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Die Generalbundesanwaltschaft erklärte am Mittwoch die Gründe für die beiden Hausdurchsuchungen über ein halbes Jahr nach dem Terroranschlag.

Foto: Ralph Orlowsky/Getty Images

Am Mittwochmorgen gegen 6.00 Uhr wurden die Wohnungen zweier junger Männer in Osnabrück und Kassel zeitgleich von Spezialeinsatzkräften der Bundespolizei und der örtlichen Bundeskriminalämter einer Hausdurchsuchung unterzogen. Die beiden Männer, ein kosovarischer und ein deutscher Staatsbürger, werden verdächtigt, Mitwisser des Wiener Terrorschlags am 2. November des Vorjahres gewesen zu sein und diesen nicht im Vorhinein zur Anzeige gebracht zu haben. Sie waren bereits vor Monaten im Visier der Ermittler, in den letzten Monaten hat sich aber der Verdacht gegen sie erhärtet. Die beiden sollen "am 2. November 2020 noch vor Beginn des Anschlags durch Löschung von Kommunikationsinhalten auf ihren Mobiltelefonen und Social-Media-Profilen ihre Verbindungen" zum Täter zu verschleiern versucht haben. Dies ist Teil des Sachverhalts, mit dem der Ermittlungsrichter Durchsuchungsbeschlüsse begründete. Die beiden Männer, die "ebenfalls eine radikal-islamische Gesinnung" verfolgten, werden beschuldigt, von "der Tat Kenntnis erlangt zu haben, als eine Verhinderung noch möglich gewesen wäre".

Am Mittwoch wurden "etwaige Beweismittel in den Wohnungen der beiden Männer sichergestellt", wie Christian Fastermann von der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Gespräch mit dem STANDARD bestätigt. Diese werden in den kommenden Wochen ausgewertet werden. Ob es sich dabei um elektronische Datenträger handle, wollte Fastermann nicht kommentieren.

Observation im Prater

Wie der STANDARD berichtete, sind die Männer bereits im Sommer vor dem Anschlag, bei dem der Täter vier Menschen tötete und mehrere zum Teil schwer verletzte, mit dem Attentäter in Wien zusammengetroffen und dabei vier Tage lang vom Verfassungsschutz beobachtetet worden. Von den in Deutschland lebenden Männern, die mit dem Attentäter zuvor über soziale Medien in Kontakt standen, wurden die Unternehmungen in Wien – Wurstelprater, Sport im Park und Elektroscooterfahren durch Wien – als reine Vergnügungsreise dargestellt. Für die Ermittler in Deutschland und Österreich konnte damals aber nicht ausgeschlossen werden, ein mögliches Islamistentreffen zu beobachten. Die beiden Verdächtigen übernachteten auch bei dem späteren Attentäter. Nach ihrer Abreise wurde die Observation abgeschlossen.

Beide bleiben vorerst auf freiem Fuß, da für einen Haftbefehl Verdunkelungsgefahr oder Fluchtgefahr bestehen müssten, so Fastermann, beides treffe nicht zu.

(Colette M. Schmidt aus Berlin, 8.7.2021)