Hat in der EU einen schweren Stand: Ungarns Premierminister Viktor Orbán.

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Gegen Ungarn könnte nach Ansicht von drei Rechtsprofessoren sofort ein Verfahren zur Kürzung von EU-Mitteln eingeleitet werden. Wie aus einem von mehreren Europaabgeordneten in Auftrag gegebenen Gutachten hervorgeht, drohen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in dem Land den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union ernsthaft zu beeinträchtigen. Damit wäre die Voraussetzung für ein Verfahren erfüllt.

Studie soll rechtliche Grundlagen für Sanktionen bilden

Konkret sehen die Rechtsprofessoren in Ungarn einen Mangel an Transparenz bei der Verwaltung von EU-Mitteln und das Fehlen einer effektiven nationalen Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung und Verfolgung von Betrug. Außerdem gibt es ihrer Ansicht nach keine wirksame gerichtliche Überprüfung von Handlungen oder Unterlassungen der mit den finanziellen Interessen der Union befassten Behörden durch unabhängige Gerichte.

"Diese Studie bildet die rechtliche Grundlage für ein Sanktionsverfahren", kommentierte Mitauftraggeber Daniel Freund von den Grünen. Die EU-Kommission brauche sie nur in einen Umschlag zu stecken und an den ungarischen Regierungschef Viktor Orbán zu schicken. Die Voraussetzungen für Mittelkürzungen seien übererfüllt.

Gutachten wird am Mittwoch präsentiert

An dem Gutachten waren laut Freund die Professorin Kim Scheppele von der Universität Princeton sowie die Professoren Daniel Kelemen von der Universität Rutgers und John Morijn von Universität Groningen beteiligt. Es soll an diesen Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Straßburg offiziell vorgestellt werden. Der Deutschen Presse-Agentur lag es im Voraus vor. (APA, 7.7.2021)