Hofer hat nach Ansicht des LG Wels nicht ausreichend auf die gesetzliche Gewährleistung hingewiesen.

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Das Landesgericht (LG) Wels hat einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) in Bezug auf Online-Gewährleistungshinweise des Diskonters Hofer stattgegeben. Hofer habe auf seiner Website zwar blickfangartig auf die Garantie hingewiesen, ein Verweis auf die gesetzlich bestehende Gewährleistung sei allerdings nur rudimentär erfolgt, so der VKI am Mittwoch in einer Aussendung.

VKI geht in Berufung

Abgewiesen wurde aber ein weiteres Klagebegehren der Konsumentenschützer: Hofer hatte- nach Ansicht des VKI in irreführender Weise – damit geworben, dass die Hofer-Garantie "weitreichende" Vorteile gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung bietet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der VKI will gegen einen Teil des Urteils berufen.

Hinweise und Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung müssten unmittelbar bei der Produktpräsentation selbst zu finden sein und nicht auf einer, etwa über einen weiterführenden Link zu erreichenden "Garantiekarte", wie im vorliegenden Fall, erklärte der VKI.

Laut Hofer handelte es sich um ein technischen Problem. "Der Link zum Gewährleistungshinweis war im Vorjahr aufgrund eines technischen Gebrechens bei vereinzelten Produkten temporär nicht aufrufbar", hieß es am frühen Mittwochabend von Hofer auf APA-Anfrage. "Gemäß unseres eigenen Anspruchs an eine höchstmögliche Transparenz gegenüber unseren Kundinnen und Kunden haben wir nach Bekanntwerden der Sachlage umgehend reagiert und führen seit November 2020 den Gewährleistungshinweis direkt bei der Produktbeschreibung auf der Website an", erklärte der Diskonter. (APA, 7.7.2021)