Das Bundesverwaltungsgericht plädiert für eine "Versachlichung".

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Wien – Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) will sich nicht mehr am Pingpong der Schuldzuweisungen im Fall der getöteten 13-Jährigen beteiligen. Das Mädchen ist mutmaßlich von mehreren teils vorbestraften Afghanen missbraucht und getötet worden. Man sei um "Versachlichung" bemüht und beabsichtige deshalb nicht, Verfahren über die Medien zu führen, hieß es am Montag aus dem Bundesverwaltungsgericht.

Das Innenministerium hatte sich zuletzt darüber beschwert, dass man zwei der Verdächtigen trotz Vorstrafen nicht habe abschieben können, weil das Bundesverwaltungsgericht jahrelang nicht über deren Beschwerde gegen die Abschiebung entschieden habe. Das dem Innenministerium unterstellte Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies am Sonntag per Aussendung auch "irreführende Behauptungen" zurück, wonach man in diesem Fall die Möglichkeit der "Aberkennung der aufschiebenden Wirkung" gehabt hätte oder die Gerichtsentscheidung über die Beschwerde gegen die Abschiebung hätte beschleunigen können. Das Bundesverwaltungsgericht wäre gesetzlich prinzipiell zu einer Entscheidung binnen drei Monaten verpflichtet gewesen, ein Fristsetzungsantrag sei daher eigentlich nicht notwendig.

Verfahrensrückstand wegen Volumens

Im Bundesverwaltungsgericht bestreitet man die Verzögerung grundsätzlich auch gar nicht: Man sei mit einem Überhang an Verfahren konfrontiert, weshalb nicht alle fristgerecht entschieden werden könnten, bekräftigte ein Sprecher am Montag. Der Höchststand seien 2019 rund 40.000 Verfahren gewesen, davon etwa 80 Prozent Asylverfahren. Die rund 200 Richterinnen und Richter am BVwG fällen demnach jährlich zwischen 25.000 und 27.000 Entscheidungen, betonte der Sprecher. "Wir arbeiten mit Hochdruck daran, den Verfahrensrückstand abzubauen."

Auf die jüngsten Äußerungen des BFA vom Wochenende wollte man im Bundesverwaltungsgericht unterdessen gar nicht mehr eingehen: Man beabsichtige nicht, Verfahren über die Medien zu führen, vielmehr sollten diese bei den zuständigen Richtern geführt werden, plädierte der Sprecher für eine "Versachlichung".

Dritter und vierter Tatverdächtiger

Das sieht das BFA offenbar anders. Am Montag erfolgten zwei weitere Aussendungen zu zwei der Tatverdächtigen, in denen das BFA die Vorgehensweise – unter anderem die überzogene Verfahrensdauer – des Bundesverwaltungsgerichts erneut kritisierte und für den faktischen Abschiebeschutz verantwortlich machte. (red, APA, 5.7.2021)