Die Testpflicht gilt in Wien für Kinder ab sechs Jahren.
Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien geht einen Sonderweg. Während es seit 1. Juli im ganzen Land zu weitreichenden Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen gekommen ist, verschärfte Wien die Drei-G-Regeln. Diese gelten nun auch für Kinder ab sechs Jahren, auch sie müssen beim Restaurantbesuch, im Zoo oder für das Freibad einen Testnachweis erbringen oder einen Genesen-Bescheid vorweisen. Argumentiert wird damit, dass mit dem Beginn der Ferien diese Personengruppe nun nicht mehr regelmäßig getestet wird.

Was hinzukommt, ist, dass die einfachen Wohnzimmertests dafür nicht mehr ausreichen. Auch Kinder müssen mittels PCR-Gurgeltests oder eines Antigentests von einer Apotheke oder Teststraße den Testnachweis erbringen. Viele Eltern stehen nun vor ein paar Herausforderungen. Vielfach verweigern Kinder den Nasen-Rachen-Abstrich, und manche Kinder kommen auch mit dem Gurgeln nicht gut klar. Außerdem bedeutet diese Regelung für viele Familien einen enormen Aufwand.

Dieser User beschreibt, was das für Eltern bedeutet:

Die Verhältnismäßigkeit stellt ein anderer Poster infrage:

Dieser Poster findet das Testen der Kinder sinnvoll:

Wie geht es Ihrem Kind beim Testen?

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Wie oft gehen Sie testen, und welche Tipps haben Sie für Eltern, deren Kinder die Tests verweigern? Wie wird das in der Ferienbetreuung Ihres Kindes gehandhabt? Tauschen Sie sich im Forum aus! (wohl, 7.7.2021)