüche sowie ein Strafverfahren. Passiert es mit Billigung des Managements, ist das der größte anzunehmende Albtraum, sagt Körber-Risak. (Jakob Pflügl, Selina Thaler, 5.7.2021)